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Anfang 2014 konnte der rund 50.000 Aufnahmen umfassende Nachlass des Fotografen Wolfgang G. Schröter (1928–2012) zusammen mit zahlreichen Arbeitsabzügen, Belegexemplaren, der Handbibliothek und biographischen Dokumenten von der Deutschen Fotothek für das »Archiv der Fotografen« übernommen werden. Schröter gehörte zu den paradigmatischen Ausnahmefotografen der frühen DDR. Unter Nutzung der Methoden von Wissenschafts- und experimenteller Fotografie entwickelte er eine eigene Bildsprache, die avantgardistische internationale Fotografie-Entwicklungen aufgriff, ohne diese zu imitieren. Schröters frühe farbfotografische Experimente wurden 1977 im Zuge der Nobilitierung der Fotografie als künstlerisches Medium in der Hallenser Ausstellung »Medium Fotografie« gewürdigt. Bis heute werden seine Aufnahmen in zahlreichen Einzel- und Gruppenausstellungen gezeigt.
Fraenkels »Doppelstaat« als Rechtsgeschichte. Arbeitsrecht und Politik während der NS-Diktatur
(2019)
Ernst Fraenkels Buch »Der Doppelstaat«, 1941 in den USA erschienen und erst 1974 auf Deutsch publiziert, weist trotz seiner zentralen Stellung in der Forschung zur NS-Herrschaft eine lückenhafte Rezeptionsgeschichte auf. Der Aufsatz plädiert dafür, das Werk als Rechtsgeschichte zu verstehen. Am Beispiel des Arbeitsrechts wird aus einer praxeologischen, Fraenkel folgenden Perspektive deutlich gemacht, wie und warum sich die Grenzen zwischen Normen- und Maßnahmenstaat verschoben. Diese Kategorien bezeichnen nicht etwa den Gegensatz zwischen Staat und Partei; vielmehr ist genauer nach dynamischen Grenzüberschreitungen und Rechtsaneignungen zu fragen. Dargelegt wird, wie das privatrechtliche Gepräge des Arbeitsrechts staatlich durchdrungen wurde, sodass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Subjekten zu Objekten des Rechts der Arbeit wandelten. Möglich wurde dies nur durch das maßnahmenstaatliche Handeln sämtlicher Instanzen aus Verwaltung, Justiz und Polizei. »Treuhänder der Arbeit« und Gestapo dehnten das System der »Arbeitserziehungslager« immer weiter aus. Das Recht verlor sukzessive seine herrschaftsbeschränkende Funktion und geriet zu einem Herrschaftsmittel. Nicht mehr die Gerichte kontrollierten die Verwaltung, sondern die Behörden lenkten die Gerichts- und Rechtspraktiken.
»Haben Sie ganz persönlich das Gefühl sozialer Sicherheit für sich und ihre Familie? Ja? Mehr ja als nein? Mehr nein als ja?«, oder: »Ich weiß nicht?«. Mit dieser Frage begann das Institut für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften 1983 eine Umfrage zum Einfluss der Sozialpolitik auf die Gewährleistung sozialer Sicherheit in der DDR. Die 1.261 befragten Männer und Frauen sollten sich dazu äußern, was soziale Sicherheit für sie persönlich bedeutete, und erklären, ob sie den einzelnen Bürger, den Staat, die eigenen Kinder, die Sozialversicherung oder die Betriebe für die Gewährung derartiger Sicherheiten in der Verantwortung sahen. Sie waren aufgerufen, das soziale Sicherungssystem der DDR mit dem der Bundesrepublik zu vergleichen, und wurden daraufhin befragt, welche sozialen Gruppen künftig besonders gefördert werden sollten. Schließlich sollten sie erklären, ob sie Aussagen zustimmten wie »Es gibt zu viele Leute, die unsere sozialpolitischen Maßnahmen ausnutzen, um sich Vorteile zu verschaffen« oder »Da jeder seinen Arbeitsplatz sicher weiß, lässt die Arbeitsdisziplin zu wünschen übrig«.
Als Francis Fukuyamas Essay „The End of History?“ im Sommer 1989 in der Zeitschrift „The National Interest“ erschien, brach ein Sturm der Empörung los. Die Vorstellung von einem „Ende der Geschichte“ hatte zwar gerade Konjunktur; so kamen in der Bundesrepublik 1989 gleich zwei Bücher heraus, die dieses Thema kritisch beleuchteten. Meist gründete das Interesse an einem „Ende der Geschichte“ allerdings auf einer postmodernen Position. Vilém Flusser oder Jean Baudrillard etwa behandelten unter diesem Schlagwort den Verlust von Sinn- und Wirklichkeitsbezügen in der multimedialen Kommunikationsgesellschaft. Fukuyama hingegen knüpfte an eine andere Tradition mit politisch konservativem Hintergrund an, wie sie beispielsweise von Arnold Gehlen, Ernst Jünger und Hendrik de Man vertreten worden war. Vor allem berief er sich auf den russisch-französischen Philosophen Alexandre Kojève, der Hegels „Phänomenologie des Geistes“ als Setzung eines Endpunkts der Geschichte gedeutet und später die amerikanische Lebensart als die Lebensform des Menschen nach dem Ende der Geschichte bezeichnet hatte.
Als Francis Fukuyamas Essay „The End of History?” im Sommer 1989 in der Zeitschrift „The National Interest” erschien, brach ein Sturm der Empörung los. Die Vorstellung von einem „Ende der Geschichte” hatte zwar gerade Konjunktur; so kamen in der Bundesrepublik 1989 gleich zwei Bücher heraus, die dieses Thema kritisch beleuchteten. Meist gründete das Interesse an einem „Ende der Geschichte” allerdings auf einer postmodernen Position.
In allen europäischen Ländern steht die Entwicklung der Zeitgeschichtsforschung in engem Zusammenhang mit nationalen Traditionen und Traumata. In Frankreich hat sich zwischen Forschung und nationalem Selbstverständnis eine besonders enge Interdependenz herausgebildet. Ebenso wirken die spezifisch französischen institutionellen Rahmenbedingungen auf die inhaltliche und methodische Entwicklung der Wissenschaft ein.
Der erstmals 1942 und 1944 in stark erweiterter Form erschienene „Behemoth“ Franz Leopold Neumanns bildete einen Höhepunkt der NS-Interpretation exilierter deutscher Wissenschaftler. Neumann, Jahrgang 1900, hatte in Frankfurt am Main bei Hugo Sinzheimer studiert, war 1928 nach Berlin gekommen, hatte dort eine Anwaltspraxis eröffnet und an der Deutschen Hochschule für Politik gelehrt. Er stand dem linken Flügel der SPD nahe, war ein unnachgiebiger Kritiker des Nationalsozialismus und wurde gleich nach dem 30. Januar 1933 verhaftet. Wenige Wochen später gelang ihm die Flucht nach Großbritannien, wo er an der London School of Economics ein (Zweit-)Studium der Politischen Wissenschaften aufnahm. 1936 übersiedelte Neumann in die USA und trat in Max Horkheimers Institute of Social Research ein, das nach New York verlegte Frankfurter Institut für Sozialforschung.
Der erstmals 1942 und 1944 in stark erweiterter Form erschienene „Behemoth” Franz Leopold Neumanns bildete einen Höhepunkt der NS-Interpretation exilierter deutscher Wissenschaftler. Neumann, Jahrgang 1900, hatte in Frankfurt am Main bei Hugo Sinzheimer studiert, war 1928 nach Berlin gekommen, hatte dort eine Anwaltspraxis eröffnet und an der Deutschen Hochschule für Politik gelehrt. Er stand dem linken Flügel der SPD nahe, war ein unnachgiebiger Kritiker des Nationalsozialismus und wurde gleich nach dem 30. Januar 1933 verhaftet.
In ihrer Bilanz der Frauenforschung zum Nationalsozialismus stellten Dagmar Reese und Carola Sachse 1990 die Frage, wie es geschehen konnte, dass der Forschungsdiskurs, „der sich zu Beginn der 1980er Jahre in breitgefächerten Ansätzen abzeichnete, in vielfältige Einzelaspekte hineinreichte und gleichwohl um einige deutlich erkennbare Leitfragen kreiste, gegen Ende dieses Jahrzehnts nicht mehr wahrgenommen wird?" Diese Frage hat sich bis heute nicht erledigt. So hält sich hartnäckig eine dreiphasige Periodisierung der Frauen- und Geschlechterforschung zum Nationalsozialismus, die nicht von ungefähr die Assoziation von These, Antithese und Synthese erweckt: In der ersten Phase seit Mitte der 1970er Jahre seien „die Frauen“ als Opfer gesehen worden, in einer darauf folgenden Phase habe sich die Frauenforschung den Frauen als Täterinnen zugewandt, während seit den 1990er Jahren eine allgemeine Differenzierung der Frauen- und Geschlechterthematik im Verhältnis zum Nationalsozialismus stattgefunden habe. Dieser weitenden Dreiteilung liegt eine holzschnittartige Opfer-Täter-Dichotomie zugrunde, und sie basiert auf einer immer noch populären aber wie wir meinen: verfälschenden – Negativeinschätzung vor allem der ersten Phase der Frauenforschung zum Nationalsozialismus.