Refine
Year of publication
- 2010 (27) (remove)
Document Type
- Online Publication (27) (remove)
Has Fulltext
- yes (27) (remove)
Keywords
- Forschungsfelder (27) (remove)
Der Terminus „Geschichtspolitik” – eine (west-)deutsche „Erfindung” mit konfliktbehafteter Entstehungsgeschichte – bezeichnet heute zum einen ein Politikfeld ähnlich wie etwa Sozialpolitik oder Gesundheitspolitik. Es ist durch den Umgang politischer Instanzen und Akteure mit primär nationalen Jahres- und Gedenktagen, „historischen” Orten und Persönlichkeiten, Höhen bzw. Tiefen der eigenen Nationalgeschichte, Geschichtsmuseen und -ausstellungen, Denkmalen, Gedenkstätten, Memorialkomplexen u.a. gekennzeichnet.
There is no single answer to the question: What is intellectual history? Commenting in the mid-1980s on two recent volumes dedicated to the sub-discipline's methods and perspectives, John Pocock wryly remarked: "I recommend reading them, but after doing so myself, I am persuaded that whatever 'intellectual history' is, and whatever 'the history of ideas' may be, I am not engaged in doing either of them." In the United States, in many respects the heartland of intellectual history, the scholarly community has grappled with the ambiguous relationship of "intellectual history" to "the history of ideas" for almost a century.
Juristische Zeitgeschichte
(2010)
Im Bereich der Rechtsgeschichte beginnt der von Diethelm Klippel kreierte Begriff „Juristische Zeitgeschichte” sich als Bezeichnung für den jüngsten Zeitabschnitt durchzusetzen. Nicht endgültig geklärt ist allerdings die Erstreckung dieses Zeitabschnitts; und umgekehrt herrscht nicht einmal über die Frage, ob der Begriff „Juristische Zeitgeschichte” überhaupt einen Zeitabschnitt bezeichnet, Einigkeit.
(Version 1.0, siehe auch Version 2.0)
Public History ist ein Projekt der Zeitgeschichte, schreiben Hanno Hochmuth und Irmgard Zündorf in ihrem Kommentar. Diese Nähe beschränke sich nicht nur auf die historischen Parallelen ihrer Etablierung, sondern beide Subdisziplinen seien auch inhaltlich und institutionell eng miteinander verknüpft. Die Autoren beschreiben die Ursachen dafür und diskutieren die wissenschaftliche Verortung ebenso wie die gesellschaftlichen Potenziale der Public History.
Arbeitergeschichte
(2010)
Unternehmensgeschichte
(2010)
Am Schnittpunkt zwischen Wirtschafts- und „allgemeiner“ Geschichte situiert Ralf Ahrens die Unternehmen als zentrale Akteure der modernen Geschichte: Sie dominieren Wertschöpfung und ökonomisch-technischen Strukturwandel, sie prägen geografische wie gesellschaftliche Räume, sie beeinflussen kulturelle Wahrnehmungsmuster - und nicht zuletzt auch die Politik. In seinem Beitrag präsentiert Ahrens theoretische Rahmungen der Unternehmensgeschichte genauso wie ihre Institutionalisierung, ihre aktuellen Schwerpunkte und ihre Anschlussmöglichkeiten für andere Bereiche der zeithistorischen Forschung.
Im Gegensatz zu ähnlich gelagerten Ordnungsbegriffen wie „Masse" oder „Klasse", die in der Bundesrepublik nach 1945 relativ schnell aus dem sozialwissenschaftlichen Vokabular wie aus der politischen Sprache und dem Alltagsgebrauch verschwanden, erfreut sich der Elite-Begriff nach wie vor einer großen und sogar zunehmenden Beliebtheit bei Wissenschaftler/innen, Publizist/innen und Politiker/innen. In der politisch-publizistischen Sprache der Bundesrepublik changiert die Bedeutung des Begriffs zwischen Ansprüchen auf den Vorbildcharakter der Eliten-Mitglieder einerseits und der individuellen Leistungsauslese andererseits, während im anglo-amerikanischen Raum die Akkumulation gesellschaftlicher Macht im Vordergrund steht.
"Global history" refers to a wide range of research approaches that are typically characterized by a rising interest in alternative conceptions of space beyond methodological nationalism and Eurocentrism. It builds on a multitude of detailed research projects in all branches of historiography, ranging from economic history to cultural history and from gender history to environmental history.
Verfassungsgeschichte
(2010)
Verfassungsgeschichte begreift sich als Teildisziplin der Rechtsgeschichte. Spätestens seit der Wende zum 20. Jahrhundert steht sie im Schnittpunkt von Geschichts- und Rechtswissenschaft und wird von beiden Disziplinen betrieben. Ihr Gegenstand sind zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt (= Verfassungen im materiellen Sinne), insbesondere die diesbezüglichen ranghöchsten Regelungen in den Rechtsordnungen (= Verfassungen im formellen Sinne).