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Verfassungsgeschichte
(2010)
Verfassungsgeschichte begreift sich als Teildisziplin der Rechtsgeschichte. Spätestens seit der Wende zum 20. Jahrhundert steht sie im Schnittpunkt von Geschichts- und Rechtswissenschaft und wird von beiden Disziplinen betrieben. Ihr Gegenstand sind zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt (= Verfassungen im materiellen Sinne), insbesondere die diesbezüglichen ranghöchsten Regelungen in den Rechtsordnungen (= Verfassungen im formellen Sinne).
Als „Historikerstreit" wird eine sowohl öffentlich als auch fachwissenschaftlich geführte Debatte bezeichnet, die sich im Sommer 1986 in Folge eines Artikels des Sozialphilosophen Jürgen Habermas in der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit" entfachte. In seinem Artikel griff Habermas führende Neuzeithistoriker der Bundesrepublik an, denen er apologetische Tendenzen im Umgang mit dem Holocaust vorwarf.
Seit den 1980er Jahren beschäftigen Prognosen zum anthropogenen Klimawandel Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit gleichermaßen. Von der übertriebenen Gelassenheit der Klimaskeptiker bis zur Hysterie der Alarmisten basieren die Expertisen dabei auf den Prognosen computerbasierter Modelle zur Berechnung zukünftiger Szenarien. Die Heterogenität der Expertisen spiegelt sich in den kontroversen Diskussionen zum Klimawandel wider und kumuliert meist in der Rede von der Unsicherheit der Prognosen.
Kein reflektierter Historiker wird die geschichtliche Wirklichkeit mit den Begriffen verwechseln, die sie beschreibbar machen. Denn Begriffe bleiben regelmäßig hinter dieser Wirklichkeit zurück und schießen ebenso regelmäßig über sie hinaus. Da wir uns aber nicht sprachlos in der Welt bewegen, gehören die Begriffe zugleich der Wirklichkeit an, die uns historisch interessiert. Sie sind Träger einer in diese Wirklichkeit verwobenen Bedeutungsdimension. Deshalb gibt es Begriffsgeschichte. Im Folgenden wird dafür plädiert, das 20. Jahrhundert zum Gegenstand einer systematischen begriffsgeschichtlichen Untersuchung zu machen, seine Ereignis- und Entwicklungsgeschichte also im Medium seiner Grundbegriffe und ihres semantischen Wandels zu reflektieren. Mit den hier vorgelegten Thesen möchte ich die theoretischen Umrisse einer solchen Geschichte der Grundbegriffe des 20. Jahrhunderts skizzieren und zugleich ihren Sinn und ihre Notwendigkeit begründen. Dabei gehe ich von drei wesentlichen Prämissen aus.
(Version 1.0, siehe auch Version 2.0)
Keine Epoche und kein Gegenstand der Zeitgeschichte ist vor transnationalen Fragestellungen sicher, gleich ob wir im Falle Deutschlands über die die alte Bundesrepublik, die DDR, Weimar, den Nationalsozialismus oder das Kaiserreich forschen. Auch für Europa stellt sich die Frage, ob dieses sich „transnational schreiben” lässt.
Jenseits der Liberalisierungsthese. Individualität in Westberlin zwischen Kriegsende und Mauerbau
(2010)
Die Konzepte der Individualität und Individualisierung nehmen in der deutschen Zeitgeschichtsforschung eine wichtige, doch wenig reflektierte Stellung ein. Eine Reihe von Autoren sieht die Hinwendung zum Individuum als zentralen Aspekt der Abwendung vom nationalsozialistischen Autoritäts- und Kollektivitätsdenken, sei es in der letzten Kriegsphase, als die Deutschen „Autonomie, Eigeninteresse und Überlebenswillen“ entdeckten, oder erst in den 1950er-Jahren, als sich das Verständnis von Vaterschaft demokratisierte, Gymnasiasten und Studenten für Jazz schwärmten und sich Wünsche auf den Konsum von Waren statt auf die Eroberung anderer Länder richteten.
Wie stellen sich aktuelle Tendenzen in der Zeitgeschichtsschreibung dar – im Vergleich mit dem auffällig gewachsenen Interesse literarischer Autoren für zeitgeschichtliche Themen? Welche Konvergenzen sind zu verzeichnen, und welche textsortenbedingten Differenzen bleiben? Sind die zeitgeschichtlichen Erzählmuster in diesem Umfeld vorwiegend konstant, oder gibt es strukturelle Veränderungen? Worauf lassen sich diese eventuell zurückführen?
Audiovisuelle (AV) Quellen überfluten unseren Alltag, viel unmittelbarer - um nicht zu sagen aufdringlicher - als dies traditionelle Quellen tun: Bestimmte historische Fotos sind allgegenwärtig, bestimmte Filmpassagen kennt man schon auswendig und das ohnehin erst später nachgesprochene Figlsche Diktum von 1945 „Ich kann Euch zu Weihnachten nichts geben, kein Glas zum Einschneiden [...]", kann man schon nicht mehr hören: Verclippung der audiovisuellen Überlieferung im öffentlichen Geschichtsdiskurs nützt gerade diese Quellen in gewisser Weise ab. Doch damit muss - und kann man - leben, denn audiovisuelle Quellen haben - unter Umständen - einen langen Atem ...