Refine
Year of publication
Document Type
- Online Publication (70)
Has Fulltext
- yes (70) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (70) (remove)
Keywords
- Forschungsfelder (70) (remove)
(Version 1.0, siehe auch Version 2.0)
Lange Zeit galt die Sportgeschichte innerhalb der deutschen Geschichtswissenschaft als (schönste) „Nebensache" der Disziplin. Olaf Stieglitz und Jürgen Martschukat zeichnen in ihrem Beitrag nach, wie durch den Einfluss der Cultural Studies Fragen des Sports, der Bewegungskulturen sowie des Körpers und seiner Historizität an Bedeutung gewinnen. „Sportgeschichte", so der programmatische Ausblick der Autoren, entwickle sich momentan zu einer Körper- und Kulturgeschichte, in deren Kern das Ineinandergreifen von Sport, Körperlichkeiten und Identitätsbildungen sowie deren soziokulturell ordnungsstiftende Mechanismen und Funktionen stehen. Eine solche Geschichte von Körpern in (sportlicher) Bewegung vermag daher auch zu zeigen, dass „Wahrheiten" über Körper letztlich Ergebnisse historischer Aushandlungsprozesse sind.
Stadtgeschichte
(2016)
Das 20. Jahrhundert lässt sich als „urban century” begreifen. Doch besteht bei aller Forschungsdynamik nicht wirklich ein Konsens darüber, was das Feld jenseits seines Gegenstandsbezugs eigentlich zusammenhält. Warum sind Städte gerade in jüngster Zeit zu immer prominenteren Gegenständen der Forschung geworden? Malte Zierenberg stellt Definitionsansätze vor, die zu klären versuchen, was die Stadtgeschichte eigentlich ausmacht, beschreibt interdisziplinäre Einflüsse, die für die moderne Stadtgeschichtsschreibung von Beginn an wichtig waren, und gibt einen Überblick zu aktuellen Forschungsthemen und Begriffen.
Subjekt und Subjektivierung
(2014)
Wie werden Menschen zu Subjekten gemacht, und wie machen sie sich selbst zu Subjekten? – fragt Wiebke Wiede und stellt in dem Artikel die wichtigsten Theorieansätze zur Funktionsweise von „Subjektivierung” im 20. Jahrhundert vor. Subjekte konstituieren sich im historischen Raum, und sie unterliegen institutionellen Strukturen und Subjektdefinitionen, die historisch kontingent sind. Demnach spiegeln sich auch in den Subjekttheorien die kulturellen Orientierungsbedürfnisse unserer Gegenwart. Wiede beschreibt das relativ junge Forschungsfeld der Subjektivierung oder „Selbst-Bildungen” und plädiert dafür, die Zeitgeschichte verstärkt einzubinden.
Transitional Justice
(2013)
Der Begriff Transitional Justice etablierte sich am Ende der 1990er-Jahre in Politik und Politikberatung sowie in der sozial- und rechtswissenschaftlichen Forschung. Er steht für den gesellschaftlichen und politischen Umgang mit Verbrechen, die während eines Bürgerkriegs oder vor einem politischen Umbruch begangen wurden. Anne K. Krüger widmet sich in ihrem Beitrag dem Verhältnis der Transitional Justice-Forschung zu deutschen Debatten über die „Vergangenheitsaufarbeitung”, zeichnet die unterschiedlichen Forschungsrichtungen in diesem oftmals praxisbezogenen Feld nach und skizziert schließlich Anschlusspunkte für die Zeitgeschichtsschreibung.
(Version 1.0, siehe auch Version 2.0)
Keine Epoche und kein Gegenstand der Zeitgeschichte ist vor transnationalen Fragestellungen sicher, gleich ob wir im Falle Deutschlands über die die alte Bundesrepublik, die DDR, Weimar, den Nationalsozialismus oder das Kaiserreich forschen. Auch für Europa stellt sich die Frage, ob dieses sich „transnational schreiben” lässt.
Keine Epoche und kein Gegenstand der Zeitgeschichte ist vor transnationalen Fragestellungen sicher, gleich ob wir im Falle Deutschlands über die die alte Bundesrepublik, die DDR, Weimar, den Nationalsozialismus oder das Kaiserreich forschen. Auch für Europa stellt sich die Frage, ob dieses sich „transnational schreiben” lässt.
(Version 3.0) Umweltgeschichte ist die Geschichte der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Natur – auf diesen kurzen und allgemeinen Nenner lassen sich die verschiedenen, mehr oder weniger konkreten Definitionsversuche dieses historischen Teilbereichs bringen. Dabei wird beiden Seiten dieses Wechselverhältnisses, sowohl dem Menschen als auch der Natur, ein eigener Stellenwert eingeräumt, auch wenn sie als unauflöslich verschränkt gedacht werden.
Verfassungsgeschichte
(2010)
Verfassungsgeschichte begreift sich als Teildisziplin der Rechtsgeschichte. Spätestens seit der Wende zum 20. Jahrhundert steht sie im Schnittpunkt von Geschichts- und Rechtswissenschaft und wird von beiden Disziplinen betrieben. Ihr Gegenstand sind zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt (= Verfassungen im materiellen Sinne), insbesondere die diesbezüglichen ranghöchsten Regelungen in den Rechtsordnungen (= Verfassungen im formellen Sinne).
Nach einem kurzen Überblick über die Forschung und einer Diskussion der Reichweite der dabei genutzten Begrifflichkeiten, soll die Entwicklung der Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit und die Reaktionen der jüdischen Gewerbetreibenden darauf am Beispiel Berlins dargestellt und dabei in den breiteren Kontext der Holocaust-Forschung eingeordnet werden. Für eine solche exemplarische Betrachtung scheint die Stadt nicht nur wegen der Größe der 1933 ansässigen jüdischen Gemeinde, sondern auch wegen des auf den ersten Blick paradoxen Umstands, dass sich dort – in politischem Sinne – Zentrum und Peripherie überlagerten, besonders gut geeignet.
By expanding historical image research, visual history has in the recent past established itself as a field of research in late modern and contemporary history, which considers images in a wider sense both as sources as well as independent artifacts of historiographical research and likewise looks at the visuality of history and the historicity of the visual. Its exponents advocate understanding images beyond their pictorialness as a medium and as an activity with an independent aesthetic that condition the way of seeing things, shape perceptual patterns, convey interpretations, that organize the aesthetic relationship of historic subjects to their social and political reality and which are able to generate own realities.