Gesellschaftsgeschichte
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Die von der SED-Führung unter Einfluß der sowjetischen Hegemonialmacht seit 1952 betriebene „sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft der DDR“ läßt sich nicht auf die formale „Kollektivierung“ reduzieren, auch wenn deren Wirkungsmächtigkeit bis in die heutigen Transformationsprozesse hinein nachzuweisen ist. Tempo, Ausmaß und Folgen des Übergangs zur genossenschaftlichen Produktion finden weder in der historischen Entwicklung bis 1945 noch im (etwa zeitgleich einsetzenden) agrarstrukturellen Wandel in der Bundesrepublik eine Entsprechung. Das Genossenschaftsmodell war zwar bestimmendes Merkmal (Ausnahme: Polen) der jeweiligen Agrarstruktur in den Diktaturen sowjetischen Typs, aber die agrarprogrammatischen Vorstellungen griffen weiter. Sie umfaßten nicht nur Veränderungen der Organisation der Produktion, der Eigentums- und Besitzverhältnisse sowie der Sozialstruktur. Vor dem Hintergrund der Durchsetzung und Sicherung herrschaftspolitischer Interessen der SED und des anhaltenden Modemisierungsdrucks in der Landwirtschaft der DDR zielten sie auf die Konstruktion einer neuen ländlichen Gesellschaft, die bereits mit der Bodenreform 1945 eingeleitet worden war. Die gesamte Arbeits- und Lebensweise der dörflichen Bevölkerung sollte in der Perspektive auf „sozialistische Art umgestaltet“ werden.
Existierten in der Gesellschaft der DDR überhaupt Eliten? Die Antwort auf diese Frage ist umstritten. Wenn es Eliten gab, was machte sie dazu, wie agierten sie, wer gehörte zu ihnen? Andererseits, wenn sie fehlten, wer oder was befand sich an ihrer Stelle und warum? Oder gab es in der sozialen Struktur der sozialistischen Gesellschaft gar keine adäquaten Funktionen und Positionen, die sich einer Elite zuschreiben ließen? Solche Fragen verweisen auf ein kontrovers diskutiertes Thema, dem sich im Laufe der neunziger Jahre auch die zeithistorische DDR-Forschung verstärkt zuwandte. Die in diesem Sammelband vereinten Beiträge sind aus dieser Diskussion hervorgegangen.
Während die soziale Struktur und die Funktion der ostdeutschen Führungsgruppen bis hinein in ihre sektoralen Gliederungen inzwischen mit einer Reihe von Fallstudien zumindest im Ansatz beschrieben und analysiert wurden, liegen für den Bereich der Motivation, der Selbst- und Fremdwahmehmung sowie der mentalen Disposition der Eliten im „Arbeiterund Bauemstaat“ kaum gesicherte Befunde vor. Dies gilt, obwohl dieses Problem und Themenfeld inzwischen als ein Desiderat der zeitgeschichtlichen DDR-Forschung erkannt, diskutiert und methodisch problematisiert wurde.
Gerichte handeln reaktiv; das heißt, sie werden nicht aus eigener Initiative, sondern erst durch Anruf von außen in Bewegung gesetzt, der auch in sozialistischen Staaten (vom Strafrecht einmal abgesehen) in aller Regel nicht vom Staatsanwalt, sondern von Bürgern (und zivilrechtlich handelnden volkseigenen Betrieben) kam. Um sein Rechtssystem im Justizalltag durchzusetzen, war also auch der sozialistische Staat auf die Mithilfe seiner Bürger angewiesen. Durch Nicht-Anrufen konnten Bürger das Recht unterlaufen; durch die Art und Weise, wie sie Gerichte benutzten, konnten sie seine Wirksamkeit beeinflussen; durch ihre Erfahrungen vor Gericht wurden die Bürger ihrerseits in bestimmten Haltungen und Wertvorstellungen bestätigt. In diesem Beitrag will ich die gegenseitige Abhängigkeit von Bürger und Rechtssystem im sozialistischen Rechtsalltag untersuchen. In welchen Angelegenheiten wandten sich Lüritzer Bürger an ihr Gericht? Wie wurden sie vom Gericht behandelt und wie verhielten sie sich selbst? Wie beeinflußte die Alltagspraxis der ostdeutschen Justiz die Wirksamkeit des Rechts als Instrument gesellschaftlicher Veränderungen? Und welche Nachwirkungen können wir heute beobachten?
Von einer „Gesellschaft“ der DDR zu reden, ist auch zehn Jahre nach ihrem Ende noch immer alles andere als selbstverständlich. Als „Staat“ war und ist sie allemal leichter auszumachen: ein Ensemble von Institutionen, Ordnungen und Verfahren in Deutschland, dessen äußerer Bestand von einer Weltmacht garantiert wurde und das sich nicht zuletzt durch seine Entgegensetzung zur Bundesrepublik zu legitimieren suchte. Von einem totalitären Gestaltungswillen durchdrungen, der sich auf alle sozialen Beziehungen und Lebensbereiche auf seinem Territorium erstreckte, repräsentierte der „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ im Selbstbild wie in der Fremdwahmehmung die historische Alternative zum bürgerlich-liberalen Rechtsstaat in Westdeutschland. Diese Eindeutigkeit seiner Konturen begleitete ihn bis in den Untergang, der vertraglich definiert und exekutiert werden konnte. Infolge der Privatisierung staatlichen Vermögens kann, wer will, auch den „Marktwert“ dieses Staates im nachhinein bestimmen.
In modernen, auf Massenbewegungen und plebiszitärer Akklamation basierenden Diktaturen, die mit ihren spezifischen pseudodemokratischen Legitimationsstrategien die Geschichte des 20. Jahrhunderts nachhaltig geprägt haben, bildet der Elitenwechsel eine integrale Komponente des ehrgeizigen Projekts, die Gesellschaft der politischen Herrschaft der jeweiligen Machthaber zu unterwerfen. In den west- und mitteleuropäischen Staaten waren dabei die vorangegangene Demokratisierung und die Ausweitung der politischen Partizipation ebensowenig vollständig reversibel wie die - durch neue Medien, Verkehrsmittel und Übermittlungstechniken begünstigte - Zunahme der sozialen Mobilität und Kommunikation seit dem späten 19. Jahrhundert. Diktatorische Regimes zielten deshalb zugleich auf eine gesellschaftliche Mobilisierung und auf die weitgehende ideologische Durchdringung sowie politische Formierung sozialer Strukturen und Beziehungen. Ausgehend von chiliastisch-eschatologischen Befreiungsvisionen, einem hypertrophen Voluntarismus und einem nahezu grenzenlosen Idealismus, sollten nicht nur Monopolpartei, Staat und Gesellschaft miteinander verschmolzen, sondern auch die Individuen zu „neuen Menschen“ umgeformt werden.
Im Zentrum dieses Aufsatzes steht die europäische Dimension der Revolution. Sie läßt sich auf knappem Raum freilich nicht gleichmäßig ausleuchten. Ich werde mich auf die städtische Revolution konzentrieren - den für den gesamten Revolutionsprozeß eminent wichtigen Agrarbereich also ausklammern - und hier wiederum vor allem die Entwicklungen und Ereignisse in den drei europäischen Revolutionsmetropolen Paris, Wien und Berlin in den Blick nehmen. Der preußischen Metropole gilt darüber hinaus besondere Aufmerksamkeit, weil sie sich im Revolutionsjahr zur informellen Hauptstadt des 1848/49 staatlich ja nur vorübergehend geeinten Deutschlands mauserte. Die folgenden Ausführungen gliedern sich in acht Abschnitte. Sie beginnen jeweils mit einer These, die dann in mehr oder weniger groben Strichen ausgemalt wird.
Gut einen Monat nach der Märzrevolution, am 20. April 1848, wurde in Berlin ein junger Mann verhaftet. Der junge Mann - sein Name war Gustav Adolf Sehlöffel und er war zu diesem Zeitpunkt ein 19jähriger Student - hatte es damals vor allem als Herausgeber und alleiniger Redakteur einer in hoher Auflage vertriebenen Zeitschrift in der preußischen Hauptstadt zu erheblicher Popularität gebracht. In der zweiten Nummer dieser wie ein Flugblatt vertriebenen Zeitschrift - nach dem Vorbild von Jean-Paul Marats »Ami du Peuple« - Der Volksfreund genannt, hatte Sehlöffel sein politisches Programm zu Papier gebracht, die radikale Version eines Menschenrechts- bzw. Grundrechtekatalogs: »Alle Bürger im Staate sind gleich, Adel und Titel aufgehoben. Weder Glaubensbekenntnis noch Besitz bewirken einen Unterschied der Rechte«, lautete der erste Artikel des Programms. In den folgenden Artikeln verlangte Sehlöffel darüber hinaus die »Aufhebung aller [noch bestehenden] Feudallasten ohne Entschädigung«, uneingeschränkte Presse-, Rede- und Lehrfreiheit, die vollständige Trennung der Kirche vom Staat, die »Einsetzung eines Arbeiterministeriums« sowie eine Gesetzgebung, die »einzig und allein in den Händen des Volkes« ruhe.
Vor dem Thron haltgemacht
(1998)
Andere Revolutionen würden „gar nicht zum Ausbruch gekommen oder im Entstehen unterdrückt worden sein, wenn sie ihr nächstes Ziel in den ersten 16 Stunden wie in Berlin erreicht hätten", resümierte Hans Victor von Unruh, letzter Präsident der Preußischen Nationalversammlung und seit 1867 eine der führenden Persönlichkeiten der Nationalliberalen, drei Jahre nach der Revolution von 1848. ln der Tat überstürzten sich die Ereignisse in der preußischen Revolution. Demokraten und Liberale wogen sich nach dem 18. März zunächst in der Illusion, alles sei erreicht - und bemerkten zu spät, daß nur die Oberfläche des überkommenen politischen Systems angekratzt war.
Das „Revolutiönchen" im Königreich der beiden Sizilien im Januar 1848, der „Schweif an Konstitutionen" (Friedrich Engels), den diese in Mittel- und Norditalien nach sich zogen, und der Schweizer Sonderbundskrieg vom November 1847 wurden im allgemeinen noch nicht als Vorboten tiefgreifender gesamteuropäischer Umwälzungen wahrgenommen. Erst die Pariser Revolution vom 22. bis 24. Februar machte den Zeitgenossen schlagartig bewußt, daß gravierende Veränderungen auch in den deutschen Staaten bevorstanden. Überall waren sie von der erneuten Revolution in Frankreich gleichsam elektrisiert - auch in den drei anhaltischen Herzogtümern Dessau, Bernburg und Köthen.