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Vergangenheit mutet mitunter höchst gegenwärtig an. Der Blick in angestaubte, schon lange abgelegte Polizeiakten und Gerichtsprotokolle kann über das unmittelbar historische Interesse hinaus lehrreich sein, nämlich zeigen, wie scheinbar zeitlos der Umgang mit politischen Gegnern der jeweiligen Obrigkeit, nicht zu letzt mit vermeintlichen linken "Schreibtischtätern" ist. Auch darüber will die folgende biographische Studie berichten. Im Jahre 1851, wenige Tage vor Herbstbeginn, kam es in Berlin zu einem aufsehenerregenden Prozeß, in dem die Staatsanwaltschaft eine Anklage verlas, die in ihrer Wortwahl merkwürdig ,modern', geradezu aktuell anmutet: Der von mehrwöchiger Untersuchungshaft auch körperlich angeschlagene
Angeklagte habe (so das Resümee der Anklageschrift) nicht nur nicht den "Terrorismus" gegeißelt, wie es sich für jeden braven preußischen Staatsbürger gezieme, oder sich wenigstens distanziert, nein, er habe sich "unumwunden dahin artikulirt'', dass, solange die Linksterroristen "vor nichts zurückbebte[n] und unerschrocken den Vernichtungskrieg gegen alle Feinde der Demokratie" geführt hätten, sie richtig gehandelt, nämlich "die Herrschaft der Demokratie" gegen die alten Mächte gesichert hätten. Der Angeklagte habe die demokratischen Terroristen dann links zu überholen versucht, nämlich diese wegen ihres schließlich doch zögerlichen Handelns, dass sie den "Terrorismus nicht bis zur äußersten Consequenz zu verfolgen die Kraft besessen" hätten, sogar noch gescholten. Nicht genug damit, habe der Angeklagte zur "Nacheiferung" des Terrorismus in deutschen und preußischen Landen aufgefordert, zur "Ueberschreitung der als Schwäche bezeichneten Grenzen, an denen Jene [die ,Terroristen'-R.H.] endlich doch inne gehalten" hätten. Durch eine breite und farbige Schilderung historischer Ereignisse habe der Angeklagte beim preußischen Volk
"Beifall für die terroristische Herrschaft" radikaler "Revolutionsmänner" hervorrufen wollen - allein das sei hochgradig verdammenswert. Dieser erste Blick in eine staatsanwaldiche Anklageschrift wenige Jahre nach der Revolution von 1848 zeigt, daß die Begriffe Terror, Terrorismus und Terroristen keine Erfindungen moderner, spätbürgerlicher Staaten und Öffentlichkeiten sind. Nicht erst seit der Wende ins 21. Jahrhundert war die Obrigkeit mit entsprechenden Verdächtigungen schnell bei der Hand, wenn es darum ging, kritische Stimmen gegen die Allgewalt eines gegenwärtigen Staates mundtot zu machen. Diese Politik und mit ihr der Terrorismusverdacht besitzen eine lange Vorgeschichte.
Altersstrukturen im historischen Wandel. Demographische Trends und gesellschaftliche Bewertung
(2012)
Das Konzept der ,alternden Gesellschaft’ spielt im gegenwärtigen politischen Diskurs eine zentrale Rolle. Der Aufsatz versucht, dieses Konzept zu reflektieren, zu historisieren und damit auch zu entdramatisieren. Dazu dient zum einen ein Blick auf die Entwicklung der Altersstrukturen europäischer Gesellschaften in den letzten 600 Jahren, zum anderen eine kritische Bewertung der Befürchtungen und Hoffnungen, die in den verschiedenen Epochen am kontinuierlichen Wandel dieser Strukturen anknüpften.
Von den Begriffen ging in der Bundesrepublik ein besonderer Zauber aus. Was heute in den Kulturwissenschaften die grassierende Dauerrede vom »Bild« ist, war über lange Jahre der »Begriff« – der akademische Universalschlüssel zum Verstehen der modernen Welt. Nicht nur fielen die Grundbegriffe in der »Sattelzeit« an der Schwelle zur Moderne nach Reinhart Kosellecks Diagnose aus ihrem alten »Erfahrungsraum« und streckten sich nach einem neuen »Erwartungshorizont« – die Begriffsgeschichte selbst bildete in den Sechziger Jahren einen intellektuellen Erwartungshorizont aus. Wer die Begriffe zu lesen verstand – so stand an diesem Horizont geschrieben – der werde ganz neu über die geheimen Bewegungsgesetze der Moderne aufgeklärt.