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Der demokratische Zentralismus als das prägende Herrschaftsprinzip staatssozialistischer Gesellschaften, das nicht nur in der politischen Sphäre, sondern auch in der Staats- und Wirtschaftsordnung volle Gültigkeit beanspruchte, lässt die Frage nach möglicherweise daneben existierenden kooperativen „Netzwerken“ auf den ersten Blick als nachgeordnet erscheinen. Das Herrschaftsprinzip des demokratischen Zentralismus, das sei kurz in Erinnerung gerufen, stellte die wichtigste Grundlage für die zentralistische Leitung und den einheitlich-hierarchischen Aufbau des gesamten politischen, staatlichen und wirtschaftlichen Institutionengefiiges in den staatssozialistischen Gesellschaften dar. Legitimiert wurde es bekanntlich mit dem ideologischen Postulat, die sozialistische Gesellschaft bedürfe der einheitlichen und planmäßigen Führung durch die Partei der Arbeiterklasse, die deshalb keine konkurrierenden Macht- und Selbstbestimmungsansprüche neben sich dulden könne. Von der Partei wurde das Prinzip des demokratischen Zentralismus folglich nicht nur im eigenen Organisationsaufbau berücksichtigt, sondern - leicht abgewandelt - auch auf den ihrer Leitung subordinierten Staat sowie die ihm einverleibte Wirtschaft übertragen.
Die Wirtschaftspolitik in der frühen Bundesrepublik Deutschland stand, ebenso wie in der letzten Phase der Besatzungszeit, ganz im Zeichen der Etablierung eines neuen ordnungspolitischen Konzepts: der Sozialen Marktwirtschaft. Diese basierte theoretisch auf dem Prinzip, daß Angebot und Nachfrage ohne politische Einflußnahme durch am Wettbewerbsmarkt gebildete Preise koordiniert werden sollten. Die Rolle des Staates blieb auf die Garantie der rechtlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs und sozialer Mindeststandards beschränkt. Da das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft nur „teilweise konsequent“ umgesetzt wurde, entstand jedoch ein relativ großer politischer Handlungsspielraum für die Regulierung bestimmter Wirtschaftsbereiche oder einzelner Waren bzw. Dienstleistungen und damit auch für eine eigentlich konzeptwidrige staatliche Preispolitik.
Am 20. Juni 1949 mussten die Außenminister der Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges im Abschlusskommunique ihrer sechsten Konferenz über Deutschland eingestehen, dass die politische und wirtschaftliche Einheit nicht wiederhergestellt werden konnte. Genau ein Vierteljahr zuvor, am 20. März 1949, hatten die drei für die Berliner Westsektoren verantwortlichen westlichen Militärregierungen die seit Juni 1948 in den Westzonen gültige DM der Bank Deutscher Länder (BDL), die Westmark, mit der Währungsergänzungsverordnung (WEVO) zum alleinigen Zahlungsmittel für den Westteil der ehemaligen Reichshauptstadt erklärt. So wurde der unzulängliche Vier-Mächte-,,Halb'Kompromiss beseitigt, der im Zuge der separaten Währungsreformen in den Westzonen sowie der SBZ am 24. Juni 1948 in der Form eines provisorischen Berliner Währungsdualismus entstanden war. Dadurch wurde zugleich die wirtschaftliche Spaltung Berlins zementiert. Die Entscheidung hierzu war vorangetrieben worden durch gemeinsame Initiativen der westsektoralen Wirtschaft und Politik, vor allem maßgeblicher Vertreter des West-Berliner Magistrats wie Emst Reuter und Gustav Klingelhöfer, die unter dem Druck der sowjetischen Blockade standen.
Wirtschaftskammem sind öffentlich-rechtlich verfasste Einrichtungen zur wirtschaftlichen Selbstverwaltung und gelten als typisch für korporative Marktwirtschaften, wie sie das Deutsche Kaiserreich und die Weimarer Republik kannte und auch die Bundesrepublik noch immer kennt. In einer korporativen Marktwirtschaft dienen Wirtschaftskammem - hierin den freien Berufs-, Fach- und Unternehmerverbänden recht ähnlich - in erster Linie der Selbstverwaltung, Interessenvertretung und Repräsentanz des gewerblichen Mittelstandes, nehmen darüber hinaus aber auch gewisse staatliche Aufsichts- und Kontrollaufgaben gegenüber ihren Mitgliedern wahr. Vor diesem Hintergrund ist es auf den ersten Blick etwas erstaunlich festzustellen, dass Wirtschaftskammem auch in der Planwirtschaft der DDR existierten. Stehen zentraladministrative Planwirtschaft und wirtschaftliche Selbstverwal-tung nicht in einem grundsätzlichen Widerspruch zueinander? Was war die raison d’etre der Wirtschaftskammem in der DDR? Stellten sie lediglich Übergangserscheinungen dar, die nur deshalb toleriert wurden, weil sie sich bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Probleme der unmittelbaren Nachkriegszeit als nützlich erwiesen und die öffentliche Verwaltung ohne ihre Unterstützung hoffnungslos überfordert gewesen wäre? Verloren sie angesichts der immer stärkeren Verdrängung der Privatwirtschaft im Zuge des „Aufbaus des Sozialis-mus“ ihre Existenzberechtigung? Oder bewirkte die sich verschärfende Systemkonkurrenz des Kalten Krieges einen spezifischen Wandel ihrer Funktionen, so dass sie - vielleicht gerade weil sie eigentlich „systemfremde“ Institutionen waren, die zur politischen Kommunikation mit dem konkurrierenden westlichen System gebraucht wurden - dauerhaft bestehen konnten?
Der Kalte Krieg war konstitutiv für die Mentalität der frühen Bundesrepublik Deutschland. In den 1950er Jahren war die innere Entwicklung Westdeutschlands - politische Konsolidierung, gesellschaftliche Stabilisierung, ideelle Institutionalisierung etc. — untrennbar verbunden mit den spezifischen Bedingungen und Vorgaben der Systemauseinandersetzung zwischen Ost und West. Dies bezog sich etwa auf das zunächst noch überlebensnotwendige Interesse der USA an dem ehemaligen Feindstaat einschließlich massiver ökonomischer, außenpolitischer und sozialpsychologischer Unterstützung der neuen westdeutschen Eliten, was in einer (relativ) bedingungslosen Westintegration mitsamt einem auf der „Politik der Stärke“ fußenden System der militärisch-strategischen Einbindung umgesetzt wurde. Die Vorstrukturierung der außen- wie innenpolitischen Optionen durch die bipolare Weltordnung schloss daneben Zurückwendungen in die Taktiken der Vorkriegsdiplomatie, aber auch alle politischen Experimente im Sinne eines „Dritten Weges“ aus. Schließlich konnten durch die fundamentale Ablehnung des sowjetisch dominierten Diktatursystems auch erste, wenngleich nur provisorische Grenzen zum NS-System gezogen werden; diese - theoretisch mit Totalitarismuskonzepten unterfütterten - Demarkationen ermöglichten den demokratischen Institutionen zunächst relativ sichere, wenngleich nur bescheidene und eindimensionale Entwicklungsspielräume.
Das Bild des Siegers im Land der Besiegten: Der sowjetische Kriegsfilm in SBZ und DDR, 1945 - 1965
(2006)
Die vorliegende Abhandlung behandelt "die Frage, wie ausgewählte Spielfilmproduktionen aus der Sowjetunion in der DDR auf offizieller Ebene rezipiert und dem ostdeutschen Publikum im Rahmen offizieller Filmagitation und -propaganda zugänglich gemacht wurden. Zur Dokumentation offizieller Rezeptionsstrategien werden neben den betreffenden Zulassungsunterlagen der Hauptverwaltung (HV) Film im Ministerium für Kultur insbesondere publizierte Quellen wie Zeitungs- und Zeitschriftenliteratur herangezogen: Wie sollten der Bevölkerung der DDR sowjetische Kriegsfilme näher gebracht werden? Nach welchen Kriterien wurden Filme als „bedeutend“, „sensationell“ etc. bewertet? Wie wurden Filme in den zeitgenössischen politischen Kontext eingeordnet? Wie wurde vor dem Hintergrund der Filme das jeweils aktuelle Verhältnis zu den „sozialistischen Bruderländern“ (insbesondere der Sowjetunion) bzw. zu den „verfeindeten“ NATO-Staaten (insbesondere der Bundesrepublik Deutschland) interpretiert? Wie wurde im Umfeld der offiziellen Filmrezeption in der DDR der Zweite Weltkrieg und seine Geschehnisse aufgearbeitet bzw. nicht aufgearbeitet?"
Der in der DDR seit 1945 propagierte Bereich der „kulturellen Massenarbeit“ mit seinem Erziehungs-, Demokratisierungs- und „Hebungs“-Anspruch bildet immer noch ein weitgehend unbearbeitetes Feld in der neueren sozialhistorischen Forschungslandschaft. Die Existenz betrieblicher Kulturarbeit wird als Phänomen zwar erwähnt, bildet jedoch ein Forschungsdesiderat, das lediglich ein Aufsatz der französischen Historikerin Sandrine Kott aus dem Jahr 1999 thematisiert. Auch der Kulturwissenschaftler Horst Groschopp befaßte sich in den neunziger Jahren eingehend mit dem Phänomen der Breitenkultur in der DDR. Das beinhaltet die aus der Geschichte der Arbeiterbewegung übernommenen Kulturvorstellungen, die Idee der Kulturhäuser und die Professionalisierung der „Kulturarbeiter“. Die von der Einheitsgewerkschaft organisierte Kulturarbeit findet in Groschopps Aufsätzen jedoch kaum Eingang. Bemerkenswert ist die Tatsache, daß selbst in den neueren Monographien zur Geschichte des FDGB Kulturarbeit keine Beachtung findet, obwohl in dessen Organisationsstruktur gewerkschaftliche Kulturarbeit (von der Ebene des Bundesvorstandes bis in die Betriebe) seit 1946 institutionell verankert war.
Das Verhältnis von Arbeitern und Staat beschäftigte die Protagonisten der in unterschiedlichen historischen Kontexten entstandenen Arbeiterbewegungen von deren Anfängen an. Der Plural des Begriffs, wie ihn Klaus Tenfelde in seinem Einführungsvortrag „Arbeiter, Arbeiterbewegungen und Staat im Europa des ,kurzen' 20. Jahrhunderts“ verwendet, signalisiert nicht allein Unterschiede der Entstehungs- und Entwicklungsbedingungen, sondern auch Differenz im Politischen, in der Programmatik ebenso wie in der täglichen Praxis. In besonderem Maße spiegelten sich Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Arbeiterbewegungen, wie überhaupt der Arbeiterschaft in der Perzeption des Staates. Doch auch „der Staat“ präsentierte sich Arbeitern gegenüber in sehr verschiedener Weise. Insofern ließ sich die Beziehung zwischen beiden nie über einen Kamm scheren. Gleichwohl weist sie im internatio-nalen Vergleich ebenso wie im Hinblick auf die Arbeiterbewegungen strukturelle Übereinstimmungen auf.
Längst hat eine die Kultur, Alltags- und Lebenswelt einbeziehende Öffnung der Sozialgeschichte im allgemeinen, der Sozialgeschichte der Arbeiterschaft im besonderen, der der Arbeiterschaft im Staatssozialismus im speziellen stattgefunden. Trotzdem tut man nach wie vor gut daran, soziale Mikrokosmen und Milieus, Identitäten und Mentalitäten in der politischen Ökonomie zu erden. Sind deren „große“ Institutionen auch keine ehernen Gehäuse, so erweisen sie sich doch als träge, oft nur in der longue durée und mit großem Aufwand verschiebbare Koordinaten des Handelns. Sie sind von beträchtlicher, Menschen und Lebenswelten prägender Wirkmacht: reale, im doppelten Sinn harte Fakten.
Die von mir untersuchte Migrantengruppe der so genannten „polit. Emigranten“ - im Text auch als Flüchtlinge bzw. einfach als Emigranten bezeichnet - eignet sich nach meiner Überzeugung trotz ihrer vergleichsweise geringen Personenzahl besonders zur exemplarischen Bearbeitung des Themas „Migration und interkulturelle Begegnungen in der DDR- Gesellschaft“, da die Anwesenheit dieses Personenkreises in der DDR, wie die von allen Ausländem, stets an die politische Sanktionierung des SED-Staates gebunden war. Im Unterschied zu den ausländischen Vertragsarbeitem und sowjetischen Besatzungstruppen (GSSD) aber war ihr Aufenthalt in der DDR nicht an eine dauerhafte quasi kasernierte Unterbringung gebunden. Die Emigranten teilten so unmittelbar den Alltag in der DDR mit deren Bevölkerung. Für die „polit. Emigranten“ galt aber zugleich auch, dass sie - als „gute Fremde“ - zumindest als Verbündete, wenn nicht sogar als Vertreter der kommunistischen Staatspartei angesehen wurden, und zwar von der SED selbst wie auch von der DDR-Bevölkerung. In den Augen derjenigen, die heute ein affirmatives Erinnern an den „ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat“ verteidigen, avancierten die „polit. Emigranten“ und besonders die chilenischen Flüchtlinge daher zum wichtigsten Beleg für den hohen Stellenwert von Solidarität in der kommunistischen Bewegung und die daraus abgeleitete internationalistische Ausrichtung der Ausländerpolitik in der DDR.