ohne regionalen Schwerpunkt
Refine
Year of publication
Document Type
- Online Publication (266) (remove)
Language
- German (266) (remove)
Has Fulltext
- yes (266)
Keywords
- Forschungsfelder (51)
- Begriffe (30)
- Grundlagen (16)
- Methoden (16)
- Schnittmengen (6)
- Debatten (5)
- Klassiker (5)
- Prozesse (4)
- Periodisierung (3)
- Begriffe, Forschungsfelder (1)
Jetzt in einer aktualisierten und überarbeiteten Version 2.0: Lange Zeit galt die Sportgeschichte innerhalb der deutschen Geschichtswissenschaft als (schönste) „Nebensache” der Disziplin. Olaf Stieglitz und Jürgen Martschukat zeichnen in ihrem Beitrag nach, wie durch den Einfluss der Cultural Studies Fragen des Sports, der Bewegungskulturen sowie des Körpers und seiner Historizität an Bedeutung gewinnen. „Sportgeschichte”, so der programmatische Ausblick der Autoren, entwickle sich momentan zu einer Körper- und Kulturgeschichte, in deren Kern das Ineinandergreifen von Sport, Körperlichkeiten und Identitätsbildungen sowie deren soziokulturell ordnungsstiftende Mechanismen und Funktionen stehen. Eine solche Geschichte von Körpern in (sportlicher) Bewegung vermag daher auch zu zeigen, dass „Wahrheiten” über Körper letztlich Ergebnisse historischer Aushandlungsprozesse sind.
In einer aktuell überarbeiteten und ergänzten Version 2.0 beschreibt Irmgard Zündorf die Etablierung der Public History als fachwissenschaftliche Antwort auf die mit dem Geschichtsboom verbundenen Herausforderungen. Public History setzt sich mit jeder Form der Geschichtsdarstellung auseinander, die sich an eine breite, nicht vorgebildete Öffentlichkeit richtet, und erforscht diese. In ihrem Docupedia-Beitrag gibt sie einen Überblick über die verschiedenen Definitionen von Public History, zeichnet die institutionelle Entwicklung nach und fragt abschließend, wie akademische und öffentliche Geschichte künftig stärker miteinander verschränkt werden können.
Bürokratie
(2016)
Bürokratie ist heute zu einer Art Unwort geworden. Es wird häufig verwendet, um Organisationen abschätzig zu beschreiben, wenn man ihnen übertriebenen Formalismus, mangelnde Kundenorientierung, das Potenzial der Persönlichkeitsverformung und gestörte System-Umwelt-Beziehungen unterstellt. Dem steht die grundsätzlich positive, wenn auch nicht unkritische Charakterisierung von Bürokratie bei Max Weber als technisch überlegener Organisationsform von Herrschaft gegenüber.
Die Besatzung großer Teile Europas in den Jahren des Zweiten Weltkriegs stellte einen tiefgreifenden, häufig krisenhaften Einschnitt in die Normalitätsverhältnisse von 200 Millionen betroffenen Menschen dar. Dennoch hat Besatzung als Erfahrungsgeschichte bisher einen eher geringen Widerhall in der Forschung gefunden, zumal in europäisch-vergleichender Perspektive. Dies ist nicht zuletzt den Begriffen und Konzepten geschuldet, die die Forschung strukturieren. Tatjana Tönsmeyer beleuchtet daher zunächst mit „Widerstand und Kollaboration“ sowie der jüngeren Holocaustforschung zwei einschlägige Interpretationszusammenhänge, bevor sie mit dem Begriff der Besatzungsgesellschaften ein eigenes konzeptionelles Angebot formuliert. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Akteur/innen sowie ihren Handlungsoptionen in Interaktion mit den Besatzern.
Ohne afroamerikanische Geschichte kann die amerikanische Geschichte und Gegenwart nicht verstanden werden. Ihre Ausrichtung und Forschungsschwerpunkte sind daher stark geprägt von den gesellschaftlichen und politischen Konjunkturen der Zeit. Christine Knauer zeichnet in ihrem Beitrag die Genese der afroamerikanischen Geschichtsschreibung nach und verweist auf die enge Verknüpfung von Geschichtsschreibung, Freiheitskampf und Bürgerrechtsbewegung im 19. und besonders im 20. Jahrhundert. Sie beschreibt die derzeitigen Forschungsansätze und -trends in der afroamerikanischen Historiografie, die auch in der europäischen sowie deutschen Amerikaforschung zunehmend bearbeitet werden.
Neoliberalismus
(2016)
Der Beitrag behandelt die ideengeschichtlichen Ursprünge, die politische Praxis und die sozialen Folgen des Neoliberalismus. Diese wirtschaftspolitische Ideologie wird von einem Idealbild freier, autonomer, und sich ins Gleichgewicht bringender Märkte, rational agierender Marktakteure und einem individualistisch-materialistischen Menschenbild getragen. Philipp Ther unterteilt in seinem Artikel die Geschichte des Neoliberalismus in vier größere Perioden, die von den 1930er-Jahren bis zur globalen Finanz-, Budget und Wirtschaftskrise von 2008/09 reichen, und geht anschließend auf mögliche Themengebiete und Zugänge einer zeithistorischen Neoliberalismusforschung ein, die auf einer analytischen und wertneutralen Benutzung dieses Begriffs beruht.
„Bürger” ist ein geschichtlicher Grundbegriff, der auf die politische Verfasstheit und Teilhabe zielte und sich seit dem 18. Jahrhundert um soziale und kulturelle Dimensionen erweitert hat. Manfred Hettling untersucht in seinem Beitrag die Begrifflichkeit des „Bürgers”, die soziale Formation des „Bürgertums” sowie das eigene Kulturmodell von „Bürgerlichkeit” und stellt Ansätze, Zugriffe und Verfahren der historischen Bürgertumsforschung bis heute vor.
(Version 1.0, siehe auch Version 2.0)
Public History ist ein Projekt der Zeitgeschichte, schreiben Hanno Hochmuth und Irmgard Zündorf in ihrem Kommentar. Diese Nähe beschränke sich nicht nur auf die historischen Parallelen ihrer Etablierung, sondern beide Subdisziplinen seien auch inhaltlich und institutionell eng miteinander verknüpft. Die Autoren beschreiben die Ursachen dafür und diskutieren die wissenschaftliche Verortung ebenso wie die gesellschaftlichen Potenziale der Public History.
Die Vergangenheit ist allgegenwärtig. Wir können sie scheinbar mit all unseren Sinnen wahrnehmen: So hören wir etwa im Radio Kommentare zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses, sehen im Fernsehen im Prinzip täglich Sendungen mit historischem Inhalt und lesen in Zeitungen über neueste archäologische Funde.
Verfassungsgeschichte
(2010)
Verfassungsgeschichte begreift sich als Teildisziplin der Rechtsgeschichte. Spätestens seit der Wende zum 20. Jahrhundert steht sie im Schnittpunkt von Geschichts- und Rechtswissenschaft und wird von beiden Disziplinen betrieben. Ihr Gegenstand sind zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt (= Verfassungen im materiellen Sinne), insbesondere die diesbezüglichen ranghöchsten Regelungen in den Rechtsordnungen (= Verfassungen im formellen Sinne).