@article{Wagner2023, author = {Wagner, Florian}, title = {Ausweisungsgrund: »Außereurop{\"a}isch«. People of Color und die Entstehung des bundesdeutschen Abschieberegimes}, journal = {Zeithistorische Forschungen - Studies in Contemporary History}, volume = {20}, number = {1}, publisher = {ZZF - Centre for Contemporary History: Zeithistorische Forschungen}, address = {Potsdam}, doi = {10.14765/zzf.dok-2670}, pages = {51 -- 84}, year = {2023}, abstract = {Das westdeutsche Abschieberegime entstand im Kontext der Problematisierung von People of Color, die seit 1950 in die Bundesrepublik einreisten, um dort ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen. Die junge Republik lud Menschen aus sich dekolonisierenden L{\"a}ndern zun{\"a}chst ein, um sich von der Rassenideologie des National- sozialismus zu distanzieren und sich gegen{\"u}ber dem Sozialismus zu profilieren. Dabei bestand jedoch weiterhin die im Kern v{\"o}lkische Pr{\"a}misse, dass People of Color nicht langfristig bleiben sollten. Die Herstellung ihrer R{\"u}ckf{\"u}hrbarkeit manifestierte sich in der Rechts-, Verwaltungs- und Betreuungspraxis lokaler Beh{\"o}rden und Wohlfahrtsverb{\"a}nde, wodurch diese Pr{\"a}misse in das Ausl{\"a}ndergesetz von 1965 einging. Das Gesetz machte insbesondere »außereurop{\"a}ische« Migrant*innen abschiebbar, denen es pauschal kriminelle T{\"a}uschungsabsichten und extremistische Politisierung unterstellte. Es verrechtlichte zudem eine pseudomoralische R{\"u}ckkehrpflicht von People of Color unter Verweis auf ihren Entwicklungsauftrag in den Herkunftsl{\"a}ndern und auf tradierte Geschlechterrollen. Diese Normen waren in der Bundesrepublik permanent abrufbar und wurden sukzessive auf andere Migrant*innen angewandt.}, language = {de} }