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In beiden deutschen Teilstaaten gehörten die Rentenversicherungen zu den ersten Nutzern von Computern. Bereits seit Mitte der 1950er Jahre berechneten diese die Altersruhegelder im Westen, zehn Jahre später auch in der DDR. Die digitale Datenverarbeitung versprach große Rationalisierungs- und Beschleunigungseffekte. Gleichwohl führten die verschiedenen Staats- und Versicherungsformen zu einer unterschiedlichen Nutzung von Computern.
Die Studie von Thomas Kasper zeigt, unter welchen Bedingungen sich die elektronische Datenverarbeitung in der Sozialverwaltung durchsetzen konnte. Sie verdeutlicht, welchen bisher unbekannten Einfluss sie auf sozialpolitische Entscheidungen sowie auf die Arbeitsverhältnisse und den Datenschutz in beiden deutschen Teilstaaten hatte. Nach der Wiedervereinigung ließ nur die gemeinsame Nutzung der vorhandenen digitalen Strukturen die Zusammenführung beider Sozialsysteme gelingen.
Quelle: http://www.boehlau-verlag.com/978-3-412-20647-5.html
Das Buch beschreibt die Entwicklung einer "sozialistischen Wissenschaft" an den Hochschulen der DDR am Beispiel der Humboldt-Universität zu Berlin. Die so genannte 3. Hochschulreform 1968/69 stellte dabei einen markanten Einschnitt dar, in deren Folge sich die zentralen Strukturen und Verfahrensweisen herausbildeten, die das Wissenschaftssystem der DDR bis 1989/90 prägten. Die Entwicklung war gekennzeichnet durch Ambivalenzen zwischen den Erfordernissen einer Modernisierung und einer gleichzeitigen Ideologisierung der Universität. Diese ergaben sich aus den politischen Zielvorstellungen der SED an die Institution Universität, aus den Herausforderungen, die sich dem Bildungssystem jeder modernen Industriegesellschaft seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts stellten, und aus der institutionellen Eigenlogik des spezifischen Raumes der Universität.