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Am 1. Oktober 1973 nahmen die Hochschulen (seit 1985 Universitäten) der Bundeswehr in Hamburg und München ihren Lehrbetrieb auf. Hervorgegangen aus jahrelangen Diskussionen über Bildung und Ausbildung in der Bundeswehr, sollten sie allen Offizieren ein vollwertiges wissenschaftliches Studium bieten, um sie für ihre militärischen Führungsaufgaben sowie für den zivilen Arbeitsmarkt nach ihrer Dienstzeit zu qualifizieren. Neben der Attraktivität der soldatischen Laufbahn kamen zwei weitere Argumente hinzu: zum einen die militärische Effektivität unter den Vorzeichen der wissenschaftlich-technischen Systemkonkurrenz im Kalten Krieg, zum anderen die integrative Funktion akademischer Bildung für Soldaten als »Staatsbürger in Uniform«. Erst das Ineinandergreifen dieser drei Argumentationsstränge ermöglichte die Gründung der Hochschulen, gegen die Kritik von konservativen Militärs und aus der Studentenbewegung. Der Aufsatz ordnet die verschiedenen Motivationen für die Akademisierung der Offizierslaufbahn seit den frühen 1960er-Jahren historisch ein und erklärt die Spannungen der Gründungsgeschichte im Kontext der allgemeinen Hochschulexpansion.
Das westdeutsche Abschieberegime entstand im Kontext der Problematisierung von People of Color, die seit 1950 in die Bundesrepublik einreisten, um dort ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen. Die junge Republik lud Menschen aus sich dekolonisierenden Ländern zunächst ein, um sich von der Rassenideologie des National- sozialismus zu distanzieren und sich gegenüber dem Sozialismus zu profilieren. Dabei bestand jedoch weiterhin die im Kern völkische Prämisse, dass People of Color nicht langfristig bleiben sollten. Die Herstellung ihrer Rückführbarkeit manifestierte sich in der Rechts-, Verwaltungs- und Betreuungspraxis lokaler Behörden und Wohlfahrtsverbände, wodurch diese Prämisse in das Ausländergesetz von 1965 einging. Das Gesetz machte insbesondere »außereuropäische« Migrant*innen abschiebbar, denen es pauschal kriminelle Täuschungsabsichten und extremistische Politisierung unterstellte. Es verrechtlichte zudem eine pseudomoralische Rückkehrpflicht von People of Color unter Verweis auf ihren Entwicklungsauftrag in den Herkunftsländern und auf tradierte Geschlechterrollen. Diese Normen waren in der Bundesrepublik permanent abrufbar und wurden sukzessive auf andere Migrant*innen angewandt.
Ausweisungen können weitere politische Funktionen einnehmen, die über die staatliche Steuerung von Migration hinausgehen. Wie wir in diesem Aufsatz anhand zweier Sondertypen von Ausweisungen zeigen, können solche Maßnahmen gerade in Phasen staatlicher Konsolidierung und bei der Überlappung von Souveränitätsansprüchen als politisches right-peopling auftreten. In diesem Kontext untersuchen wir die Rolle von Ausweisungen während der kritischen Phase der deutschen Nationalstaatsbildung nach dem Ersten Weltkrieg. Für die 1920er-Jahre analysieren wir einerseits Ausweisungen von Deutschen aus anderen Landesteilen durch deutsche Landesbehörden (etwa von Württembergern aus Baden), andererseits Ausweisungen von Deutschen aus dem besetzten Rheinland durch die alliierten Besatzungsbehörden. Mit Bezug auf aktuelle Debatten um Illegalisierung und deportability von Migrant*innen betrachten wir Beispiele aus regional- und rechtshistorischen Quellen der Weimarer Republik. So zeigen wir, wie Ausweisungen sozialpolitische und ethnisch-exklusive Ziele hatten, aber auch zu einer Stärkung staatlicher Institutionen und zu einer nationalistischen Identifikation mit dem Deutschen Reich nach dem verlorenen Krieg führten.
Der Aufsatz beleuchtet einen von der migrationsgeschichtlichen Forschung bisher vernachlässigten Raum und seine Akteure: den Flughafen. Der Frankfurter Flughafen ist von besonderem Interesse, weil er sich zum größten Transitdrehkreuz in der Bundesrepublik entwickelte und seit den 1980er-Jahren auch ein Experimentierfeld für den Umgang mit Asylbewerber:innen wurde. Im Zentrum stehen die Positionen und Konflikte von Akteur:innen, die in Asylfälle und Zurückweisungen am Flughafen involviert waren – allen voran der Bundesgrenzschutz, der Flughafensozialdienst und die Migrant:innen selbst. Gezeigt werden zum einen die Folgen übergeordneter Politiken im konkreten Raum. Zum anderen offenbart die lokale Konfliktgeschichte auch Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten im komplexen Grenzraum der Transitzone, die wiederum auf größere politische Zusammenhänge und Regulierungsversuche wie das Flughafenasylverfahren zurückwirkten. Deutlich wird außerdem, dass Zurückweisungen an der Grenze und Abschiebungen/Zurückschiebungen aus dem Inland nicht immer klar zu trennen sind.
Kämpfe um Rückführungen prägen das europäische Grenzregime des 21. Jahrhunderts. Wie wir mit dem Konzept der Rückführbarkeit (Returnability) herausarbeiten, kommen dabei »sanfte« Instrumente der sogenannten Rückkehrförderung ebenso zum Einsatz wie gewaltsame Abschiebungen. Diese werden von migrantischen Widerständen herausgefordert. Zentrale Auseinandersetzungen in diesem Rückführungsregime analysieren wir im Zentrum der Europäischen Union und an ihren Rändern: Für Deutschland betrachten wir am Beispiel der bayerischen »Anker-Zentren« die Mikrophysik der Macht in Sammelunterkünften, Rückkehrberatung und Abschiebevollzug. Für Tunesien zeigen wir, wie staatliche Instrumente der Inhaftierung und Abschiebung durch internationale Programme und informelle Praktiken zur Unterstützung »freiwilliger Rückkehr« ergänzt werden. Unsere sozialwissenschaftliche Untersuchung stützt sich auf teilnehmende Beobachtungen, Interviews und schriftliche Quellen. Zeithistorisch bezieht sie die administrativen, diskursiven und politischen Voraussetzungen des heutigen Grenzregimes ebenso mit ein wie die migrantischen Handlungsspielräume und Widerstandspraktiken.
Als im Herbst 2017 der Berliner Antisemitika-Sammler Wolfgang Haney starb, wurden verschiedene Personen und Institutionen unruhig. Was wird aus der Sammlung? Kommt sie auf den Markt und geht als Gesamtwerk verloren? Welche Akteure und Logiken treten auf den Plan und konkurrieren um die ganze Sammlung oder um Einzelobjekte? Werden die Dauerleihgaben, die in großen Museen gezeigt werden, auf der Stelle zurückverlangt? Gibt es für öffentliche Einrichtungen Handlungsspielraum? Können, dürfen, sollen Steuergelder in den Ankauf judenfeindlicher Artefakte fließen? Wie werden sich die Erben verhalten?
Der erste Bundespräsident Theodor Heuss (1884–1963) gab und gibt nur selten Anlass zu Debatten. Wenn er im Fokus einer kritischen Öffentlichkeit steht, dann meistens wegen seiner Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus vor und nach 1945. Insbesondere seine Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 im Reichstag sorgte zeit seines Lebens und darüber hinaus für Kontroversen. Aber auch eines seiner erfolgreichsten Bücher brachte ihn immer wieder unter Rechtfertigungsdruck. So hatte ein Verteidiger im Ulmer Einsatzgruppen-Prozess 1958 die Strategie verfolgt, die Angeklagten unter Verweis auf Heuss’ Studie »Hitlers Weg« zu entlasten. Nach seinem Tod lobten manche Historiker den sachlichen Ton und die Hellsichtigkeit dieser Schrift. Horst Möller hingegen wandte 1990 ein, dass Heuss im Kosmos seines bildungsbürgerlichen Denkens die Nationalsozialisten wie politische Gegner, nicht wie politische Feinde behandelt habe, welche die parlamentarische Bühne für die öffentliche Auseinandersetzung abschaffen und ihre Widersacher vernichten wollten. Andere kritisierten Fehleinschätzungen oder sahen im Buch gar »eine Stimme für Hitler«.
In 1892, the year the American writer Pearl S. Buck was born, the US Congress renewed the Chinese Exclusion Act, initially passed in 1882, for another ten years. It sought to prevent all laborers of Chinese ethnicity from entering or reentering the US, with breaches punishable by law. Three months after her birth, Buck moved with her missionary parents to China and spent most of her life until her early forties there. During the global Cold War, Buck, already a Nobel Laureate (1938), sharply criticized US foreign policy and its racism, the ignorance of American diplomats about China, and the arrogant belief in solving conflicts in Asia through military means in her book Friend to Friend (1958). While there is little doubt about Buck’s official US nationality, her cultural belonging of choice – which decisively shaped her lifelong literary writing, in particular the novel The Good Earth (1931) that earned her the Nobel Prize – is inherently multivalent. In The Good Earth, Buck depicts the lives of Chinese peasants and their loyalty to the earth that nurtures humanity and provides all that lives on it with nutrition. In the following pages, I will discuss Buck’s bicultural biography and several aspects of this extremely popular and influential novel and, rather than viewing it as a piece of classic American literature, I will propose re-reading it as a work in the Chinese tradition of literary realism and in the context of the emerging trend of rural realism in the early twentieth century. The purpose of my re-reading of The Good Earth is to highlight less apparent global connections in the tradition of rural nostalgia and to complicate the paradigm of national literature and national history. Indeed, the earth, ruralism, nutrition, and food, as the novel describes, constitute the very foundation of human existence across borders, political camps, language barriers, and cultural differences from antiquity to the present day.
Selten kommt es vor, dass ein Text 25 Jahre nach seinem erstmaligen Erscheinen ins Deutsche übersetzt wird. Das ist beim Mammutaufsatz von Juan José Linz über »Totalitarian and Authoritarian Regimes« aus dem Jahr 1975 der Fall. Und was das Erstaunen noch größer macht: Der deutsche Herausgeber und Übersetzer war Raimund Krämer, ein in der DDR am Potsdamer Institut für Internationale Beziehungen der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR ausgebildeter Wissenschaftler, der sich 1985 dort habilitiert hatte. Ausgerechnet einem Mitglied der einstigen Diplomatenschule der DDR, das einen engen Austausch mit Linz während dessen Georg-Simmel-Gastprofessur an der Humboldt-Universität zu Berlin 1997 gepflegt hatte, kommt nun das Verdienst zu, das Gedankengut des Hispano-Amerikaners im deutschen Wissenschaftsbetrieb stärker bekanntgemacht zu haben. Krämer gefiel die sachliche Analyse, die einen vordergründigen Moralismus mied, und das beiderseitige Interesse für latein- und mittelamerikanische Regierungssysteme dürfte die kollegiale Verbundenheit noch gefördert haben.
»Poverty and Famines« gilt auch heute noch als eines der einflussreichsten Bücher zum Thema Hunger überhaupt. Die Debatte um seine Ergebnisse hält bis in die Gegenwart an, auch wenn sie am schärfsten in den 1980er- und 1990er-Jahren geführt wurde. In dem schmalen Band versuchte der indische Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen 1981 nichts Geringeres als ein neues Erklärungsmodell für die Entstehung von Hungersnöten zu entwickeln. Sens Interesse am Hunger als wirtschaftswissenschaftlichem Thema kann aus dem zeithistorischen Kontext erklärt werden, wenn man die unterschiedlichen Diskussionszusammenhänge herausarbeitet, zu denen er mit seinem Buch Stellung bezog. Gleichzeitig erweist sich nicht zuletzt in der Corona-Pandemie, wie aktuell Sens Ansatz bis heute ist.