TY - GEN A1 - Gusy, Christoph T1 - Verfassungsgeschichte N2 - Verfassungsgeschichte begreift sich als Teildisziplin der Rechtsgeschichte. Spätestens seit der Wende zum 20. Jahrhundert steht sie im Schnittpunkt von Geschichts- und Rechtswissenschaft und wird von beiden Disziplinen betrieben. Ihr Gegenstand sind zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt (= Verfassungen im materiellen Sinne), insbesondere die diesbezüglichen ranghöchsten Regelungen in den Rechtsordnungen (= Verfassungen im formellen Sinne). KW - Forschungsfelder Y1 - 2016 UR - https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/index/index/docId/571 UR - http://docupedia.de/zg/gusy_verfassungsgeschichte_v1_de_2010 ER -