@article{Eden2019, author = {Eden, S{\"o}ren}, title = {Fraenkels »Doppelstaat« als Rechtsgeschichte. Arbeitsrecht und Politik w{\"a}hrend der NS-Diktatur}, journal = {Zeithistorische Forschungen - Studies in Contemporary History}, volume = {16}, number = {2}, publisher = {ZZF - Centre for Contemporary History: Zeithistorische Forschungen}, address = {Potsdam}, doi = {10.14765/zzf.dok-1522}, pages = {278 -- 299}, year = {2019}, abstract = {Ernst Fraenkels Buch »Der Doppelstaat«, 1941 in den USA erschienen und erst 1974 auf Deutsch publiziert, weist trotz seiner zentralen Stellung in der Forschung zur NS-Herrschaft eine l{\"u}ckenhafte Rezeptionsgeschichte auf. Der Aufsatz pl{\"a}diert daf{\"u}r, das Werk als Rechtsgeschichte zu verstehen. Am Beispiel des Arbeitsrechts wird aus einer praxeologischen, Fraenkel folgenden Perspektive deutlich gemacht, wie und warum sich die Grenzen zwischen Normen- und Maßnahmenstaat verschoben. Diese Kategorien bezeichnen nicht etwa den Gegensatz zwischen Staat und Partei; vielmehr ist genauer nach dynamischen Grenz{\"u}berschreitungen und Rechtsaneignungen zu fragen. Dargelegt wird, wie das privatrechtliche Gepr{\"a}ge des Arbeitsrechts staatlich durchdrungen wurde, sodass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Subjekten zu Objekten des Rechts der Arbeit wandelten. M{\"o}glich wurde dies nur durch das maßnahmenstaatliche Handeln s{\"a}mtlicher Instanzen aus Verwaltung, Justiz und Polizei. »Treuh{\"a}nder der Arbeit« und Gestapo dehnten das System der »Arbeitserziehungslager« immer weiter aus. Das Recht verlor sukzessive seine herrschaftsbeschr{\"a}nkende Funktion und geriet zu einem Herrschaftsmittel. Nicht mehr die Gerichte kontrollierten die Verwaltung, sondern die Beh{\"o}rden lenkten die Gerichts- und Rechtspraktiken.}, language = {de} }