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Gewalt als Partizipation. Der Nationalsozialismus als Ermächtigungsregime

  • Das NS-Regime begann mit dem Ausnahmezustand. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 durch den Reichspräsidenten entsprach formal noch der Verfassung, obwohl die Präsidialkabinette der Weimarer Republik seit 1930 längst die verfassungsgemäße Balance zwischen Reichstag, Regierung und Präsidenten zugunsten autoritärer Regierungen ohne parlamentarische Mehrheit verschoben hatten und daher das Präsidialkabinett Hitler ebenso wenig wie seine Vorgänger dem demokratischen Inhalt der Weimarer Verfassung entsprach. Auch war der Wahlkampf zu den Reichstagswahlen Anfang März bereits von der Behinderung und Verfolgung der Opposition durch die Nationalsozialisten mit allen Mitteln des Staates, die ihnen nun zur Verfügung standen, gekennzeichnet.

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Metadaten
Author:Michael WildtGND
URL:http://www.zeithistorische-forschungen.de/sites/default/files/medien/material/2008-3/Wildt_GewaltalsPartizipation.pdf
Parent Title (German):Staats-Gewalt. Ausnahmezustand und Sicherheitsregimes. Historische Perspektiven
Publisher:Wallstein
Place of publication:Göttingen
Editor:Alf Lüdtke, Michael Wildt
Document Type:Part of a Book
Language:German
Date of Publication (online):2014/02/12
Date of first Publication:2008/01/01
Release Date:2014/02/12
First Page:215
Last Page:240
ZZF Chronological-Classification:20. Jahrhundert
ZZF Regional-Classification:Europa / Westeuropa / Deutschland
Gewalt
Studies in Contemporary History: Materials:3/2008 NS-Forschung nach 1989/90 3/2008 / Zum Thema
Licence (German):License LogoMit freundlicher Genehmigung des jeweiligen Autors / Verlags für Online-Ausgabe der Zeitschrift Zeithistorische Forschungen