TY - CHAP A1 - Kneipp, Danuta A2 - Ansorg, Leonore A2 - Gehrke, Bernd A2 - Klein, Thomas T1 - "Dies ist kein Arbeitsrechtsstreit, sondern eine politische Sache." Das Arbeitsrecht als Herrschaftsinstrument gegen widerständiges Verhalten T2 - "Das Land ist still - noch!" Herrschaftswandel und politische Gegnerschaft in der DDR (1971 - 1989) N2 - Der Beruf nimmt im Leben eines Menschen einen sehr wichtigen Platz ein. Über den reinen Broterwerb hinaus, bestimmt er seine Rolle und Bedeutung in der Gesellschaft. Berufe strukturieren also die Gesellschaft und die Interaktion ihrer Mitglieder. In der DDR waren Arbeit und Beruf zentrale Elemente, die dem Einzelnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen sollten. In der Tat wurden soziale Dienstleistungen wie Kinderbetreuung über berufliche, speziell betriebliche Netzwerke verteilt. Die Arbeitsbeziehungen waren für den Einzelnen von zentraler Bedeutung, nicht so sehr hinsichtlich der materiellen Tätigkeit, sondern eher in Bezug auf den „Betrieb als sozialen Ort“, also dem Betrieb als „Verteilungsinstanz von Sozialleistungen“, der Anknüpfungspunkte für informelle soziale Beziehungen“ bot, „die ihr Anwendungsfeld hauptsächlich jenseits der Arbeit und zum Teil auch außerhalb des Betriebes fanden“. So las man in der Erklärung zum 1977 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch der DDR, dass die „Arbeit [...] die wichtigste Sphäre des gesellschaftlichen Lebens“ sei. Weiter wurde in dieser Erklärung die Rolle von Arbeit und Beruf nicht nur für die Gesellschaft benannt, sondern ebenso für „die Entwicklung jedes einzelnen ihrer Mitglieder“. T3 - Zeithistorische Studien - 40 Y1 - 2017 UR - https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/index/index/docId/987 SP - 93 EP - 109 PB - Böhlau CY - Köln ER -