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Vernetzung um jeden Preis. Zum politischen Alltagshandeln der Generalverwaltung im "Dritten Reich"
(2007)
Wie stand die Generalverwaltung der KWG zum NS-Regime? Welches Verhältnis entwickelte umgekehrt das NS-Regime, genauer: entwickelten die wissenschaftspolitisch einflußreichen Institutionen der Diktatur zur KWG? Diese Fragen lassen sich nur beantworten, wenn man die Netzwerke der zentralen Akteure der Wissenschaftsgesellschaft und ihrer Generalverwaltung als politischem Kern der KWG genauer unter die Lupe nimmt.
Der Strafvollzug gehörte zu den härtesten Formen der Repression politischer Gefangener in der DDR, in dem Willkür und Schikane den Haftalltag prägten. Gleichwohl unterlag er im Verlauf der DDR-Geschichte Veränderungen, die im Kontext der Entwicklung der Gesamtgesellschaft zu sehen sind und von den wechselnden innen- und außenpolitischen Bedingungen abhängig waren. Einen wesentlichen Einschnitt in der Strafvollzugspolitik bildete das unter Honecker verabschiedete Strafvollzugsgesetz von 1977 (StVG), das sich an den Normen der UNO zur Behandlung von Gefangenen orientierte und Rechtssicherheit für die Häftlinge bringen sollte. Durch die internationale Einbindung der DDR, ihr Ringen um die Anerkennung als gleichberechtigter deutscher Staat, nicht zuletzt, um die Wirtschaft mit Hilfe des Westens zu stabilisieren, war sie im Gegenzug gezwungen, sich internationalen Standards anzupassen. Die Öffnung der DDR nach Westen bewirkte zudem eine größere Durchlässigkeit von Informationen, weshalb man sich gegenüber internationalen Auflagen nicht abschotten konnte. Dem Vorwurf über menschenunwürdige Zustände in den Strafvoll- zugsanstalten wollte sie durch die Fixierung von rechtlichen Normen entgegenwirken.
Im Zentrum dieses Aufsatzes steht die europäische Dimension der Revolution. Sie läßt sich auf knappem Raum freilich nicht gleichmäßig ausleuchten. Ich werde mich auf die städtische Revolution konzentrieren - den für den gesamten Revolutionsprozeß eminent wichtigen Agrarbereich also ausklammern - und hier wiederum vor allem die Entwicklungen und Ereignisse in den drei europäischen Revolutionsmetropolen Paris, Wien und Berlin in den Blick nehmen. Der preußischen Metropole gilt darüber hinaus besondere Aufmerksamkeit, weil sie sich im Revolutionsjahr zur informellen Hauptstadt des 1848/49 staatlich ja nur vorübergehend geeinten Deutschlands mauserte. Die folgenden Ausführungen gliedern sich in acht Abschnitte. Sie beginnen jeweils mit einer These, die dann in mehr oder weniger groben Strichen ausgemalt wird.
Die großstädtische Revolution von 1848 war ein paradoxes Phänomen: Es bildeten sich Ansätze von Klassenbewußtsein und
Klassenorganisationen heraus, ohne daß eine gemeinsame Klassenlage existierte, bevor moderne Klassen überhaupt entstanden waren. 1 Besonders sichtbar war dieses Paradoxon bei Arbeitern und Gesellen; abgeschwächt war es jedoch auch auf »Arbeitgeberseite«, bei »großen« Kaufleuten und den frühen industriellen
Unternehmern zu beobachten. Für das Gros der Meister wiederum galt das Gegenteil: Sie idealisierten die »gute alte Zeit«, klammerten sich an die vormals korporativen Zwangsorganisationen,
die Zünfte bzw. Innungen, und konservierten ein ausgeprägt ständisches Statusdenken.
Der Sozialismus sollte ein Gegenentwurf zum Kapitalismus sein. Dessen immanente Schwächen und seinen daraus vermeintlich zwangsläufig resultierenden Zusammenbruch hatte Karl Marx in seinen Schriften eingehend dargelegt. Seine Epigonen gingen davon aus, daß es reiche, die grundlegenden Konstellationen des Kapitalismus zu beseitigen, um damit eine dauerhaft krisenfreie Entwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten. Diese Zuversicht beruhte darauf, daß der Mensch in der Lage sei, sein Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen und Gesellschaft nach rationalen Kriterien zu planen und zu gestalten - oder wie es bei Marx hieß „Geschichte [zu] machen“.
Mit Stalins „Revolution von oben“ seit 1928 und dem Beginn der Fünfjahrespläne wandte sich die UdSSR von Europa ab. Während die Bolschewiki im Jahrzehnt nach ihrer Machtübernahme Europa revolutionieren wollten, erklärten sie nun die radikale Umgestaltung des eigenen Landes zur Priorität. Um die verschiedenen Nationen und Ethnien des Vielvölkerreiches für den „Aufbau des Sozialismus“ zu mobilisieren, bediente sich der Propagandastaat seit 1935 der Metapher der „Großen Freundschaft“ der sowjetischen Völker. Seit Ende der dreißiger Jahre betonte die Propaganda außerdem die Vorreiterrolle des russischen Volkes - seine Verdienste um die Revolution und seine historischen Leistungen in der Staatsbildung erhoben es zum primus inter pares, zu dem die kleineren Brudervölker der UdSSR in „Liebe und Dankbarkeit“ aufblicken sollten. Der Diskurs der Völkerfreundschaft war Bestandteil eines bolschewistischen Nationalismus, der die politische Kultur der Sowjetunion bis zu ihrem Ende prägte und die russische Gesellschaft bis in die Gegenwart beeinflusst.
Da hier die Wandlungen des Revolutionsbegriffes und ebenso die beträchtlichen Kontinuitäten im Revolutionsverständnis in langfristiger Perspektive zu thematisieren sind, werden im folgenden einleitend (I.) die Begriffe von Revolution, wie sie bis zum Januar/Februar 1848 die öffentliche Diskussion bestimmten, vorgestelit. Im anschließenden Abschnitt (II.) wird das allmählich schärfer konturierte Revolutionsverständnis der Zeitgenossen bis Juni 1848 skizziert. Danach wird (III.) ausführlicher dargesteilt, warum und in welcher Weise die Pariser Junirevolution eine nachhaltige Umwertung des Revolutionsbegriffes zur Folge hatte. Besonders in diesem und dem IV. Abschnitt, in dem es um die Ausbildung der Revolutionsbegriffe der verschiedenen politischen Strömungen geht, wird den Verästelungen des Revolutionsbegriffes nachgespürt. In dem Maße, wie die verschiedenen politischen Strömungen sich auskristallisierten und entschiedener voneinander abgrenzten, gewann auch der Revoiutionsbegriff der verschiedenen 'Parteien' an Kontur. Dem Pluralismus der 'Parteien' entsprach eine Pluralität der Revoiu- tionsbegriffe.
Meinen Ausführungen liegen zwei Thesen zugrunde. Erstens: Die im »Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit« (AOG) vom 20. Januar 1934 fixierte nationalsozialistische Arbeitsverfassung war nicht endgültig, sondern ein zeitlich begrenzter Herrschaftskompromiss, der seit 1936 vor allem von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) infrage gestellt wurde. Zweitens: Angesichts einer grundsätzlichen Offenheit der NS-Arbeitsideologie sowie quasi verbandsimperialistischer Ambitionen der DAF entwickelten sich vor dem Hintergrund einer strukturellen Krise der nationalsozialistischen Tarifpolitik kontroverse Visionen einer künftigen Gestaltung der NS-Arbeitsverfassung. Und zwar seitens der Arbeitsfront auf der einen Seite, sowie seitens traditionell-staatìicher und quasi industrienaher Institutionen wie dem Reichsarbeitsministerium, dem Reichswirtschaftsminister, der Reichswirtschaftskammer, der Reichsgruppe Industrie und führenden Industriellen auf der anderen Seite. An Kontur gewannen diese Konzepte für eine Neugestaltung der NS- Arbeitsverfassung zwischen Herbst 1936, als die mit dem »Vierjahresplan« eingeleitete forcierte Aufrüstung auch eine Neuorientierung der Sozialpolitik und der Grundlagen des Arbeitsrechtes notwendig zu machen schien, und Mitte 1940, als auch hohe Funktionsträger des NS-Regimes glaubten, der »Endsieg« stünde unmittelbar bevor. Die Vision der DAF ziehe auf eine völlige Militarisierung der Arbeit. Die industrienahe Vision lief im Grundsatz auf eine Entstaatlichung der Tarifpolitik hinaus - mit freilich schwachen, von der Betriebsleitung abhängigen Arbeitnehmerausschüssen, die nur mit großem Wohlwollen als betriebsrats- und gewerkschaftschaftsähnliche Vertretungen hätten bezeichnet werden können.
Die Regularien der Austragung von Arbeitskämpfen, die in der tschechoslowakischen Republik zwischen 1918 und 1938 institutionalisiert und kodifiziert wurden, sind bereits vor der kommunistischen Machtübernahme (Februar 1948) so weit ausgehöhlt worden, daß die Errichtung des Machtmonopols der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei (KPTsch) unter diesem Gesichtspunkt nicht als qualitative Zäsur betrachtet werden kann. Ausschlaggebend für die Erosion der rechtlichen, organisatorischen und politisch-sozialen Grundlagen von Arbeitskämpfen war das machtpolitische Konfliktszenarium der formal demokratisch verfaßten Nachkriegsrepublik (1945-1948), d. h. die oft dargestellten Auseinandersetzungen zwischen der KPTsch und den anderen Parteien der Nationalen Front, in deren Verlauf die legitime Verfolgung von Gruppeninteressen und das freie Ausschwingen sozialer Konflikte in beiden politischen Lagern rigoros parteipolitischem Kalkül untergeordnet wurden. Unser Thema ist dafür ein besonders anschauliches Beispiel. Die Parteien rechts von Kommunisten und Sozialdemokraten forderten einen restriktiven Umgang mit Arbeitskämpfen, um dem sozialen Radikalismus und der politischen Mobilisierung der Industriearbeiterschaft, die in der Masse zur Klientel der KPTsch gehörte, das Wasser abgraben zu können. Auf der Gegenseite akzeptierte und unterstützte das linke Machtkartell, das die kommunistische Partei und die im Mai 1945 als Einheitsgewerkschaft gegründete Revolutionäre Gewerkschaftsbewegung (ROH) bildeten, industrielle Konflikte nur insoweit, als diese mit seinen klassenpolitischen Zielsetzungen und dem - wenn auch zunächst vage formulierten - volksdemokratischen Konzept vereinbar erschienen. Das verdeutlichen in erster Linie die von den beiden Organisationen teils selbst organisierten, teils nachträglich in Regie genommenen politischen Streiks für die Verstaatlichung von Industriebetrieben oder gegen die Restitution industrieller Konfiskatę in privates Eigentum.
In seiner Antrittsrede am 12. September 1949 im Bundestag sagte der gerade gewählte erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, es sei eine „Gnade des Schicksals“ beim einzelnen Menschen, daß er vergessen könne, und auch für Völker gelte dies, aber seine Sorge sei, „daß manche Leute in Deutschland mit dieser Gnade Mißbrauch treiben und zu rasch vergessen“ wollten. Theodor Heuss mahnte daran anschließend, man müsse - ohne Rachebedürfnisse und Haß - das Gefühl dafür behalten, „was uns dorthin geführt hat, wo wir heute sind“. Aus der Verwirrung der Seelen im Volk müsse nun eine Einheit geschaffen werden: „Aber wir dürfen es uns nicht so leicht machen, nun das vergessen zu haben, was die Hitlerzeit uns gebracht hat.“ Mit der Sorge um Berlin und dem Bekenntnis, stellvertretend für die deutschen Brüder zu handeln, ging es weiter. Die Rede des Bundespräsidenten, der als entschiedener Hitlergegner das Dritte Reich in der inneren Emigration verbracht hatte, war symptomatisch für die Adenauer-Zeit. Man war stillschweigend einig in der Verurteilung des NS-Regimes und verwendete alle Kraft auf den Wiederaufbau des zertrümmerten Vaterlands, bzw. seines westlichen Teils, und dessen Integration in die westliche Völkergemeinschaft unter dem Schutz der Vereinigten Staaten von Amerika.