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Kap. 2: Gewalt und Staat
(2006)
Die klassische Analyse der Gewalt unterscheidet verschiedene Ebenen. So schlug zum Beispiel in den 1960er Jahren Pierre Hassner drei unterschiedliche Betrachtungsebenen vor. Die erste war die des internationalen Systems, die seiner Ansicht nach damals »vom bipolaren Gleichgewicht durch Abschreckung und in Europa von der territorialen Aufteilung in zwei Blöcke« bestimmt war. Die zweite war die der Staaten mit ihren innenpolitischen und diplomatischen Anliegen und die dritte die der Gesellschaften innerhalb der Staaten mit ihren je eigenen politischen Systemen, Strukturen und ihrer spezifischen Dynamik. Diese Unterscheidung, die ich selbst in meinen Arbeiten über den Terrorismus der 1970er und 1980er Jahre benutzt habe, trifft sicherlich immer noch weitgehend zu. Aber da sie ganz auf den Staat zentriert ist, in dem sie den wahren Problemknoten sieht, wird sie heute auf Grund beträchtlicher Veränderungen in Frage gestellt, die es nötig machen, nach neuen Analysekategorien zu suchen und nicht mehr alles, oder fast alles, auf den Staat zurückzuführen.
Auf das Klischee der "Gleichschaltung“ wies bereits 1984 Gabriele Toepser-Ziegert in der Einführung zu den von ihr bearbeiteten „NS-Presseanweisungen der Vorkriegszeit“ hin. In die Welt gesetzt wurde es 1947 durch Karl August Brammer, Journalist und Teilnehmer der Reichspressekonferenzen von 1919 bis 1944, der in seiner eidesstattlichen Erklärung zu den Nürnberger Prozessen zu Protokoll gab, dass es „nach dem 30. Januar 1933 [...] in Deutschland keine Pressefreiheit mehr“ gegeben habe und die von der Regierung ausgegebenen Anweisungen und Nachrichten befolgt werden mussten, ansonsten war mit Bestrafung oder Zeitungsverbot zu rechnen.
Dieser geschilderte Sachverhalt war eine starke Vergröberung, mit dem er nicht nur die Journalisten in den „Opferstatus“ hob, sondern zugleich auch der deutschen Bevölkerung das Argument an die Hand lieferte, es sei getäuscht worden und hätte somit von allem nichts gewusst. Folglich war alles in der Zeit von 1933 bis Kriegsende Propaganda. Die Fotografien der NS-Zeit wurden und werden – teilweise bis heute – als propagandistisch beurteilt, was eine beabsichtigte Täuschung und Manipulation der Bevölkerung impliziert.
Die Wirtschaftspolitik in der frühen Bundesrepublik Deutschland stand, ebenso wie in der letzten Phase der Besatzungszeit, ganz im Zeichen der Etablierung eines neuen ordnungspolitischen Konzepts: der Sozialen Marktwirtschaft. Diese basierte theoretisch auf dem Prinzip, daß Angebot und Nachfrage ohne politische Einflußnahme durch am Wettbewerbsmarkt gebildete Preise koordiniert werden sollten. Die Rolle des Staates blieb auf die Garantie der rechtlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs und sozialer Mindeststandards beschränkt. Da das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft nur „teilweise konsequent“ umgesetzt wurde, entstand jedoch ein relativ großer politischer Handlungsspielraum für die Regulierung bestimmter Wirtschaftsbereiche oder einzelner Waren bzw. Dienstleistungen und damit auch für eine eigentlich konzeptwidrige staatliche Preispolitik.