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Auf das Klischee der "Gleichschaltung“ wies bereits 1984 Gabriele Toepser-Ziegert in der Einführung zu den von ihr bearbeiteten „NS-Presseanweisungen der Vorkriegszeit“ hin. In die Welt gesetzt wurde es 1947 durch Karl August Brammer, Journalist und Teilnehmer der Reichspressekonferenzen von 1919 bis 1944, der in seiner eidesstattlichen Erklärung zu den Nürnberger Prozessen zu Protokoll gab, dass es „nach dem 30. Januar 1933 [...] in Deutschland keine Pressefreiheit mehr“ gegeben habe und die von der Regierung ausgegebenen Anweisungen und Nachrichten befolgt werden mussten, ansonsten war mit Bestrafung oder Zeitungsverbot zu rechnen.
Dieser geschilderte Sachverhalt war eine starke Vergröberung, mit dem er nicht nur die Journalisten in den „Opferstatus“ hob, sondern zugleich auch der deutschen Bevölkerung das Argument an die Hand lieferte, es sei getäuscht worden und hätte somit von allem nichts gewusst. Folglich war alles in der Zeit von 1933 bis Kriegsende Propaganda. Die Fotografien der NS-Zeit wurden und werden – teilweise bis heute – als propagandistisch beurteilt, was eine beabsichtigte Täuschung und Manipulation der Bevölkerung impliziert.
Die Wirtschaftspolitik in der frühen Bundesrepublik Deutschland stand, ebenso wie in der letzten Phase der Besatzungszeit, ganz im Zeichen der Etablierung eines neuen ordnungspolitischen Konzepts: der Sozialen Marktwirtschaft. Diese basierte theoretisch auf dem Prinzip, daß Angebot und Nachfrage ohne politische Einflußnahme durch am Wettbewerbsmarkt gebildete Preise koordiniert werden sollten. Die Rolle des Staates blieb auf die Garantie der rechtlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs und sozialer Mindeststandards beschränkt. Da das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft nur „teilweise konsequent“ umgesetzt wurde, entstand jedoch ein relativ großer politischer Handlungsspielraum für die Regulierung bestimmter Wirtschaftsbereiche oder einzelner Waren bzw. Dienstleistungen und damit auch für eine eigentlich konzeptwidrige staatliche Preispolitik.