TY - CHAP A1 - Wildt, Michael A2 - Lüdtke, Alf A2 - Wildt, Michael T1 - Gewalt als Partizipation. Der Nationalsozialismus als Ermächtigungsregime T2 - Staats-Gewalt. Ausnahmezustand und Sicherheitsregimes. Historische Perspektiven N2 - Das NS-Regime begann mit dem Ausnahmezustand. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 durch den Reichspräsidenten entsprach formal noch der Verfassung, obwohl die Präsidialkabinette der Weimarer Republik seit 1930 längst die verfassungsgemäße Balance zwischen Reichstag, Regierung und Präsidenten zugunsten autoritärer Regierungen ohne parlamentarische Mehrheit verschoben hatten und daher das Präsidialkabinett Hitler ebenso wenig wie seine Vorgänger dem demokratischen Inhalt der Weimarer Verfassung entsprach. Auch war der Wahlkampf zu den Reichstagswahlen Anfang März bereits von der Behinderung und Verfolgung der Opposition durch die Nationalsozialisten mit allen Mitteln des Staates, die ihnen nun zur Verfügung standen, gekennzeichnet. Y1 - 2014 UR - https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/index/index/docId/93 UR - http://www.zeithistorische-forschungen.de/sites/default/files/medien/material/2008-3/Wildt_GewaltalsPartizipation.pdf SP - 215 EP - 240 PB - Wallstein CY - Göttingen ER -