TY - CHAP A1 - Wettig, Gerhard A2 - Lemke, Michael T1 - Ulbricht, die UdSSR und die Vier-Mächte-Rechte in Berlin 1963-1971 T2 - Schaufenster der Systemkonkurrenz. Die Region Berlin-Brandenburg im Kalten Krieg N2 - Am 5. Juni 1945 übernahmen die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich mit einer Erklärung die „oberste Gewalt“ über das besetzte Deutschland. Wie es ausdrücklich hieß, erfolgte damit keine Annexion. Die Militärbefehlshaber als Repräsentanten der Vier Mächte sollten bis zur späteren Übertragung der Souveränität an die Deutschen ihre Macht getrennt in den jeweiligen Besatzungszonen und gemeinsam durch den Alliierten Kontrollrat ausüben. Als Hauptstadt erhielt Berlin den Sonderstatus eines gemeinschaftlichen Gebietes mit einheitlicher Verwaltung, das aber getrennt nach Sektoren besetzt wurde. Die Stadt lag inmitten der Sowjetzone; ihre Westsektoren waren daher nur über diese hinweg von den Westzonen aus zu erreichen. Die politischen und territorialen Vereinbarungen beruhten auf der Voraussetzung, dass es zu einer gemeinsamen Politik in Deutschland kommen werde. Davon konnte jedoch im besetzten Deutschland keine Rede sein. Es zeigte sich immer deutlicher, dass sich Ziele und Maßnahmen nicht miteinander vereinbaren ließen. T3 - Zeithistorische Studien - 37 Y1 - 2017 UR - https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/index/index/docId/953 SP - 47 EP - 64 PB - Böhlau CY - Köln ER -