1980er
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Von einer „Gesellschaft“ der DDR zu reden, ist auch zehn Jahre nach ihrem Ende noch immer alles andere als selbstverständlich. Als „Staat“ war und ist sie allemal leichter auszumachen: ein Ensemble von Institutionen, Ordnungen und Verfahren in Deutschland, dessen äußerer Bestand von einer Weltmacht garantiert wurde und das sich nicht zuletzt durch seine Entgegensetzung zur Bundesrepublik zu legitimieren suchte. Von einem totalitären Gestaltungswillen durchdrungen, der sich auf alle sozialen Beziehungen und Lebensbereiche auf seinem Territorium erstreckte, repräsentierte der „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ im Selbstbild wie in der Fremdwahmehmung die historische Alternative zum bürgerlich-liberalen Rechtsstaat in Westdeutschland. Diese Eindeutigkeit seiner Konturen begleitete ihn bis in den Untergang, der vertraglich definiert und exekutiert werden konnte. Infolge der Privatisierung staatlichen Vermögens kann, wer will, auch den „Marktwert“ dieses Staates im nachhinein bestimmen.
Gerichte handeln reaktiv; das heißt, sie werden nicht aus eigener Initiative, sondern erst durch Anruf von außen in Bewegung gesetzt, der auch in sozialistischen Staaten (vom Strafrecht einmal abgesehen) in aller Regel nicht vom Staatsanwalt, sondern von Bürgern (und zivilrechtlich handelnden volkseigenen Betrieben) kam. Um sein Rechtssystem im Justizalltag durchzusetzen, war also auch der sozialistische Staat auf die Mithilfe seiner Bürger angewiesen. Durch Nicht-Anrufen konnten Bürger das Recht unterlaufen; durch die Art und Weise, wie sie Gerichte benutzten, konnten sie seine Wirksamkeit beeinflussen; durch ihre Erfahrungen vor Gericht wurden die Bürger ihrerseits in bestimmten Haltungen und Wertvorstellungen bestätigt. In diesem Beitrag will ich die gegenseitige Abhängigkeit von Bürger und Rechtssystem im sozialistischen Rechtsalltag untersuchen. In welchen Angelegenheiten wandten sich Lüritzer Bürger an ihr Gericht? Wie wurden sie vom Gericht behandelt und wie verhielten sie sich selbst? Wie beeinflußte die Alltagspraxis der ostdeutschen Justiz die Wirksamkeit des Rechts als Instrument gesellschaftlicher Veränderungen? Und welche Nachwirkungen können wir heute beobachten?
Die Rekrutierung von Führungspersonal erfolgte in der DDR - aufgrund des zentralistischen Staatssystems, der leitenden Rolle der Partei etc. - bekanntermaßen für alle Ebenen und Bereiche von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zentralgesteuert. Die Auswahl, Instruktion und Kontrolle des Führungspersonals stand dabei immer vor einem systemimmanenten Widerspruch zwischen Konformität und Professionalität. Trotz dieser Steuerung gelang es jedoch nicht, Frauen in größerer Zahl in Führungspositionen aller Ebenen einzusetzen, obwohl die SED zwischen 1949 und 1989 in gebetsmühlenartigem Stil immer wieder die Förderung von Frauen für Führungspositionen einklagte und zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Förderinstrumente erließ. Die Kritik an der mangelnden Umsetzung mag anhand des vielbeachteten Kommuniques des ZK der SED „Die Frau - der Frieden und der Sozialismus“ stellvertretend für die zahlreichen gesetzlichen Maßnahmen und Anordnungen der SED in der Zeit vor Veröffentlichung des Kommuniques und bis zum Ende der DDR verdeutlicht werden: „Alle Leitungen der Partei in den Betrieben der Industrie und der Landwirtschaft, im Staatsapparat, in den kulturellen Institutionen, Gewerkschaften und anderen Massenorganisationen werden verpflichtet, die Beschlüsse der Partei und der Regierung zur Förderung und Entwicklung der Frauen zielstrebiger zu verwirklichen und ihre Durchführung ständig zu kontrollieren“. Warum auch diese „Instruktion“ ihr Ziel nicht erreichen konnte, legt eine bemerkenswerte Aussage von Inge Lange, der „ranghöchsten“ Frau in der DDR - sie war Vorsitzende der Abteilung Frauen beim ZK der SED - aus dem Jahre 1979 nahe. Demnach sei es, so Inge Lange, ganz klar, daß „in der in fernerer Zukunft zu schaffenden kommunistischen Gesellschaft alle Mitglieder der Gesellschaft, Frauen wie Männer, sozial gleichgestellt sein werden“ und nun, 1979, mit der Schaffung dieser Voraussetzungen begonnen werden müsse. Auch zu Beginn ihres letzten Jahrzehnts war die DDR somit weit entfernt von der realen Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frauen, obwohl in den offiziellen Verlautbarungen der Partei- und Staatsfuhrung beides bereits seit langem als verwirklicht galt.
Im Mittelpunkt dieser Studie steht die Analyse einer Funktionärsschicht, an deren Zusammensetzung und Entwicklung exemplarisch Fragen beantwortet werden sollen, mit denen letztlich jedes politische System konfrontiert ist, das mit der alten politischen Ordnung radikal brechen und eine neue aufbauen will. Die Frage, ob die alten politischen Eliten aus der Nazizeit übernommen werden sollten, stand für viele Deutsche nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gar nicht erst zur Disposition. Dies unterbanden sowohl der alliierte Einspruch als auch die Haltung deutscher Hitlergegner. Damit war das Dilemma, das gerade in neuester Zeit in der Transformationsforschung diskutiert wird, ob die Zirkulation oder die Reproduktion von Eliten (oder eine Mischung von beidem) die Erfordernisse einer Stabilisierung des neuen Systems besser fordert, im Sinne des ersteren und damit der Ersetzung wichtiger Führungsgruppen entschieden. Inwieweit dieser Anspruch in den vier Besatzungszonen auch in die Realität umgesetzt werden konnte, war zunächst ebenso offen wie die Fragen, nach welchen Kriterien die neuen Eliten ausgewählt werden sollten und wie umfassend der Austausch von Funktionsträgem sein sollte. Wenn, wie in der sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR, die Elitenzirkulation schon früh nicht nach offenen, pluralistischen Gesichtspunkten, sondern im Sinne einer politischen Ideologie und damit auch einer bestimmten Führungsschicht entschieden wurde, dann stellten sich die Probleme noch um einiges komplizierter dar, da eine Gegenelite erst in Ansätzen vorhanden war und sie ihren Herrschaftsanspruch durch die Rekrutierung, Ausbildung und Fördemng von politisch unerfahrenen Führungspersonen durchsetzen mußte. Um die dabei angefallenen Schwierigkeiten, aber auch Erfolge wird es im folgenden gehen. Wo mußten Kompromisse geschlossen werden und wie erfolgreich war die DDR in ihrer Kaderpolitik? Welche Charakteristika bestimmten die neue Führungsschicht und wie änderten sie sich im Zeitverlauf? Die Politik der SED war nicht statisch, und Wandel und Beharrung können und sollen nicht nur an einzelnen Führungspersönlichkeiten wie Ulbricht und Honecker festgemacht werden. Vielmehr soll gerade aufgezeigt werden, daß die Versteinerungstendenzen der siebziger und achtziger Jahre nicht zuletzt als Reaktion auf die turbulenten Anfangsjahre der DDR zu verstehen sind.
Die Nationale Volksarmee (NVA) war das bedeutendste bewaffnete Organ der DDR. Sie entstand im Kalten Krieg der fünfziger Jahre aus getarnten militärischen Vorläufern heraus als eine vorgeblich wahrhafte „Arbeiter-und-Bauem-Armee“. In Wirklichkeit bildeten das ostdeutsche Militär und die mit ihm verbundenen anderen bewaffneten Kräfte von Anfang an obrigkeitsstaatliche Machtinstrumente im Dienste der SED-Politik, der sie sich völlig unterordneten.