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Ulrich Becks Buch »Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne« gehört ohne Zweifel zu den wirkungsstärksten sozialwissenschaftlichen Publikationen der 1980er Jahre. In essayistischem Stil verfasst, widmete sich die Studie dem Gestaltwandel westlicher Industrienationen im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts. Im Unterschied zu »modernen« Gesellschaften, in denen die ungleiche Verteilung von Wohlstand und Reichtum als zentrales Konfliktfeld des Politischen identifiziert werden könne, kennzeichne »spätmoderne« Gesellschaften die Expansion kollektiver Risiken und Gefahren, welche wiederum als »Nebenfolgen« aus der technischen Entwicklung der Industriemoderne resultierten. »Not läßt sich ausgrenzen, die Gefahren des Atomzeitalters nicht mehr« – mit derart eingängigen Formeln verlieh Beck seiner Auffassung einer neuen Qualität von Umwelt- und Technikrisiken Ausdruck, die soziale, generationelle und territoriale Grenzen gänzlich übersteigen. Das Buch war nur wenige Monate nach der Reaktorhavarie von Tschernobyl im April 1986 erschienen, und es war vor allem diese Gleichzeitigkeit, die der Hypothese von der »Risikogesellschaft« in der bundesdeutschen Öffentlichkeit prompt eine enorme Plausibilität verschaffte. In Anbetracht der zahlreichen Katastrophenereignisse der letzten Jahre – von den Terroranschlägen in New York 2001 bis zur japanischen Erdbeben- und Atomkatastrophe 2011 – wirkt das Interpretament heute aktueller denn je: »Zu Risiken und Nebenwirkungen der Moderne fragt man am besten Ulrich Beck.«
Die Frau watet durch einen Fluss oder See; das Ufer, rechts oben im Bild, ist nicht mehr weit entfernt. Ihren Rock rafft sie bis zu den Knien hoch, damit er trocken bleibt. Um den Kopf hat sie sich ein helles Tuch gebunden. Im Wasser spiegeln sich Himmel und Bäume. Wer das Foto anschaut, sieht – wie der Fotograf, der von einem erhöhten Standort aus auf den Auslöser seiner Kamera drückte – den Rücken der Frau; vielleicht nimmt er auch ihr schönes Bein wahr.
“Security” is such a general concept that, on the one hand, it is omnipresent in all fields of historical research; on the other hand, a closer look reveals that there seems not to exist a real specialized sub-discipline or field that bears this title. While in political sciences, criminology, sociology and jurisprudence, and especially in the field of international relations, security studies is a well established and broad field of research, history has not yet established a corresponding field. This special issue about “Security and Epochal Frontiers” shows that important contemporaneous changes in concept and practices of “security production” after the end of the Cold War (the emergence of “extended, comprehensive, human security”, the fading away of the border between internal and external security) have caused our historical perception of “security” to change massively and historiography to respond to this challenge.
Viele Jahrhunderte lang war der Brief fast konkurrenzlos das einzige Medium, mit dem über größere Distanzen hinweg Kontakt aufgenommen werden konnte oder Beziehungen aufrecht erhalten wurden, doch seit einiger Zeit gibt es eine Reihe von Alternativen. Der Werbeslogan der Deutschen Bundespost in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts – schreib mal wieder! – wirkte bereits zu diesem Zeitpunkt wie ein öffentlicher Aufruf, eine vom Aussterben bedrohte jahrhundertealte kulturelle Praxis und Kommunikationsform zu retten. Zwischenzeitlich haben modulierte Signale längst den Postboten überholt, und die elektronische Mailbox bietet den Anschluss an ein weltweites Kommunikationsforum. Der Medienwechsel brachte einen grundsätzlichen kulturellen Wandel mit sich, weil das kollektive Gedächtnis unserer Gesellschaft, das bisher durch Prinzipien der Schriftlichkeit charakterisiert wurde, zunehmend nach elektronischen Regeln arbeitet.
Es ist ein Jahrhundertbuch. 1901 mit über 800 Seiten erstmals veröffentlicht – bei späteren Auflagen waren es meist über 1.000 –, erreichte das Buch 1913 die erste Million. 1929 folgte eine „Neue Dritte Millionen-Ausgabe“, die zu dieser Zeit allerdings eher eine Absicht anzeigte als die tatsächlich erreichte Auflage. Denn 1969, nach mehreren Neuauflagen, Volks- und Buchgemeinschaftsausgaben meldete das Süddeutsche Verlags-Institut Julius Meyer, in dem „Die Frau als Hausärztin“ seit 1901 erschienen war, eine Gesamtauflage von „nur“ 3.365.000 Exemplaren. Die letzten Auflagen publizierte 1979, 1985 und 1993 der inzwischen von Random House aufgekaufte und eingestellte Falken Verlag.
Obwohl in der deutschen Zeitgeschichte über den Zugang zu politisch sensiblen Akten seit einigen Jahren diskutiert, mit Archiven und Behörden verhandelt oder gar öffentlich gestritten wird, sind die Vorgeschichten, Wege und Umwege dieser Konflikte noch so gut wie unerforscht. Abgesehen von Astrid M. Eckerts weiterhin einschlägiger Studie zum „Kampf um die Akten“ des NS-Staats nach 1945 hat sich die zeithistorische Forschung selten für die politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Faktoren interessiert, von denen der Gebrauch staatlichen Schriftguts durch Historiker, Journalisten und Juristen abhing. Wer sich über den Wandel der Nutzungsbedingungen, der Rechtslage und der gesellschaftlichen Nachfrage nach Akten informieren möchte, kann bislang nur auf wenige Spezialstudien zurückgreifen.
Als im Laufe der 1980er-Jahre überall in Südamerika Militärdiktaturen von demokratischen Regierungen abgelöst wurden, schürte das Erwartungen, endlich Genaueres über die unmittelbar zurückliegende Zeit der Repression zu erfahren. Vor allem während der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre waren die Regime mit großer Brutalität gegen die eigene Zivilbevölkerung vorgegangen. Schon damals hatten Menschenrechtsorganisationen Aufklärung gefordert; nun fragten sie mit neuer Vehemenz nach: Wo waren die Kommilitonen, Arbeitskollegen, Verwandten oder gar die eigenen Kinder geblieben, die am helllichten Tag in Autos gezerrt oder klammheimlich aus der Wohnung geholt worden waren? Wie viele Menschenleben hatten die staatlichen Repressionsmaßnahmen gefordert? Wer hatte sich an ihnen beteiligt? Im Kampf um Akten, die Aufschluss hätten geben können, standen sich nach wie vor die alten Lager gegenüber: auf der einen Seite die konservativen Eliten, die bereits unter den Militärdiktaturen gedient hatten und die in vielen Fällen ihre politische Laufbahn in den sich neu formierenden Parteien des rechten Spektrums fortsetzen konnten. Sie wollten die zurückliegende Epoche als berechtigten Kampf gegen die kommunistische Gefahr gedeutet sehen. An einer Freigabe von Akten aus der Zeit der Repression, die dieser Deutung zuwiderliefen, hatten sie kein Interesse. Auf der anderen Seite befanden sich ehemalige Dissidenten, Opferverbände, Menschenrechtsorganisationen und Publizisten. Sie suchten nach Beweisen, die die These von der Notwendigkeit der Repression widerlegten und mit deren Hilfe sich Forderungen nach Wiedergutmachungszahlungen und strafrechtlicher Ahndung der Verbrechen untermauern ließen.
Diesen Spielfilm umgab nicht nur hierzulande lange ein hartnäckiges Missverständnis. Er feiere, so hieß es, eine glitzernde Scheinwelt, in der narzisstische Mitmacher konsumierten statt kritisierten. Er repräsentiere den neukonservativen Wertehimme der „Lord-Extra-Generation angepaßter Jungen und Mädchen“.1 Andere sahen eher Resignation und Flucht vor bedrückenden Gegenwartsproblemen. 1978, auf dem Höhepunkt der so genannten Disco-Welle, waren sich westdeutsche Beobachter aber darin einig, das massenhafte Tanzen zu elektronisch reproduzierter Musik als Anpassung und Entpolitisierung der jungen Generation deuten zu dürfen. Auch nachdem die Welle und die mit ihr verbundene Kulturkritik abgeflaut waren, blieb „Saturday Night Fever“ als belangloses „Sozialaufsteigerfilmchen“ gespeichert. Poststrukturalistisch gewendet lässt sich der Streifen als Auftakt zu einer Reihe international erfolgreicher Tanzfilme wie „Fame“ (1980), „Flashdance“ (1983) oder „Footlose“ (1984) verstehen, die in den neoliberalen 1980er-Jahren dem Publikum ein unternehmerisches Verhältnis zum eigenen Körper nahebrachten.
Zur Durchsetzung einer Apologie. Hermann Lübbes Vortrag zum 50. Jahrestag des 30. Januar 1933
(2013)
Soll nun schon an das Jubiläum von Vorträgen erinnert werden, ließe sich fragen. In diesem Fall durchaus, denn gerade der Vortrag des Philosophen und Politikwissenschaftlers Hermann Lübbe anlässlich des 50. Jahrestags der nationalsozialistischen „Machtergreifung“, den er am 15. Januar 1983 im Berliner Reichstagsgebäude hielt, hat in der zeitgeschichtlichen Zunft eine ganz ungewöhnliche Karriere aufzuweisen. Hier, so der weit verbreitete Eindruck, hatte es ein kühl und nüchtern argumentierender konservativer Intellektueller den linken Moralisierern, die den angeblich defizitären Umgang mit der NS-Vergangenheit zur Diskreditierung der bundesdeutschen Gesellschaft funktionalisierten, einmal so richtig gegeben. Der thesenförmige Vortrag, sehr bald und an verschiedenen Orten veröffentlicht, gilt mitunter geradezu als kanonischer Text.
Spätestens seit die französischen Revolutionäre die Verwaltungsakten der Krone 1794 zu öffentlichem Eigentum erklärten, ist die Frage nach der Freigabe und Nutzung staatlichen Schriftguts ein Politikum. Welche Informationen welchem Personenkreis zu welchem Zeitpunkt und Zweck zugänglich sind, war und ist umstritten – ganz gleich, ob die Akten noch in Gebrauch sind oder bereits archiviert wurden. Die Entscheidung darüber, welche Daten vernichtet oder archiviert, veröffentlicht oder verheimlicht werden sollen, ist dabei nur zum Teil die Folge jener historiographischen Bedürfnisse, technisch-kulturellen Entwicklungen und juristischen Vorgaben, die momentan im Zentrum deutscher Debatten um das Recht auf Aktenzugang stehen. Viel häufiger war die Freigabe von Akten beziehungsweise der Ausbau von Datenschutzbestimmungen das Ergebnis machtpolitischer Aushandlungsprozesse, bei denen gesellschaftliche Kräfteverhältnisse und internationale Konfliktlagen den Ausschlag gaben – manchmal in aller Öffentlichkeit, nicht selten aber auch hinter verschlossenen Türen. Die hier versammelten Beiträge über die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Griechenland und Südamerika sollen dazu anregen, derartige Auseinandersetzungen international vergleichend zu historisieren und dabei auch nach Transferprozessen zu fragen.