Filtern
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (6) (entfernen)
Volltext vorhanden
- ja (6)
Gehört zur Bibliographie
- ja (6) (entfernen)
Schlagworte
- Begriffe (1)
- Deutschland (DDR). Volkspolizei (1)
- Geschichte 1952-1968 (1)
- Methoden (1)
Gemeinschaften sind immer durch ein Verhältnis von Einschließung und Ausschließung konstruiert. Die von den SED-Ideologen imaginierte sozialistische Menschengemeinschaft war darin keine Ausnahme. Auch sie definierte Grenzen zwischen dem Eigenen und dem Fremden, wobei das Fremde nicht in erster Linie ethnisch, sondern sozial, d. h. als einer fremden Klasse zugehörig repräsentiert wurde. Dieser binären Logik wurde dann aber zusehends durch die soziale „Liquidierung“ der nicht werktätigen Klassen in der DDR der konkret-historische Inhalt entzogen. Wie der SED-Staat und die ihm zuarbeitende Rechtswissenschaft auf dieses Problem reagierten und welche „Lösungen“ sie dafür entwickelten, versuche ich im folgenden anhand des juristischen Diskurses über das „asoziale Verhalten“ aufzuzeigen.
„Es darf kein Gebiet der Landwirtschaft geben, das die Volkspolizei nicht kennt.“ Mit dieser Forderung begann ein Mitarbeiter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei im September 1952 einen Artikel in der Zeitschrift Die Volkspolizei. Ähnliche Forderungen finden sich in zahlreichen anderen Artikeln der polizeilichen Fachpresse der fünfziger Jahre. Als ein Sicherheitsorgan der „Arbeiter-und-Bauem-Macht“ hatte auch die Deutsche Volkspolizei (DVP) ihren Beitrag zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“ zu leisten. Für dessen Untersuchung ist zunächst von folgenden Voraussetzungen auszugehen.
Von einer „Gesellschaft“ der DDR zu reden, ist auch zehn Jahre nach ihrem Ende noch immer alles andere als selbstverständlich. Als „Staat“ war und ist sie allemal leichter auszumachen: ein Ensemble von Institutionen, Ordnungen und Verfahren in Deutschland, dessen äußerer Bestand von einer Weltmacht garantiert wurde und das sich nicht zuletzt durch seine Entgegensetzung zur Bundesrepublik zu legitimieren suchte. Von einem totalitären Gestaltungswillen durchdrungen, der sich auf alle sozialen Beziehungen und Lebensbereiche auf seinem Territorium erstreckte, repräsentierte der „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ im Selbstbild wie in der Fremdwahmehmung die historische Alternative zum bürgerlich-liberalen Rechtsstaat in Westdeutschland. Diese Eindeutigkeit seiner Konturen begleitete ihn bis in den Untergang, der vertraglich definiert und exekutiert werden konnte. Infolge der Privatisierung staatlichen Vermögens kann, wer will, auch den „Marktwert“ dieses Staates im nachhinein bestimmen.
Wo immer es um individuelle Verhaltensweisen und Handlungen in ihrer Bedeutung für Macht und Herrschaft, für Unterwerfung und Aufbegehren, für Mitmachen, Widerstehen oder Aussteigen gehen soll, bietet sich „Eigen-Sinn” als historiographisches Konzept an. „Eigen-Sinn” kann in Widerstand gegen Vereinnahmungen und Aktivierungsversuche „von oben” in den alltäglichen Beziehungen wie auch in der großen Politik münden. „Eigen-Sinn” ist jedoch auch, wie Thomas Lindenberger in seinem Beitrag aufzeigt, in der gezielten Nutzung und damit Reproduktion herrschaftskonformer Handlungsweisen zu beobachten.
Vergangenes Hören und Sehen. Zeitgeschichte und ihre Herausforderung durch die audiovisuellen Medien
(2004)
Anknüpfend an Hans Rothfels` klassische Definition der Zeitgeschichte als ,Epoche der Mitlebenden und ihre wissenschaftliche Behandlung" wird das Verhältnis der auf analogen Aufzeichnungsverfahren basierenden audiovisuellen Medien zur heutigen Zeitgeschichtsforschung diskutiert. Die Durchsetzung des sozialen Gebrauchs dieser Medien ist Teil des Übergangs zur Konsumgesellschaft im 20. Jahrhundert. Zu fragen ist: Wie verändert sich die Kategorie der ,Mitlebenden", wenn sie als Menschen zu denken sind, deren Realitätsbezüge und Erinnerungen in hohem Ausmaß durch den alltäglichen Gebrauch von audiovisuellen Medien bestimmt sind? Die Ausbreitung dieser Medien beendete die Hegemonie der schriftlichen Kommunikation, die auch der akademischen Disziplin ,Zeitgeschichte' zu Grunde lag. Um ihre gesellschaftliche Kompetenz zu bewahren, muss Zeitgeschichte die audiovisuellen Medien daher umfassend in ihre Praxis integrieren - von der Forschung über die öffentliche Kommunikation bis hin zur Lehre.
Verlagstext, s. http://www.boehlau-verlag.com/978-3-412-02003-3.html:
"Wie in jeder modernen Gesellschaft gab es in der DDR eine "öffentliche", uniformierte Polizei, die im Alltag für "Ordnung und Sicherheit" sorgen sollte. In den Forschungen zur Geschichte der zweiten deutschen Diktatur stand ihre Bedeutung bislang im Schatten der allgegenwärtigen Geheimpolizei, der Stasi. Die vorliegende Studie stellt die erste auf unveröffentlichte Quellen gestützte wissenschaftliche Monografie zur Geschichte der Deutschen Volkspolizei dar. Direkt den Weisungen der SED-Sicherheitspolitiker unterstellt, war dieses "Organ" der "Arbeiter-und-Bauern-Macht" ein wichtiges Bindeglied zwischen dem SED-Staat und seinen Bürgern. Fast ausschließlich aus Arbeiterkreisen rekrutiert, sollte die "VP" nicht nur politisch zuverlässig, sondern auch eine Polizei "aus dem Volk und für das Volk" sein. Oberstes Motto ihrer Arbeitsweise war die "enge Verbindung zur Bevölkerung". Ihre Symbolfigur, der "Abschnittsbevollmächtigte", kurz "ABV", verkörperte gerade auf dem Land als gutmütig-gestrenger "Dorfsheriff" die harmoniesüchtige Utopie einer "sozialistischen Polizei". Deren repressiv-autoritäre Kehrseite wird anhand der Überwachung und Drangsalierung jugendlicher "Rowdys" und "Beatfans" dargestellt."