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Vetorecht der Quellen

  • Als „Vetorecht der Quellen" bezeichnet man eine geschichtstheoretische Denkfigur, nach der der quellenkritischen Deutung historischer Überreste die Funktion zukommt, historisch unwahre Aussagen als solche kenntlich werden zu lassen. Der Begriff wurde vermutlich von dem Bielefelder Begriffshistoriker und Geschichtstheoretiker Reinhart Koselleck (1923-2006) im Jahr 1977 eingeführt.

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Verfasserangaben:Stefan JordanGND
URL:http://docupedia.de/zg/jordan_vetorecht_quellen_v1_de_2010
DOI:https://doi.org/10.14765/zzf.dok.2.570.v1
Dokumentart:Online-Publikation
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):28.02.2016
Datum der Erstveröffentlichung:11.02.2010
Datum der Freischaltung:01.03.2016
Freies Schlagwort / Tag:Grundlagen
Auflage:Version 1.0
DDC-Klassifikation:9 Geschichte und Geografie / 90 Geschichte / 903 Wörterbücher, Enzyklopädien
ZZF-Themenklassifikation:Geschichtstheorie(n)
ZZF-Zeitklassifikation:ohne epochalen Schwerpunkt
ZZF-Regionalklassifikation:ohne regionalen Schwerpunkt
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