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Der seltsam anmutende Ausdruck im Titel des Beitrags ist eine Wortschöpfung des Autors. Er setzt sich zusammen aus dem Wort „Etakratie“, das den neueren sozialwissenschaftlichen Diskussionen über den Charakter der für die Sowjetunion (und Russland überhaupt) spezifischen Form der Vergesellschaftung entstammt, und dem Anfangsbuchstaben „N“, der vom Autor dieses Beitrags hinzugefugt wurde. Dadurch entsteht ein zusätzlicher semantischer Cluster „net“, der mit seiner englischen Bedeutung auf eine in den zeitgenössischen Sozialwissenschaften viel diskutierte, wenn auch häufig recht nebulös aufgefasste Organisationsform sozialer Beziehungen verweist: das Netzwerk. Es ist ein zentrales Anliegen dieses Beitrags, die genaue Bedeutung dieses Wortspiels für die Leserinnen und Leser nachvollziehbar zu machen.
Im März 2001 stellte das Unternehmen DITEC vor dem Münchner Amtsgericht Antrag auf Insolvenz. Dieses Ereignis fand weitgehend unterhalb der Wahrnehmungsschwelle einer breiteren Öffentlichkeit statt und hatte auch wenig Spektakuläres an sich. Die DITEC-Insolvenz würde sich kaum von Tausenden ähnlicher Fälle jedes Jahr unterscheiden, wenn sie nicht den Endpunkt eines langen Niedergangs eines einstmals bedeutenden deutschen Computerherstellers markieren würde. Die DITEC kann als Gründung aus einer Notsituation heraus beschrieben werden. Sie war als eine Mitarbeitergesellschaft von damals rund 1.500 Beschäftigten verschiedener deutscher Tochtergesellschaften des US-Computerkonzerns Digital Equipment Corporation (DEC) entstanden. DITEC stand als Abkürzung für „Deutsche Informationstechnologie“. Der Verweis auf Datentechnik made in Germany war zum Zeitpunkt der Gründung 1995 eher trotzig gemeint und zielte gegen den damaligen US-amerikanischen Eigentümer DEC, in dessen Konzernstrategie kein Platz mehr für eine eigenständige Entwicklung und Produktion in der Bundesrepublik war. Die deutschen DEC-Töchter standen 1994/95 kurz vor der Schließung. Ein großer Teil der Mitarbeiter wollte aber das Ende ihres Betriebes nicht hinnehmen und hatte sich deswegen zusammengeschlossen und das Geld aus dem Sozialplan in einen unternehmerischen Alleingang investiert. Dafür nutzten sie die rechtliche Hülle der Digital-Kienzle Informationstechnologie GmbH & Co. KG mit Sitz in Villingen-Schwenningen, einer der zur Schließung anstehenden DEC-Tochtergesellschaften.
„Wir, die Historiker und Biographen“. Zur Gattungspoetik des historischen Sachbuchs (1945–2000)
(2008)
Das Ende des Zweiten Weltkriegs und der Neuanfang auf dem deutschen Buchmarkt der Nachkriegszeit stellen für eine Gattungsgeschichte des historischen Sachbuchs im 20. Jahrhundert einen doppelten Umbruch dar. Mit dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und dem äußeren Zusammenbruch der bisherigen Ordnung bot sich der für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts wichtigste Themenbereich geradezu von selbst an. Darüber hinaus konnte sich die Gattung des historischen Sachbuchs erst jetzt strukturell klarer entwickeln und seit den 60er Jahren auch begrifflich deutlicher in Erscheinung treten. Dennoch beginnt eine Gattungsgeschichte des historischen Sachbuchs nicht erst auf dem entstehenden Buchmarkt der 1950er Jahre. Zwar lassen sich nun wesentliche Veränderungen und Umbrüche feststellen, doch sind gerade bei einem so konservativen Buchmarktsegment wie der Geschichtsschreibung längerfristige Traditionslinien und Kontinuitäten von großer Bedeutung.
Dass Zeitgeschichte wissenschaftliche Aufklärung sei, wissen wir spätestens seit den programmatischen Aufsätzen von Christoph Kleßmann. Aber welche Art von Aufklärung ist damit gemeint? Gewiss, Wissenschaftler belehren immerfort einander, unter ständiger Infragestellung ihrer Theorien und Forschungsprodukte, aber das ist banal und bedürfte keiner Hervorhebung.
Patronage ist eine Form menschlicher Interaktion, bei der zwei Akteure, die in ihrem Status verschieden sind, eine asymmetrische Beziehung eingehen. Der Patron verfügt gegenüber seinem Klienten über einen Vorsprung an Ressourcen materieller oder immaterieller Art, etwa über ein großes Vermögen oder eine politische Führungsposition, die ihm die Kontrolle einer Institution ermöglicht oder das Entscheidungsmonopol über die Verwendung und Zuteilung von knappen Gütern sichert. Bestimmender Inhalt einer Beziehung zwischen Patron und Klient ist der auf beiderseitigen Nutzen abzielende Austausch von Leistungen und Gegenleistungen. Diese Bindung ist informeller Natur und beruht auf Treue, Loyalität und Dankbarkeit, nicht aber auf einer rechtlichen oder vertraglichen Grundlage, das heißt, Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen werden nicht im Voraus festgelegt und sind nicht einklagbar. Der Patron gewährt seinem Klienten Protektion und Förderung im weitesten Sinne; er vergibt an ihn Posten oder auch Zuwendungen finanzieller Art. Im Gegenzug ist der in einer Art Bringschuld stehende Klient dazu angehalten, seinen Förderer in loyaler Weise zu unterstützen und dessen Interessen zu vertreten. Vom Engagement und der Loyalität des Klienten hängt es ab, wie lange er die Protektion seines Patrons genießen wird. Er ist vom Patron abhängig, denn ohne dessen Förderung bliebe er von der Mitnutzung an bestimmten Ressourcen ausgeschlossen, die der Patron kontrolliert (z. B. Teilhabe am politischen Prozess).
Der demokratische Zentralismus als das prägende Herrschaftsprinzip staatssozialistischer Gesellschaften, das nicht nur in der politischen Sphäre, sondern auch in der Staats- und Wirtschaftsordnung volle Gültigkeit beanspruchte, lässt die Frage nach möglicherweise daneben existierenden kooperativen „Netzwerken“ auf den ersten Blick als nachgeordnet erscheinen. Das Herrschaftsprinzip des demokratischen Zentralismus, das sei kurz in Erinnerung gerufen, stellte die wichtigste Grundlage für die zentralistische Leitung und den einheitlich-hierarchischen Aufbau des gesamten politischen, staatlichen und wirtschaftlichen Institutionengefiiges in den staatssozialistischen Gesellschaften dar. Legitimiert wurde es bekanntlich mit dem ideologischen Postulat, die sozialistische Gesellschaft bedürfe der einheitlichen und planmäßigen Führung durch die Partei der Arbeiterklasse, die deshalb keine konkurrierenden Macht- und Selbstbestimmungsansprüche neben sich dulden könne. Von der Partei wurde das Prinzip des demokratischen Zentralismus folglich nicht nur im eigenen Organisationsaufbau berücksichtigt, sondern - leicht abgewandelt - auch auf den ihrer Leitung subordinierten Staat sowie die ihm einverleibte Wirtschaft übertragen.
Von den Begriffen ging in der Bundesrepublik ein besonderer Zauber aus. Was heute in den Kulturwissenschaften die grassierende Dauerrede vom »Bild« ist, war über lange Jahre der »Begriff« – der akademische Universalschlüssel zum Verstehen der modernen Welt. Nicht nur fielen die Grundbegriffe in der »Sattelzeit« an der Schwelle zur Moderne nach Reinhart Kosellecks Diagnose aus ihrem alten »Erfahrungsraum« und streckten sich nach einem neuen »Erwartungshorizont« – die Begriffsgeschichte selbst bildete in den Sechziger Jahren einen intellektuellen Erwartungshorizont aus. Wer die Begriffe zu lesen verstand – so stand an diesem Horizont geschrieben – der werde ganz neu über die geheimen Bewegungsgesetze der Moderne aufgeklärt.
Die Europäische Union hat einen neuen Eisernen Vorhang. So brachten manche Zeitungen die Zustände in der spanischen Exklave Melilla an der nordafrikanischen Küste sinngemäß auf den Punkt. Fotos wurden abgedruckt, die einen hohen Zaun, oben mit Stacheldraht umwickelt zeigten, in dem sich Kleidungsstücke verfangen hatten. Menschen waren an diesem Zaun zu Tode gekommen - durch Schüsse der spanischen Polizei, also durch Schüsse der Staatsgewalt. Die Übertragung des Bildes oder der Metapher vom Eisernen Vorhang auf die südwestliche Außengrenze der EU an Nordafrikas Küste drängte sich vermutlich nicht nur den Medien auf.
Der vorliegende Band vereint methodisch-theoretische Überlegungen zur sozialhistorischen Netzwerkanalyse und empirische Einzelstudien zum Phänomen der Netzwerke im Realsozialismus. Er lädt dazu ein, die Substrukturen der realsozialistischen Gesellschaften zu analysieren. Netzwerke sind definitorisch nur schwer zu erfassen und lassen sich nicht immer scharf gegenüber Begriffen wie Patronage, Seilschaft, Arrangement etc. abgrenzen. Die Autoren der Beiträge experimentieren quasi mit dem Netzwerkbegriff auf der Grundlage ihrer jeweiligen empirischen Ergebnisse. Dabei kommt es zu Überschneidungen mit den Netzwerkbegriffen der Wirtschaftsgeschichte, der Organisationssoziologie und der Politikwissenschaften. Auf den ersten Blick scheinen sich einige der vorliegenden Untersuchungen wenig auf den Netzwerkbegriff zu beziehen. Auf den zweiten Blick jedoch, und das macht die Spezifik des Bandes aus, untersuchen sie Sonderformen von Netzwerken. Die Netzwerke in staatssozialistischen Systemen wurden, anders als etwa in westlichen Unternehmen, nicht aufgrund kalkulierter Effizienzkriterien installiert und aktiv betrieben, sondern dienten in der Regel dazu, eine Vielzahl von Defiziten zu kompensieren.
Anläßlich der Abschaffung der Lebensmittelkarten in der DDR, die von der sowjetischen Führung als Diskreditierung des Sozialismus empfunden worden waren, schrieb Ulbricht im Mai 1958 an Chruschtschow: „Eine besondere Komplikation besteht bei diesen Maßnahmen darin, daß wir unsere Entscheidung nicht von den inneren Möglichkeiten und Bedingungen unserer Republik treffen können. Wir müssen die Wirkung unserer Maßnahmen nach Westdeutschland und Westberlin und insbesondere auf die dortige Arbeiterklasse sorgfältig berücksichtigen und nach diesen Erfordernissen die Bedingungen festlegen.“
Die Anerkennung der Warschauer Regierung durch Großbritannien und die USA am 5. Juli 1945 bedeutete gleichzeitig die völkerrechtliche Aberkennung der polnischen Regierung in London. Anders als freie Regierungen Frankreichs, Belgiens, Hollands und anderer Exilregierungen, die während der Nazibesatzung in Großbritannien Zuflucht fanden und nach der Befreiung heimkehrten, konnte die polnische Exilregierung in London nicht dasselbe tun, weil Polen unter einer kommunistischen Regierung kein freies Land war. Die Mitglieder der polnischen Exilregierung konnten nur als Privatpersonen nach Polen zurückkehren und auch dann unter hohem Risiko, weil sich ihre politischen Überzeugungen von denen der neuen Regierung grundsätzlich unterschieden.
Ende des 20. Jahrhunderts lebten im Balkanraum - von Bosnien-Herzegowina, über Albanien, Kosovo, den Sandschak und Makedonien bis nach Thrakien und Bulgarien - zwischen 8 und 8,5 Millionen Muslime unterschiedlicher Sprache und Herkunft. Die größten Gruppen bildeten die auf sechs Staaten bzw. Teilrepubliken aufgeteilten Albaner (die mehrheitlich, aber nicht ausschließlich muslimisch waren), die bosnischen Muslime, die Türken sowie die Roma und Sinti, gefolgt von den kleineren Gruppen der slawisch sprechenden Muslime in Bulgarien, Griechenland, Makedonien und Teilen Albaniens und Kosovos. Im Unterschied zu den muslimischen Bevölkerungsgruppen in Westeuropa, die mehrheitlich erst während der letzten Jahrzehnte zugewandert sind, handelt es sich bei den Balkan-Muslimen um alteingesessene Bevölkerungsgruppen. Zum größten Teil sind sie ein Erbe der osmanischen Herrschaft, einer Zeit, die in der Wahrnehmung der (West)Europäer mit der politischen Hegemonie des Islam über die christliche Bevölkerung, nicht selten auch mit „asiatischer Despotie“ „Rückständigkeit“ und „Bedrohung“ assoziiert wurde. Auch die christlichen Völker des ehemaligen osmanischen Balkans definierten seit dem 19. Jahrhundert ihre nationale und europäische Identität in Abgrenzung zum Islam und den orientalischen „Türken“. Sie wollten einen Platz in den „Reihen der zivilisierten europäischen Nationen“ einnehmen und am Fortschritt teilhaben, welcher für sie gleichbedeutend mit „der Zugehörigkeit zu Europa“ war. „Europa“ stand stellvertretend für den „Westen“. „Rückkehr nach Europa“ und „Verwestlichung“ wurden abwechselnd zur Bezeichnung ein und desselben Annäherungsprozesses. Die Muslime wurden hierbei als eine „Verunreinigung“ bzw. als eine unerwünschte Hinterlassenschaft wahrgenommen, sie galten als „uneuropäisch“, „osmanisch“ und „balkanisch“. In der Politik der Balkanstaaten bedeuteten „Modernisierung“ und „Europäisierung“ zugleich eine Entosmanisierung und Entislamisierung.
Das NS-Regime begann mit dem Ausnahmezustand. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 durch den Reichspräsidenten entsprach formal noch der Verfassung, obwohl die Präsidialkabinette der Weimarer Republik seit 1930 längst die verfassungsgemäße Balance zwischen Reichstag, Regierung und Präsidenten zugunsten autoritärer Regierungen ohne parlamentarische Mehrheit verschoben hatten und daher das Präsidialkabinett Hitler ebenso wenig wie seine Vorgänger dem demokratischen Inhalt der Weimarer Verfassung entsprach. Auch war der Wahlkampf zu den Reichstagswahlen Anfang März bereits von der Behinderung und Verfolgung der Opposition durch die Nationalsozialisten mit allen Mitteln des Staates, die ihnen nun zur Verfügung standen, gekennzeichnet.
Mit dem Abkommen über die deutsche Wirtschafts- und Währungsunion galten ab 1. Juli 1990 die Bedingungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) auch für das Gebiet der DDR. Damit war der zweite deutsche Staat dort angekommen, wo die SED-Führung nie hin wollte: in der westeuropäischen Integration. Das „Haus Europa“, das nach der Vorstellung Erich Honeckers stets Platz für zwei unterschiedliche gesellschaftliche Systeme bieten
sollte, erhielt so die Umrisse einer „Hausordnung“, die in den außenpolitischen Konzepten führender Staatsmänner weder in West noch in Ost in den vorhergehenden vierzig Jahren ernsthaft erwogen worden war. Während die Integration in Westeuropa aber bis zum Ende der achtziger Jahre sichtbare Ergebnisse und konkrete Pläne für die wirtschaftliche, politische und militärische Zukunft der westlichen Gemeinschaft hervorgebracht hatte, fielen der Ostblock und mit ihm seine Bündnissysteme in sich zusammen. Sang- und
klanglos wurde am 25. Februar 1991 der Warschauer Vertrag beendet. Am 28. Juni 1991 löste sich der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) auf, ohne dass ersichtlich wurde, welche konkreten Vorstellungen die früheren Ostblockstaaten von ihrer zukünftigen Rolle in einem Gesamteuropa hatten.