1970er
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Am 26. Juli 2010 verkündete das „Rote-Khmer-Tribunal“ in Phnom Penh ein Aufsehen erregendes Urteil: Kaing Guek Eav, der ehemalige Direktor von Tuol Sleng, des zentralen Gefängnisses der kambodschanischen Staatssicherheit, wurde wegen „Crimes Against Humanity“ zu einer Haftstrafe von 35 Jahren verurteilt. Diese Strafe wurde in Anrechnung der bislang verbüßten Untersuchungshaft und wegen ursprünglich illegaler Inhaftierung auf 19 Jahre reduziert. Unter dem Eindruck heftiger Proteste von Seiten überlebender Opfer des Terrorregimes der Roten Khmer und ihrer Hinterbliebenen legte die Staatsanwaltschaft Mitte August Berufung gegen das Urteil ein. Sie forderte eine weitaus höhere Strafe, die angemessen die Schwere der Taten des inzwischen 67-jährigen Kaing Guek Eav – wegen seiner geringen Körpergröße auch Duch (Khmer: „der Kleine“) genannt – zu berücksichtigen habe. Inzwischen haben auch die Verhandlungen gegen vier weitere noch lebende Hauptverantwortliche der vom kommunistischen Regime der Roten Khmer in den Jahren 1975 bis 1978 verübten Verbrechen begonnen. Mit einer Verspätung von drei Jahrzehnten erfährt der kambodschanische „Autogenozid“ nun eine juristische Aufarbeitung.
In der zeithistorischen Wissenschaft wird schon seit geraumer Zeit darüber diskutiert, welche Bedeutung und Eigenart den 1970er-Jahren im Verlauf der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zuzuschreiben seien. Frühe Überlegungen über den Charakter der Zeit als »rotes Jahrzehnt«, als »sozialdemokratisches Jahrzehnt« oder vielleicht doch schon als Inkubationsphase des erneuerten konservativen Trends nach1980 bewegten sich auf dem vertrauten Pfad der Zeitgeschichte seit 1945, die Jahrzehnt um Jahrzehnt seit den 1950er-Jahren durchmusterte und darauf konzentriert war, die Entwicklung der Nachkriegszeit als Fortschritts- und Wohlstandsgeschichte mitzuvollziehen.