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Meinen Ausführungen liegen zwei Thesen zugrunde. Erstens: Die im »Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit« (AOG) vom 20. Januar 1934 fixierte nationalsozialistische Arbeitsverfassung war nicht endgültig, sondern ein zeitlich begrenzter Herrschaftskompromiss, der seit 1936 vor allem von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) infrage gestellt wurde. Zweitens: Angesichts einer grundsätzlichen Offenheit der NS-Arbeitsideologie sowie quasi verbandsimperialistischer Ambitionen der DAF entwickelten sich vor dem Hintergrund einer strukturellen Krise der nationalsozialistischen Tarifpolitik kontroverse Visionen einer künftigen Gestaltung der NS-Arbeitsverfassung. Und zwar seitens der Arbeitsfront auf der einen Seite, sowie seitens traditionell-staatìicher und quasi industrienaher Institutionen wie dem Reichsarbeitsministerium, dem Reichswirtschaftsminister, der Reichswirtschaftskammer, der Reichsgruppe Industrie und führenden Industriellen auf der anderen Seite. An Kontur gewannen diese Konzepte für eine Neugestaltung der NS- Arbeitsverfassung zwischen Herbst 1936, als die mit dem »Vierjahresplan« eingeleitete forcierte Aufrüstung auch eine Neuorientierung der Sozialpolitik und der Grundlagen des Arbeitsrechtes notwendig zu machen schien, und Mitte 1940, als auch hohe Funktionsträger des NS-Regimes glaubten, der »Endsieg« stünde unmittelbar bevor. Die Vision der DAF ziehe auf eine völlige Militarisierung der Arbeit. Die industrienahe Vision lief im Grundsatz auf eine Entstaatlichung der Tarifpolitik hinaus - mit freilich schwachen, von der Betriebsleitung abhängigen Arbeitnehmerausschüssen, die nur mit großem Wohlwollen als betriebsrats- und gewerkschaftschaftsähnliche Vertretungen hätten bezeichnet werden können.
Obgleich der Berliner Handwerkerverein erst 1850 verboten - und 1859 erneut ins Leben gerufen - wurde, beschränken sich die folgenden Ausführungen im wesentlichen auf die Zeit bis Anfang 1848: Mit der Berliner Märzrevolution brach eine neue Zeit an, während der der große Handwerkerverein an Bedeutung verlor. Die über den März 1848 hinausreichenden Wirkungen des Handwerkervereins, seine Bedeutung als Keimzelle der späteren Arbeiterbewegung, werden nur gestreift. In anderer Beziehung wird uns die in dem eingangs zitierten Satz von Born aufgeworfene Frage allerdings näher interessieren: Lange vor der Märzrevolution hatten Vertreter der Obrigkeit den gleichen Verdacht geäußert, bei dem Handwerkerverein handele es sich um einen “Heerd der Hegung und Verbreitung politisch gefährlicher Bestrebungen". Die Frage, warum der Verein von den Behörden dennoch nicht kurzerhand verboten wurde, bedarf der Klärung. In diesem Zusammenhang müssen ferner die Querverbindungen zu liberal- bürgerlichen Vereinen, die in der ersten Hälfte der vierziger Jahre ins Leben gerufen wurden, und zum Bund der Kommunisten wenigstens in groben Zügen nachgezeichnet werden. Schließlich ein terminologisches Problem: Eigentlich müßte man nicht von einem, sondern von vier Berliner Handwerkervereinen in der Zeit des Vormärz sprechen; denn neben dem 'großen' existierten in der preußischen Hauptstadt noch drei kleinere. Allein die Zahl der Mitglieder des ‘großen’ Handwerkervereins (nach seinem Gründer und langjährigen Vorsitzenden auch: Hedemannscher Handwerkerverein genannt) übertraf die der drei kleineren um das vier- bis achtfache. Um ihn geht es in erster Linie: Wenn im folgenden im Singular von 'Handwerkerverein’ die Rede ist, ist stets der große, Hedemannsche gemeint.
Die Erforschung der Geschichte verfügt selbst über eine höchst interessante Geschichte und entfaltet ihre eigene Dynamik und Agenda. Eine Möglichkeit, jüngste Trends zu charakterisieren, wäre die Feststellung, daß die Internationalisierung der Geschichtsforschung die traditionelle Betonung der "Nation" als Analyseeinheit in bedeutender Weise verändert hat. Nationale Geschichte wurde bereichert, erweitert und in einigen Fällen sogar durch internationale und globale Geschichte in Frage gestellt. In diesem Beitrag möchte ich zunächst auf die Internationalisierung und Globalisierung der Geschichtswissenschaft in den letzten Jahrzehnten eingehen und dann den wachsenden Einfluß diskutieren, den Internationale Geschichte auf nationale Geschichte hatte. Schließlich möchte ich einige Beobachtungen zur Etablierung von Globaler Geschichte als einer Subdisziplin in Abgrenzung von Internationaler Geschichte anfügen.
Es ist nun über ein halbes Jahrhundert her. Im Januar 1953 eröffnete Hans Rothfels die erste Nummer der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte mit der epochemachenden Grundsatzbetrachtung "Zeitgeschichte als Aufgabe". Damit setzte eine neue Entwicklung in der langen Tradition der Zeitgeschichtsschreibung ein. Aufsatz und Zeitschrift markieren den Beginn der modernen Zeitgeschichte in Deutschland, die sich nun als historiographische Subdisziplin innerhalb und außerhalb der Universität auch institutionell etablierte.
Im Unterschied zu den fünfziger und vor allem den sechziger Jahren scheint das Jahrzehnt der siebziger Jahre auf den ersten Blick kein ausgeprägtes Profil zu haben. Markus Caspers beispielsweise beschrieb die Dekade zwar als "die letzte stilistisch eigenständige Epoche dieses Jahrhunderts", charakterisierte sie dann aber nur mit vagen Adjektiven wie "wild und frisch, porentief rein, sexy, ex und hopp".
Von Hobbes können wir uns nicht trennen. Mit ihm (nicht mit Machiavelli) beginnt die moderne politische Philosophie, und von seinem Grundgedanken, daß zum Schutze aller die Gewalt monopolisiert werden müsse, mögen wir uns nicht trennen. Und tlas obwohl wir, auf das vergangene Jahrhundert zurückblickend, ebendieses Gewaltmonopol als den Akteur von Massenmorden ohne Präzedenz erlebt haben. Hier ist nach wie vor die Hauptaufgabe aller Theorie, die sich mit überindividueller Gewalt befaßt: Wie ist das Mittel, ohne das wir nach wie vor nicht meinen, Gewalt erfolgreich eingrenzen zu können, das staatliche Gewaltmonopol, zu einer Quelle zwar nicht grenzenloser, aber beispiellos grenzerweiterter Destruktivität geworden? (Und dann: Warum halten wir dennoch am Programm der Monopolisierung fest?)
Der Vielgestaltigkeit des Phänomens und Problems Migration entspricht die Vielseitigkeit der Forschungsbemühungen um die Beschreibung, Interpretation und Erklärung seiner Ursachen und Erscheinungsformen, seiner Entwicklungsbedingungen, Begleitumstände und Folgeerscheinungen: Migrationsforschung wird von den verschiedensten Disziplinen betrieben. Das Spektrum reicht, um alphabetisch nur einige Beispiele zu nennen, von Anthropologie, Demographie, Geographie und Geschichte über Ökonomie und Politologie, Psychologie und Rechtswissenschaften bis hin zu Soziologie und Volkskunde. Daneben stehen, mit jeweils mehr oder minder weitreichenden interdisziplinären Ansätzen, die verschiedensten Teil- bzw. Subdisziplinen und Forschungsrichtungen, die sich mit besonderen Aspekten des Phänomens und Problems Migration beschäftigen.
Innerhalb der deutschen Geschichtswissenschaft hatte es Politikgeschichte - ein überaus schillernder, selten genau bestimmter Begriff - seit Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre schwer. Politikhistoriker genannt zu werden, am besten noch mit dem Etikett „neorankeanisch“ versehen, war eine Brandmarke, gleichbedeutend mit den Attributen konservativ, traditionell, positivistisch oder ereignisgeschichtlich, entscheidungs- und handlungsfixiert, um nur einige zu nennen. Gesellschaftshistoriker waren demgegenüber - zumindest sahen sie selbst das so - progressiv, emanzipatorisch, aufklärerisch, theoriebewusst, Struktur- und prozessorientiert. Man mag dieses Schwarz-Weiß-Bild für Schnee von gestern halten, für oberflächlich politisch oder ganz einfach für unseriös. Doch es hat für rund zwei Jahrzehnte seine Wirkung entfaltet, die vor allem darin bestand, dass das Denken in schlichten Lagerkategorien die interne Dialogfähigkeit der deutschen Geschichtswissenschaft zerstörte und zur Herausbildung und weitgehend unverbundenen Koexistenz zweier historiographischer Kulturen führte.
The Holocaust and Genocide
(2004)
How does the Holocaust relate to genocide as a concept and an event? This question has caused considerable controversy because scholarly discourse and identity politics cannot be separated neatly. While the term 'genocide' was coined during the Second World War and enshrined in International law in 1948, the Holocaust as a specifically Jewish tragedy did not become an object of consciousness until almost two decades later. Ever since, those highlighting a distinctive experience for European Jewry have sought to separate it from that of other victims of the Nazis as well as other cases of ethnic and racial extermination.