Nationalsozialismus
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Im März 1933 überfiel die SA das Amts- und Landgericht in Breslau. Jüdische Richter und Anwälte wurden, zum Teil unter schweren Misshandlungen, aus dem Gebäude getrieben und in den nächsten Tagen an der Ausübung ihrer Berufe gehindert. Die Justiz reagierte, indem sie ein sogenanntes Justitium verhängte: Für die Dauer von fünf Tagen wurden alle Termine abgesagt und alle Verfahren ausgesetzt. Im Rückblick stilisierten Zeitzeugen dieses Ereignis zum Streik. Der Beitrag skizziert zunächst die jahrhundertelange Rechtsgeschichte des Justitiums, das sich noch heute in der Zivilprozessordnung findet. Untersucht werden dann die näheren Umstände und Folgen der Breslauer Vorgänge von 1933. Dabei zeigt sich, dass der »Stillstand der Rechtspflege« tatsächlich kein Akt des Widerstandes gegen äußere Repression ist, sondern vielmehr ein juristischer Selbstbetrug: Auf die Gefahr von Rechtlosigkeit antwortet das Recht einfach mit dem Rekurs auf vorhandenes juristisches Vokabular, um eigene Handlungsfähigkeit zu suggerieren und selbst rohe Gewalt als Rechtszustand zu definieren.
Vor 80 Jahren, am 17. Juni 1939, landete die „St. Louis“ in Antwerpen. Am 13. Mai 1939 war sie in Hamburg mit 937 Kindern, Frauen und Männern an Bord Richtung Kuba gestartet, darunter 930 deutsche Jüdinnen und Juden. Schon zwei Wochen später war die St. Louis im Hafen von Havanna angekommen. Doch die Landung wurde ihr verweigert – für die Passagiere völlig überraschend. Die „Irrfahrt“ der St. Louis war wochenlang ein Thema in der internationalen Presse. Zeitgenössische Medien berichteten ausführlich über die vergeblichen Verhandlungen des JDC, über die Aktivitäten des Kapitäns und des von ihm ernannten Bordkomitees, über Selbstmordversuche im Hafen von Havanna und über den Plan einiger Passagiere, im Falle einer Rückkehr nach Hamburg kollektiv Suizid zu begehen.