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Juristische Zeitgeschichte
(2010)
Im Bereich der Rechtsgeschichte beginnt der von Diethelm Klippel kreierte Begriff „Juristische Zeitgeschichte” sich als Bezeichnung für den jüngsten Zeitabschnitt durchzusetzen. Nicht endgültig geklärt ist allerdings die Erstreckung dieses Zeitabschnitts; und umgekehrt herrscht nicht einmal über die Frage, ob der Begriff „Juristische Zeitgeschichte” überhaupt einen Zeitabschnitt bezeichnet, Einigkeit.
Das Jahr 1989 ist oft als „annus mirabilis" bezeichnet worden. Es handelt sich um eine der wenigen Zäsuren der Zeitgeschichte, die in den meisten europäischen Ländern eindeutig positiv besetzt ist. Mit dem Fall der Berliner Mauer existiert obendrein ein symbolischer und medial vermarktbarer Erinnerungsort, der das Bild von 1989 prägt.
„Heimat“ – so Grete Adam-Jäckel in den ersten Zeilen eines Gedichtes –, das ist „Wiesen- und Waldesrauschen“, „Sonne und Glockenklang“, „stilles nach innen Lauschen“, "rieselnder Bronnen Gesang“. Auch wenn die „wahre Heimat“ nach ‚Flucht und Vertreibung‘ ‚verloren‘ bzw. „nicht von dieser Welt“ ist, wie Adam-Jäckel schreibt, vermag sie in der Erinnerung ‚nachzuklingen‘. – Der vorliegende Aufsatz möchte das Fragenfeld um eine ,Ästhetik des Verlusts‘ zu musik- und klangbasierten Zusammenhängen öffnen und – im Anschluss an die Tagungsschwerpunkte zu Bilderwelten, Bildgedächtnis, populären Sujets und Darstellungsformen – einige Beobachtungen, Fragen und Perspektiven in die Diskussion einbringen, die um Musik bzw. Sound als erinnerungskulturelle Medien kreisen.
Im Gegensatz zu ähnlich gelagerten Ordnungsbegriffen wie „Masse" oder „Klasse", die in der Bundesrepublik nach 1945 relativ schnell aus dem sozialwissenschaftlichen Vokabular wie aus der politischen Sprache und dem Alltagsgebrauch verschwanden, erfreut sich der Elite-Begriff nach wie vor einer großen und sogar zunehmenden Beliebtheit bei Wissenschaftler/innen, Publizist/innen und Politiker/innen. In der politisch-publizistischen Sprache der Bundesrepublik changiert die Bedeutung des Begriffs zwischen Ansprüchen auf den Vorbildcharakter der Eliten-Mitglieder einerseits und der individuellen Leistungsauslese andererseits, während im anglo-amerikanischen Raum die Akkumulation gesellschaftlicher Macht im Vordergrund steht.
Die Darstellung von Geschichte in unterschiedlichsten populären Medienformaten ist kein neues Phänomen, wohl aber eines, das in jüngerer Zeit einen bislang ungekannten Aufschwung erfahren hat, und zwar nicht nur im euro-amerikanischen Raum, sondern weltweit. Geschichtsbewusstsein wird in institutionellen wie in kommerziellen Formen, in Schulbüchern und in Denkmälern, Themenparks, Ausstellungsevents, filmischen Darstellungen und ›Erinnerungsliteratur‹ artikuliert, rezipiert, verhandelt.
Der „Neue Mann“ des „New Age“. Emotion und Religion in der Bundesrepublik Deutschland 1970–1990
(2010)
»Das Verhältnis zwischen Mann und Frau ordnet sich neu im New Age. [...] Neben der Neuen Frau entsteht unter dem Druck des weiblichen Aufbruchs zugleich ein Neuer Mann.« Das »New Age«, das »Neue Zeitalter«, suggerierte und propagierte in den 1970er- und 1980er-Jahren einen angeblich radikalen Einschnitt in der Geschichte der Menschheit, einen vermeintlich fundamentalen Bruch, der alles und jeden »transformiere« – auch und nicht zuletzt die traditionelle Ordnung der Geschlechter, deren hierarchische Stellung zueinander und deren exkludierenden Umgang miteinander.
(Version 1.0, siehe auch Version 2.0)
Zwar begann mit der Diskussion um eine Kulturgeschichte der Politik kein völlig neues Zeitalter; auch davor gab es Untersuchungen, die ähnliche Fragen stellten und vergleichbare Erklärungshorizonte hatten. Die theoretische und methodische Diskussion der letzten zehn Jahre hat aber eine Schärfung des methodischen Arsenals und ein klareres Bewusstsein von Kontinuität und Bruch im Verhältnis zu den älteren Ansätzen der Politikgeschichte erzeugt. Kulturgeschichte der Politik kann sich heute, soweit sie sich als Methode versteht, als eine Alternative zu herkömmlichen Politikgeschichten präsentieren.
Vetorecht der Quellen
(2010)
Als „Vetorecht der Quellen" bezeichnet man eine geschichtstheoretische Denkfigur, nach der der quellenkritischen Deutung historischer Überreste die Funktion zukommt, historisch unwahre Aussagen als solche kenntlich werden zu lassen. Der Begriff wurde vermutlich von dem Bielefelder Begriffshistoriker und Geschichtstheoretiker Reinhart Koselleck (1923-2006) im Jahr 1977 eingeführt.
Verfassungsgeschichte
(2010)
Verfassungsgeschichte begreift sich als Teildisziplin der Rechtsgeschichte. Spätestens seit der Wende zum 20. Jahrhundert steht sie im Schnittpunkt von Geschichts- und Rechtswissenschaft und wird von beiden Disziplinen betrieben. Ihr Gegenstand sind zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt (= Verfassungen im materiellen Sinne), insbesondere die diesbezüglichen ranghöchsten Regelungen in den Rechtsordnungen (= Verfassungen im formellen Sinne).