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Hannah Arendts politische Theorie des Flüchtlings

  • Wann ein Mensch als Flüchtling gilt, hängt maßgeblich von der juristischen Einordung des Aufnahmestaates ab. Wird vom Aufnahmestaat anerkannt, dass es sich um eine erzwungene Flucht handelt, beispielsweise durch Krieg oder Verfolgung, besitzt der Geflüchtete Anspruch auf Asyl. Wird dagegen festgestellt, dass ein mehr oder weniger freiwilliger Migrationsgrund vorliegt, besitzt der Staat das Recht auf Abweisung. Diese Unterscheidung ist höchst problematisch, da die Aufnahmestaaten politisch entscheiden, welcher Rechtsstatus an welche Person vergeben wird (Benhabib 2009; Krause 2016).

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Metadaten
Verfasserangaben:Jonas Rädel
URL:https://www.zeithistorische-forschungen.de/sites/default/files/medien/material/2018-3/Raedel_2019.pdf
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Berliner Debatte
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel (Zeitschrift)
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2019
Datum der Freischaltung:15.03.2021
Jahrgang:30
Ausgabe / Heft:1
Erste Seite:115
Letzte Seite:124
ZZF-Zeitklassifikation:20. Jahrhundert
21. Jahrhundert
ZZF-Regionalklassifikation:ohne regionalen Schwerpunkt
ZZF-Themenklassifikation:Politik
Flucht und Vertreibung
Geistes- und Ideengeschichte
Zeithistorische Forschungen: Materialien zu Themenheften:3/2018 Flucht als Handlungszusammenhang 3/2018
Lizenz (Deutsch):License LogoMit freundlicher Genehmigung des jeweiligen Autors / Verlags für Online-Ausgabe der Zeitschrift Zeithistorische Forschungen