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Erinnerung und Gedächtnis
(2010)
Gedächtnis und Erinnerung gehören heute zu den Schlüsselkategorien der Geistes- und Sozialwissenschaften.Gedächtnis und Erinnerung sind geläufige Begriffe, die in der Regel nur dahingehend differenziert werden, als dass das Gedächtnis die Erinnerung erst ermöglicht. Das Gedächtnis beinhaltet in diesem Sinne eine virtuelle und manifeste Infrastruktur. Menschen brauchen dabei nicht nur ein Gehirn als organische Basis, sondern sie sind in hohem Masse auf externe Erinnerungsspeicher unterschiedlichster Art angewiesen, um jene fragilen Bewusstseinsakte zu erzeugen, die gemeinhin Erinnerung genannt werden.
(Version 1.0, siehe auch Version 2.0)
Zwar begann mit der Diskussion um eine Kulturgeschichte der Politik kein völlig neues Zeitalter; auch davor gab es Untersuchungen, die ähnliche Fragen stellten und vergleichbare Erklärungshorizonte hatten. Die theoretische und methodische Diskussion der letzten zehn Jahre hat aber eine Schärfung des methodischen Arsenals und ein klareres Bewusstsein von Kontinuität und Bruch im Verhältnis zu den älteren Ansätzen der Politikgeschichte erzeugt. Kulturgeschichte der Politik kann sich heute, soweit sie sich als Methode versteht, als eine Alternative zu herkömmlichen Politikgeschichten präsentieren.
Herrschaft
(2010)
Herrschaft ist in modernen Gesellschaften ambivalent. Auf der einen Seite finden wir in allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern anerkannte hierarchische Formen der Handlungssteuerung wie das moderne Unternehmen oder den Staat; auf der anderen Seite beobachten wir überall Bürokratieversagen, Korruption oder die Auflösung von Herrschaftsstrukturen und deren Übergang in komplexere Regelungsmechanismen.
Darstellungen zur Diskursgeschichte setzen nahezu immer am selben Punkt an (und müssen dies wohl auch tun): beim Begriff des Diskurses selbst. Während in romanischen Sprachen oder im Englischen discours, discorso, discourse etc. zur Alltagssprache gehören, ist dies im Deutschen nicht der Fall – oder: noch nicht.
Der Terminus „Geschichtspolitik” – eine (west-)deutsche „Erfindung” mit konfliktbehafteter Entstehungsgeschichte – bezeichnet heute zum einen ein Politikfeld ähnlich wie etwa Sozialpolitik oder Gesundheitspolitik. Es ist durch den Umgang politischer Instanzen und Akteure mit primär nationalen Jahres- und Gedenktagen, „historischen” Orten und Persönlichkeiten, Höhen bzw. Tiefen der eigenen Nationalgeschichte, Geschichtsmuseen und -ausstellungen, Denkmalen, Gedenkstätten, Memorialkomplexen u.a. gekennzeichnet.
Vetorecht der Quellen
(2010)
Als „Vetorecht der Quellen" bezeichnet man eine geschichtstheoretische Denkfigur, nach der der quellenkritischen Deutung historischer Überreste die Funktion zukommt, historisch unwahre Aussagen als solche kenntlich werden zu lassen. Der Begriff wurde vermutlich von dem Bielefelder Begriffshistoriker und Geschichtstheoretiker Reinhart Koselleck (1923-2006) im Jahr 1977 eingeführt.
Europäisierung
(2010)
In Ihrem Beitrag werfen Ulrike v. Hirschhausen und Kiran Klaus Patel einen kritischen Blick auf "Europäisierung" als empirischen Prozess und analytischen Begriff. Entsprechende sozialwissenschaftliche Diskussionen haben Historiker bislang weitgehend ignoriert - zu Unrecht, so von Hirschhausen und Patel. Beide sehen hier ein lohnendes Feld der Zeitgeschichte, dem sie sich mit einem konstruktivistischen Ansatz nähern: Nur dort, wo historische Akteure konkrete Phänomene als "europäisch" wahrgenommen und benannt haben, kann Europäisierung als Herstellung einer "vorgestellten Gemeinschaft" erforscht werden, ohne mit normativen Voranahmen über einen europäischen "Wesenskern" operieren zu müssen.
Version 1.0: Theorie ist ein genuines Element des Forschungssettings wissenschaftlicher Erkenntnisarbeit. Der Begriff wird heute in verschiedenen, sich teils widersprechenden Definitionen verwendet. Mit dem jeweiligen Theorieverständnis verbunden sind Grundentscheidungen über Form und Anwendungspraxis wissenschaftlicher Methoden.
Verfassungsgeschichte
(2010)
Verfassungsgeschichte begreift sich als Teildisziplin der Rechtsgeschichte. Spätestens seit der Wende zum 20. Jahrhundert steht sie im Schnittpunkt von Geschichts- und Rechtswissenschaft und wird von beiden Disziplinen betrieben. Ihr Gegenstand sind zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt (= Verfassungen im materiellen Sinne), insbesondere die diesbezüglichen ranghöchsten Regelungen in den Rechtsordnungen (= Verfassungen im formellen Sinne).