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The adoption of the Universal Declaration of Human Rights in 1948 was a landmark event, encoding the lessons learned from five years of total war on the European continent. The debates over the universality and inalienability of rights that dominated the writing of the document brought together statesmen and -women from across the world. But, one state was conspicuously left out of this discussion: Germany. The defeated state’s exclusion was understandable given the violence, destruction, death, and genocide the Nazi regime had unleashed on the European continent from 1939 to 1945. In many ways, it was Germany’s waging of the Second World War and their perpetration of genocide that created the urgency for a document that codified the most basic rights of men and women in the immediate postwar years.
Informations- und Kommunikationstechnologien durchdringen gegenwärtig alle Lebensbereiche. Dabei haben sich mit dem Anbruch des digitalen Zeitalters auch die Vorstellungen von Öffentlichkeit, Privatsphäre und Partizipation stark gewandelt. Techniken des „e-Governments“ steuern politische und soziale Prozesse. Computer regulieren den globalen Finanzmarktkapitalismus, berechnen (und manipulieren) Wahlergebnisse, lenken globale Kommunikationsströme, optimieren industrielle Produktions- und logistische Vertriebsprozesse und speichern überdies das Wissen von Verkehrsbetrieben, Krankenhäusern, Polizeibehörden und Geheimdiensten. Mit dieser Form der „Verdatung der Welt“ sind in den letzten Dekaden neue Wissensräume entstanden. Computer, Suchmaschinen und Datenbanken ordnen unsere moderne Welt.[1] Sie regeln den öffentlichen Raum und stecken zugleich die Sphäre des Privaten ab.
As Hannah Arendt anticipated in 1951, refugees have become a major issue in contemporary societies. Writing just three years after the Universal Declaration of Human Rights had been adopted in 1948, Arendt argued that refugees exposed a fundamental tension between universal human rights and the sovereignty of nation-states. For Arendt, human rights were an abstraction; the only real rights were those possessed by citizens.
Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) bildet einen Meilenstein in der Entwicklung der Menschenrechte. Das gilt nicht nur für die jahrzehntelangen Auseinandersetzungen um die Etablierung von indigenen Menschenrechten, sondern auch für das internationale Menschenrecht selbst. Denn die Entwicklung indigener Menschenrechte steht exemplarisch für die Vielfältigkeit und die Multiplizierung des Menschenrechts. Sie zeigt, dass Menschenrechte sich seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 weiterentwickeln, ausdifferenzieren und verändern können, ohne damit die Idee von Menschenrechten zwangsläufig zu unterminieren. Gleichzeitig zeigt sie in all ihren (teilweise nach wie vor bestehenden) Kontroversen, dass die Prozesse der Multiplizierung und Entwicklung von Menschenrechten weder bruchlos noch widerspruchsfrei verlaufen. Indigene Menschenrechte stehen mithin für die sensible Balance zwischen dem Festhalten an der Idee von Menschenrechten einerseits und der Notwendigkeit ihrer zeithistorischen Veränderung und Herausforderung andererseits.
Seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 beobachten wir einen Prozess der ständigen Erweiterung und Ausdifferenzierung völkerrechtlicher Menschenrechtsnormen. Die Herausbildung des Rechts auf Wahrheit – mitunter auch als Recht auf Wissen firmierend – ist Teil dieses Prozesses. Es handelt sich um ein Konzept, dem vor allem in den neunziger und zweitausender Jahren Aufmerksamkeit zuteil wurde. Es vereint zwei unterschiedliche Ansprüche in sich. Zum einen zielt es darauf ab, dem individuell-psychologischen Bedürfnis von Opfern staatlicher Menschenrechtsverletzungen oder deren Angehörigen einen juridischen Schutz zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, über die Hintergründe des erfahrenen Leids aufgeklärt zu werden und Informationen über das Schicksal jener zu erhalten, die seit der Verhaftung durch staatliche Sicherheitsbehörden verschwunden sind. Gleichzeitig formuliert es auch einen gesamtgesellschaftlichen Anspruch auf eine wie auch immer geartete historische Wahrheit über staatliche Gewaltverbrechen.
Im 20. Jahrhundert lässt sich die Geschichte der Menschenrechte in Phasen der Einigkeit zwischen einzelnen Staaten und jenen der Kontroverse erzählen. So gab es Zeiten der Übereinstimmung, in denen sich die Interessen von Staaten und Zivilgesellschaften überschnitten, was die Einführung und Durchsetzung universeller Normen möglich machte, etwa 1945, 1966, 1977 und 1990. Dazwischen gab es aber auch immer wieder Momente, in denen die internationale Gemeinschaft in eben diesen Normen eine Bedrohung sah. Die UNO-Menschenrechtspakte spiegeln diese wechselvolle Geschichte und zeigen, wie die Menschenrechte und das System zum Schutz dieser durch globale Konflikte und transnationale Aushandlungsprozesse geprägt wurden.
Der Begriff »Flucht« beschreibt, wie es im Editorial des vorliegenden Hefts heißt, einen »Handlungszusammenhang in asymmetrischen Machtverhältnissen«, aber auch verschiedene Räume und Orte, die verlassen, durchquert oder als Ziele angesteuert werden. Romane und andere literarische Texte zu diesem Thema können dazu beitragen, dem »Eigen-Sinn« mehr Gewicht zu verleihen, aber auch den Flüchtenden selbst und ihrer Wahrnehmung von Flucht, Vertreibung und Akzeptanz oder Ablehnung eine Stimme zu geben. Was genau ist aber der »Eigen-Sinn« der Literatur? Seit 2015 boomt eine unter dem Schlagwort »Flüchtlingsliteratur« verhandelte Prosa, die die Lebenswege von Flüchtenden und Geflüchteten unterschiedlicher Kulturen in den Blick nimmt. Doch welchen Mehr- und Eigenwert hat die Literatur? Sind die Dokumentationen, die zahlreichen journalistischen und wissenschaftlichen Beiträge nicht ausreichend?
"There’s nobody left". Anti-Semitic exclusion and persecution in Rauischholzhausen, 1933-1942
(2018)
"I just can’t go back there. [...] I [would] like to go once more to Holzhausen, to the cemetery, and to Kirchhain. I want to see, but ... there’s nobody left." – Martin Spier, New York City 2009.
The people no longer left there are the Jewish residents of Rauischholzhausen. They were persecuted and deprived of their rights, then expelled and murdered. At the same time, the history of Jewish life in this village goes a long way back, as does the antisemitism there. In 1933, the village still had 20 Jewish residents.
On September 6, 1942, the last 18 Jewish individuals from Rauischholzhausen and the surrounding areas were forced onto lorries at the village square and transported from there to Theresienstadt. Three of them survived the Holocaust, returning to the village in 1945.
This book is the result of searching for those who are missing and the reasons for their absence. It is the result of an extensive search in archives and conversations with contemporary witnesses from the village. Yet, in particular, it is the result of conversations with four Jewish survivors, the siblings of the Spier family. On the basis of their memories, this book attempts to describe those years between 1933 and 1942—years that beggar description. It presents a history of events in Rauischholzhausen that developed their own dynamic and that in many respects preempted the state’s policies of exclusion and persecution.