Friedens und Konfliktforschung
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In diesem Essay begeben wir uns auf die Spurensuche in den Rayon Chojniki, der teilweise zur 30-km-Sperrzone von Tschernobyl gehört. Im ersten Teil wird die Geschichte von Chojniki vor und vor allem nach dem Jahr 1986 zusammenfassend geschildert. Anschließend reflektiert die aus dem Rayon Chojniki stammende Germanistin Ekaterina Jadtschenko die aktuelle Lage und ihren eigenen Weg von einer Sympathisantin des Präsidenten Lukaschenka zur Aktivistin der demokratischen Protestbewegung.
“I am going out” was the last message sent by Raman Bandarenka to a Telegram chat uniting people from his neighbourhood in Minsk. In the evening of November12th, he went down to his courtyard, known by protesters as the Square of Changes. The Square of Changes appeared in Minsk in the beginning of September 2020 to support initiatives of a local community in times of political contestation. Raman went down to protect a fence decoration made from white-red-white ribbons that became a target for a group of unknown men in masks and sportive clothing. To watch over protest symbols installed in their Square of Changes became a routine action for the locals. Their neighbour, Stsiapan Latypau, was detained in September in somewhat similar circumstances: he was asking men in masks to introduce themselves and to explain their reason for destroying a graffiti, a symbol of the Square of Changes. This time, Raman was beaten up in the same courtyard, then put in a blue van, and taken to the police station. The next day he died in a hospital from the received traumas. All elements of this story – anonymous men in civic clothing who seem to have the carte blanche to brutal violence, blue vans without a registration number, write-red-white ribbons, alternative names to cities’ places, and local chats – are the symbols of the ongoing Belarusian protests.
In der vergleichenden Forschung zu politischer Gewalt in Deutschland spielen Unterscheidungen, die sich auf die weltanschauliche oder strategische Ausrichtung der Gewalt beziehen, eine zentrale Rolle. Gewalt gilt als ‚politisch‘, wenn sie auf die Herstellung oder Veränderung einer gesellschaftlichen Ordnung zielt, oder in diesem Sinne gedeutet wird. Und da es sehr verschiedene politische Visionen und Utopien gibt, erscheint es wichtig, diese begrifflich voneinander abzugrenzen. Der politische Horizont der Gewaltakteure wird dabei häufig zu einem Attribut der Gewalt selbst. So ist etwa von ‚linker Gewalt‘ und ‚rechter Gewalt‘ die Rede, die von ‚sezessionistischer Gewalt‘, ‚djihadistischer Gewalt‘ oder auch ‚ökoterroristischer Gewalt‘ unterschieden wird.
In der Regel dienen diese Formulierungen dazu, den Gegenstandsbereich einzugrenzen. Sie signalisieren, dass hier das (Gewalt-)Handeln jeweils bestimmter Bewegungen untersucht wird, die sich politisch spezifischen Ideologien oder Weltsichten zuordnen lassen. Gewalt gilt als ‚rechts‘, wenn sie von Rechtsextremist:innen verübt wird oder sich in den Horizont rechtsextremistischer Weltvorstellungen einordnen lässt, nicht weil unterstellt wird, die Dynamik der Gewalt selbst weise Merkmale auf, die sie eindeutig als dem rechtsextremen Spektrum zugehörig identifizieren. In der Regel verweisen die zitierten Attribute also auf den Horizont der Gewaltakteure; selten stehen dahinter starke gewalttheoretische Thesen über den spezifischen Charakter der Gewalt der genannten Gruppen.