Nationalsozialismus
Die beiden wohl prominentesten antiliberalen Europapläne der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts – der während des Ersten Weltkriegs von Friedrich Naumann im Rahmen der deutschen Kriegsziel-Diskussion verkündete „Mitteleuropa“-Plan sowie das „Neue Europa“ der Nationalsozialisten – erlangten nicht nur im öffentlichen Diskurs innerhalb Deutschlands Bedeutung. Als Bedrohungswahrnehmungen waren sie auch in den Ländern der Kriegsgegner präsent. Im Rahmen dieses Beitrags wird die diesbezügliche Berichterstattung englischer und amerikanischer Qualitätszeitungen („Times“, „Manchester Guardian“, „New York Times“, „Chicago Tribune“) untersucht. Mittels einer digitalen Volltextrecherche wird dabei methodisch eine Verbindung von medialer Inhaltsanalyse und Diskursanalyse angestrebt. So erlaubt die Arbeit mit Online-Archiven eine massive Ausweitung des bisher im Rahmen medienhistorisch angelegter Untersuchungen üblichen Quellenfundus sowie die Auswertung langer Zeiträume statt der bisher gängigen Stichproben. Nicht zuletzt die Möglichkeit einer verfeinerten Suche mittels Operatoren, Platzhaltern oder Begriffspaaren bietet unter anderem neuartige Einblicke in die diskursiven Kontexte der beiden antiliberalen Europakonzepte zur Zeit der Weltkriege und gestattet quantifizierende Rückschlüsse bezüglich deren Intensität. Wann und in welchen Formen wurden „Mitteleuropa“ und das „Neue Europa“ der Nationalsozialisten von britischen und amerikanischen Journalisten aufgegriffen? Worin wurde die Bedeutung dieser Konzepte gesehen? Die übergreifende These lautet, dass die massive Angst vor den antiliberalen deutschen Europamodellen bei Engländern und Amerikanern der Einsicht den Weg bereitete, dass eine aktive eigene Europapolitik und letztlich die Ausarbeitung eines alternativen liberal-demokratischen Einigungsplans notwendig sei.
Die ab 1939 verwirklichten „Großraum“-Pläne der Nationalsozialisten werden mittlerweile auch in der deutschen Zeitgeschichtsforschung als radikale Ausprägung antiliberaler Europakonzepte anerkannt.1 Diese überhaupt als eigenständige europäische Ideen innerhalb politisch konkurrierender Vorstellungen zu behandeln war noch vor zehn Jahren keineswegs gängige Forschungsmeinung. Wenig Aufmerksamkeit wird jedoch nach wie vor den Konzeptionen anderer faschistischer Regimes und Bewegungen zuteil. Diese gerieten im Zuge des Kriegsverlaufs in ein zunehmend konfliktbeladenes Verhältnis zur deutschen Hegemonialmacht, scheiterten gleichwohl weitgehend an der Realität der nationalsozialistischen Herrschaftspraktiken. So steht eine grundlegende Untersuchung der groß angelegten Neuordnungspläne des faschistischen Italiens noch aus.2 In noch stärkerem Maße trifft dies für jene Faschismen im übrigen Europa zu, welche weder vor 1939/40 noch danach unter der deutschen Besatzung die Position eigenständiger Regimes erreichten. Gerade diese Bewegungen entwickelten aber trotz ihres politisch marginalen Einflusses eine beachtliche konzeptionelle Eigenständigkeit und Vielfalt.
Der Aufsatz analysiert die Kontakte zwischen der Hauptkommission zur Erforschung der deutschen bzw. »hitleristischen« Verbrechen in Polen und der bundesdeutschen Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Welche Dynamiken und Problemfelder entwickelte eine solche Kooperation vor dem Hintergrund des Kalten Krieges? Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf dem jeweiligen Verständnis von Recht und den praktischen Herausforderungen. Da zwischen Polen und der Bundesrepublik bis 1970/72 keine direkten diplomatischen Beziehungen bestanden, war schon die Frage heikel, was »Rechtshilfe« bedeuten konnte. Der Dialog bewegte sich zwischen Kooperationswillen und beidseitiger Frustration, die aus konträren gesellschaftspolitischen und juristischen Voraussetzungen resultierte. Die polnische Hauptkommission war bereits 1945 gegründet worden, die Ludwigsburger Zentralstelle erst 1958. Für die justizielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen im bilateralen Kontext bedurfte es mühevoller Verhandlungen. Vielfach berührten sie die Ebene der politischen Emotionen; dies zeigte sich etwa im situativ variierenden Gebrauch der deutschen Sprache durch die polnischen Vertreter. Die Intensität der Kommunikation über das Recht war bemerkenswert, auch jenseits der konkreten Ergebnisse für die Strafverfolgung.
Anfang 1933 war die international hochangesehene Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG) bereits eine vergleichsweise altehrwürdige wissenschaftliche Einrichtung. Gegründet wurde sie 1911 als Großorganisation der deutschen Spitzenforschung. Aufgrund exzellenter Arbeitsbedingungen in den Instituten der KWG konnten zahllose Spitzenforscher gewonnen werden; Namen wie Max Planck, Otto Hahn, Lise Meitner, Albert Einstein, Adolf Butenandt, Werner Heisenberg und viele andere sagen genug. Institutionell gegliedert war die KWG in fünf große Säulen.
Götz Alys neuestes Buch hat erhebliches Aufsehen erregt; die ersten Auflagen waren rasch vergriffen, Aly selbst ein gern gesehener Gast in bundesdeutschen Talk-Shows. Warum dieser Erfolg? Wenn Alys »Volksstaat« so reißenden Absatz fand, dann liegt dies weniger daran, dass er substantiell Neues präsentiert. Dies ist zwar durchaus der Fall, vor allem in den ausgesprochen lesenswerten Teilen II und III seiner Arbeit. Die Medien haben sich jedoch in erster Linie auf die Statements gestürzt, die Aly mit den Schlagworten »Volksstaat« und »nationaler Sozialismus« bereits im Titel seines
Buches anklingen lässt. Sie lassen sich auf folgende Kernthese zuspitzen: Das NS-Regime habe die sozialen Unterschiede eingeebnet. Es sei mit »Härte gegen die Bourgeoisie« vorgegangen und habe »klassenbewußt innenpolitisch die Lasten zum Vorteil der sozial Schwächeren verteilt«. Die NS-Diktatur müsse folglich als »Gefälligkeitsdiktatur« und »Volksstaat« verstanden werden, als eine Art "Diktatur für das Proletariat". Die Hitler-Diktatur sei mithin
den sozialistischen Systemen zuzurechnen, die NS-Propagandisten hätten Recht gehabt, wenn sie ihre Herrschaft als »nationalen Sozialismus« bezeichneten. Der moderne Sozialstaat schließlich sei die weitgehend bruchlose Fortsetzung der rassistischen »Fürsorgediktatur« der Nazis gewesen. Diese These hat Aly in einigen Zeitungsartikeln weiter zugespitzt. Dort spricht er von einer »sozialstaatlichen« oder »kriegssozialistischen Umverteilungsgemeinschaft«, einem »Regime der sozialen Wärme«, das »mit den Reichen weit weniger zartfühlend umgegangen« sei als mit »den gehätschelten Volksgenossen«.
Nach zwölf Jahren Naziherrschaft war Deutschland, von außen betrachtet, ein in hohem Maße befremdendes Land. Beobachter aus den Reihen der Alliierten maßen das nazistischer Barbarei anheimgefallene, hochindustrialisierte Land fast zwangsläufig mit ethnologischem Blick - so auch der zum Zeitpunkt der Befreiung 28-jährige US-amerikanischen Nachrichtenoffizier Daniel Learner, der Anfang April 1945 eine Informationsreise durch die von den Ame1ikanern bereits besetzten Teile des Ruhrgebiets unternahm. Seine Eindrücke faßte er in einem Bericht zusammen.
Das NS-Regime und seine Repräsentanten erwiesen sich im Hinblick auf die industrielle Frauenerwerbstätigkeit als „Modernisierer wider Willen". Der vielbenutzte und meist wenig aussagekräftige Terminus „Modernisierung" wird dabei im folgenden auf die einfache Formel reduziert: Entwicklung der vorgefundenen Wirtschafts- und Gesellschaftsverhältnisse hin zur entfalteten kapitalistischen Industriegesellschaft, wie wir sie heute z. B. in der Bundesrepublik Deutschland vorfinden. Das „Dritte Reich" wird in diesem Zusammenhang als eine Art „Übergangsgesellschaft" verstanden, in der in der Weimarer Republik in Ansätzen zwar vorhandene, jedoch noch nicht voll entfaltete Formen entwickelter industriekapitalistischer Produktion und Rollenzuweisungen in innerbetrieblicher und überbetrieblicher Hinsicht entfesselt sowie vor- bzw. frühkapitalistische Mentalitäten aufgebrochen und durch uns heute geläufige „moderne" Wertorientierungen ersetzt wurden.
Ziel des vorliegenden Aufsatzes ist es nachzuweisen, daß der in der historischen Forschung im allgemeinen unkritisch übernommene Eindruck, das NS-Regime habe die Lebenshaltungskosten auf niedrigem Niveau weitgehend stabilisieren können und den Arbeitern - womöglich als Konzession für politisches 'Stillhalten' - ein hohes durchschnittliches Realeinkommen zugestanden, die tatsächliche Entwicklung grob verzerrt. ...
In dem Beitrag wird untersucht, in welcher Weise Lohnzugeständnisse und andere materielle Zuwendungen dazu beigetragen haben, die Industriearbeiterschaft, und hier v.a. die Arbeiter der Metallindustrie, insbesondere in der Phase der Vollbeschäftigung ab 1935/36 politisch ruhig zu halten und insgesamt erfolgreich in den gesamten Wirtschaftsprozeß zu integrieren - ohne gleichzeitig durch eine drastische Erhöhung des Konsumtionsniveaus der Arbeiterschaft die Konsumgüterproduktion 'übermäßig' zu stimulieren und damit die forcierte Aufrüstung grundsätzlich zu gefährden. Ausführlich wird dargestellt, welche Rolle dabei den spezifischen Formen der Leistungsentlohnung zukam. Da die Entwicklung der (Effektiv-)Löhne nur vor dem Hintergrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt verständlich wird, wird zu Beginn ein Überblick über die Beschäftigungsentwicklung bis September 1939 gegeben. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß die Erhöhung des Arbeitseinkommens der Metallarbeiterschaft, der am wirtschaftlichen Aufschwung am stärksten partizipierende Teil der Gesamtarbeiterschaft, auch nach Erreichen der Vollbeschäftigung nicht überschätzt werden darf.