Gesellschaftsgeschichte
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Sind der Rechtsextremismus und die Fremdenfeindlichkeit in den neuen Bundesländern auf historische Ursachen zurückzuführen, die in der autoritär verfaßten DDR-Gesellschaft und deren defizitärer Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit zu suchen sind? Diese Frage liegt nicht erst seit dem Sommer 2000 in der Luft, als sich die Medien mit einer wahren Sintflut an Berichten und Deutungsversuchen des Themas annahmen. Sie bescheinigten der längst verblichenen DDR erneut eine weit über ihr Ende hinausreichende gesellschaftliche Wirkungsmacht. Der folgende Beitrag beschreibt mögliche Problemfelder und Fragestellungen für einen historiographischen Forschungsansatz, der die DDR-spezifischen Wurzeln des ostdeutschen Rechtsextremismus in den Blick nimmt. Als Voraussetzung dafür werden zunächst die verschiedenen Phasen der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion über die Ursachen der rechten Gewalt in der späten DDR bzw. in den neuen Bundesländern einer kritischen Bilanz unterzogen und die mit ihnen verbundenen politischen Instrumentalisierungen des Themas aufgezeigt. Plädiert wird für einen methodischen Zugriff, der den ostdeutschen Rechtsextremismus als Ergebnis eines Transformationsprozesses begreift, in dem die spezifischen aus der Vergangenheitspolitik und Erinnerungskultur der DDR resultierenden Konditionierungen revitalisiert werden. Letztere werden anhand der Krisensymptome des DDR-Antifaschismus in den achtziger Jahren diskutiert. In den Mittelpunkt des Interesses rückt dabei insbesondere die Frage nach dem mentalen Transfers zwischen den verschiedenen Generationen der DDR-Bevölkerung vor und nach 1989.
Gemeinschaften sind immer durch ein Verhältnis von Einschließung und Ausschließung konstruiert. Die von den SED-Ideologen imaginierte sozialistische Menschengemeinschaft war darin keine Ausnahme. Auch sie definierte Grenzen zwischen dem Eigenen und dem Fremden, wobei das Fremde nicht in erster Linie ethnisch, sondern sozial, d. h. als einer fremden Klasse zugehörig repräsentiert wurde. Dieser binären Logik wurde dann aber zusehends durch die soziale „Liquidierung“ der nicht werktätigen Klassen in der DDR der konkret-historische Inhalt entzogen. Wie der SED-Staat und die ihm zuarbeitende Rechtswissenschaft auf dieses Problem reagierten und welche „Lösungen“ sie dafür entwickelten, versuche ich im folgenden anhand des juristischen Diskurses über das „asoziale Verhalten“ aufzuzeigen.
Gemessen an der in den siebziger und achtziger Jahren wachsenden Zahl von Vertragsarbeitern und den sowjetischen Besatzungstruppen, die den größten Teil der ständig in der DDR anwesenden Ausländer ausmachten, waren die „Polit. Emigranten“ die kleinste Gruppe von in der DDR lebenden Fremden. Dieser in der DDR-Amtssprache auch als „PE’s“ bezeichnete Personenkreis war von anderen Migrantengruppen durch seinen besonderen Aufenthaltsstatus im SED-Staat, durch das von der offiziellen Propaganda vorgestellte politische Ansehen und seine unmittelbare Aufnahme in das Alltagsleben in der DDR deutlich abzugrenzen. Idealtypisch
sollten die „Polit. Emigranten“ in der SED-Diktatur das Bild des „guten Ausländers“, des Freiheitskämpfers bzw. Antifaschisten verkörpern, also jenes Bild des „guten Inländers“, das die SED-Führung vor allem für sich selbst in Anspruch nahm und mit dem sie ihre diktatorische Herrschaft in der DDR begründete. Diese positive und
gleichzeitig instrumentelle Darstellung der wenigen Flüchtlinge des Kalten Krieges, die Asyl in der DDR suchten und erhielten, war aber weder geeignet, den Argwohn der Bevölkerung gegenüber der herrschenden Staatspartei abzubauen, noch trug sie dazu bei, ein vorurteilsfreies Zusammenleben von Fremden und Einheimischen zu fördern. Schließlich beobachtete der zentralisierte Geheimdienstapparat der DDR, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), die „Polit. Emigranten“ genauso mißtrauisch wie die deutsche Bevölkerung. Der Anfangsverdacht der SED galt der ausländischen Herkunft der Einen und der Sehnsucht der Anderen nach dem unerreichbaren Ausland. Anhand der für diesen Beitrag hauptsächlich benutzten Quellen aus dem Archiv der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR läßt sich klar ablesen, daß unter den Bedingungen der SED-Diktatur Toleranz gegenüber dem „Anderen“ oder „Fremden“ keine geforderte Tugend war und so nur bedingt erlernt bzw. gelebt werden konnte.
Sucht man nach Kontinuitätslinien, die sich von der vergleichsweise höheren Fremdenfeindlichkeit im heutigen Osten Deutschlands in die DDR zurückverfolgen lassen, so ist der Umgang mit Fremden vor 1989 eine naheliegende Forschungsfrage. Damit werden Vertragsarbeitnehmer und ihre Wahrnehmung durch die deutsche Bevölkerung zu einem unverzichtbaren Untersuchungsfeld. Da insgesamt nur ein Prozent Ausländerinnen und Ausländer in der DDR lebten und die Reisemöglichkeiten der DDR-Bürger nach dem Mauerbau massiv beschränkt waren, fehlten im DDR-Alltag Kontaktmöglichkeiten mit Menschen fremder Länder weitgehend. Hinsichtlich der Vertragsarbeitskräfte, in den letzten Jahren der DDR die zweitgrößte Gruppe von Ausländern, galt das nicht, waren sie doch oftmals in die deutschen Arbeitsbrigaden integriert. Dort teilten Deutsche und Ausländer den Arbeitsplatz, die Normvorgaben, die Schichtpausen und - vielleicht nicht immer - auch die Aktivitäten im Brigadeleben. Diese bevorzugte Gelegenheit für eine persönliche Begegnung von Deutschen und Ausländern wiegt für die Forschung um so mehr, als die kasernierte Unterbringung, von der im Beitrag von Dennis Kuck in diesem Band die Rede ist, die Vertragsarbeitnehmer ansonsten von der Bevölkerung isolierte und damit den privaten und unkontrollierten Kontakt zwischen Deutschen und Ausländern außerhalb der Betriebe
enorm erschwerte.
Nach dem 11. September 2001 schienen viele zuvor intensiv debattierte Themen schlagartig an Brisanz verloren zu haben - so auch die Welle der fremdenfeindlichen Gewalt, die Deutschland im Sommer 2000 erschütterte und die den Anstoß zur wissenschaftlichen Tagung „Fremde und Fremd-Sein in der DDR“ am Potsdamer Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZZF) im Dezember desselben Jahres gab. Aus einiger Distanz zeigt sich jedoch, daß beide Phänomene - trotz ihrer unterschiedlichen Tragweite - auf ein grundlegendes Problem moderner Gesellschaften verweisen, das im vorliegenden Band am Beispiel der DDR expliziert wird: die Frage nach der Fähigkeit und dem Willen zur Integration der „Fremden“ bzw. des „Anderen“ in eine moderne Gesellschaft.
Die Geschichte der Aussiedlung sudetendeutscher Antifaschisten und ihrer Integration in die Nachkriegsgesellschaft der SBZ/DDR gehört in den Gesamtzusammenhang der Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus Ostdeutschland und Osteuropa sowie ihrer Integration in die Gesellschaft der beiden deutschen Teilstaaten. Unter den insgesamt etwa vier Millionen geflohenen, vertriebenen und ausgesiedelten Deutschen, die in der sowjetischen Besatzungszone verblieben, bildeten die über 800 000 Deutschen aus der Tschechoslowakei die zweitgrößte Gruppe. Etwa 50 000 von ihnen, mehrheitlich ehemalige Mitglieder der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei (KPTsch) und der Deutschen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in der Tschechoslowakei (DSAP), kamen als sogenannte Antifa-Umsiedler in die SBZ.
Die sowjetischen „Besatzer“. Konstruktionen des Fremden in der lebensgeschichtlichen Erinnerung
(2003)
In den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Weichen der gesellschaftspolitischen Entwicklung in Ost- und Westdeutschland gestellt. Der Übergang vom nationalsozialistischen zum geteilten Deutschland war für die Bevölkerung stark geprägt durch die bis dahin unbekannte Erfahrung der Fremdherrschaft im eigenen Land. Die Besatzungsmächte steckten in ihrem jeweiligen Gebiet nicht nur den institutionellen Rahmen ab, sondern traten auch personell, als Zivilisten wie als Soldaten, in Erscheinung.
It is difficult to state conclusively whether the German revolution of 1848 was a success or a failure. I take a more sceptical view of the positive consequences of this revolution view than many recenbt historians of the period, at least in Germany. In order to explain and substantiate this position, I will begin by outlining a few theses taking a closer look at the character of the German revolution of 1848 and its social and political base. Then I shall discuss the question of the 'success or failure of the revolution' and the long-term effects of the events and developments of the year 1848. In the following I shall concentrate primarily on Prussia as the centre of the later German
Empire, and I shall focus particularly on the situation in the cities.
Zweieinhalb Monate waren seit der Märzrevolution vergangen, da wurde am Abend des 30. Mai 1848 ein auf dem Berliner Stadtschloß befestigter Gegenstand zum Objekt allgemeiner Aufmerksamkeit. Es hatte sich nämlich »das Gerücht allgemein verbreitet, daß an der Kuppel des Königl. Schlosses eine Leine und eine Stange deßhalb angebracht worden sei, um von Seiten des Ministeriums bei eintretender Gefahr damit den um Berlin stehenden Truppen ein Signal zum Einmarsch geben zu können«. Bei Nacht, so wurde gemutmaßt, sollte »eine große Laterne und bei Tag eine Fahne aufgesteckt werden«. Eine aufgeregte Menge versammelte sich vor dem Schloß und wählte eine Deputation, welcher zur Aufgabe gemacht wurde, der dubiosen Sache auf den Grund zu gehen. Die Abgesandten »begab(en) sich sogleich in das Schloß, um Nachricht einzuholen«, und wurden dort auch freundlich eingelassen. Um größeren Aufregungen wegen des geheimnisvollen Gegenstands vorzubeugen, stieg »Hr. Hofbaurath Schadow selbst mit den Herren auf die Kuppel«. Oben angelangt konnte der Hofbaurat seine Begleiter von der Harmlosigkeit des in Rede stehenden Gegenstandes überzeugen. Denn die Vorrichtung, die den Anlaß zu den Gerüchten gegeben hatte, war tatsächlich »nichts weiter als ein durchaus nöthiger Blitzableiter und dessen Draht«.
Die von der SED-Führung unter Einfluß der sowjetischen Hegemonialmacht seit 1952 betriebene „sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft der DDR“ läßt sich nicht auf die formale „Kollektivierung“ reduzieren, auch wenn deren Wirkungsmächtigkeit bis in die heutigen Transformationsprozesse hinein nachzuweisen ist. Tempo, Ausmaß und Folgen des Übergangs zur genossenschaftlichen Produktion finden weder in der historischen Entwicklung bis 1945 noch im (etwa zeitgleich einsetzenden) agrarstrukturellen Wandel in der Bundesrepublik eine Entsprechung. Das Genossenschaftsmodell war zwar bestimmendes Merkmal (Ausnahme: Polen) der jeweiligen Agrarstruktur in den Diktaturen sowjetischen Typs, aber die agrarprogrammatischen Vorstellungen griffen weiter. Sie umfaßten nicht nur Veränderungen der Organisation der Produktion, der Eigentums- und Besitzverhältnisse sowie der Sozialstruktur. Vor dem Hintergrund der Durchsetzung und Sicherung herrschaftspolitischer Interessen der SED und des anhaltenden Modemisierungsdrucks in der Landwirtschaft der DDR zielten sie auf die Konstruktion einer neuen ländlichen Gesellschaft, die bereits mit der Bodenreform 1945 eingeleitet worden war. Die gesamte Arbeits- und Lebensweise der dörflichen Bevölkerung sollte in der Perspektive auf „sozialistische Art umgestaltet“ werden.
Existierten in der Gesellschaft der DDR überhaupt Eliten? Die Antwort auf diese Frage ist umstritten. Wenn es Eliten gab, was machte sie dazu, wie agierten sie, wer gehörte zu ihnen? Andererseits, wenn sie fehlten, wer oder was befand sich an ihrer Stelle und warum? Oder gab es in der sozialen Struktur der sozialistischen Gesellschaft gar keine adäquaten Funktionen und Positionen, die sich einer Elite zuschreiben ließen? Solche Fragen verweisen auf ein kontrovers diskutiertes Thema, dem sich im Laufe der neunziger Jahre auch die zeithistorische DDR-Forschung verstärkt zuwandte. Die in diesem Sammelband vereinten Beiträge sind aus dieser Diskussion hervorgegangen.
Während die soziale Struktur und die Funktion der ostdeutschen Führungsgruppen bis hinein in ihre sektoralen Gliederungen inzwischen mit einer Reihe von Fallstudien zumindest im Ansatz beschrieben und analysiert wurden, liegen für den Bereich der Motivation, der Selbst- und Fremdwahmehmung sowie der mentalen Disposition der Eliten im „Arbeiterund Bauemstaat“ kaum gesicherte Befunde vor. Dies gilt, obwohl dieses Problem und Themenfeld inzwischen als ein Desiderat der zeitgeschichtlichen DDR-Forschung erkannt, diskutiert und methodisch problematisiert wurde.
Gerichte handeln reaktiv; das heißt, sie werden nicht aus eigener Initiative, sondern erst durch Anruf von außen in Bewegung gesetzt, der auch in sozialistischen Staaten (vom Strafrecht einmal abgesehen) in aller Regel nicht vom Staatsanwalt, sondern von Bürgern (und zivilrechtlich handelnden volkseigenen Betrieben) kam. Um sein Rechtssystem im Justizalltag durchzusetzen, war also auch der sozialistische Staat auf die Mithilfe seiner Bürger angewiesen. Durch Nicht-Anrufen konnten Bürger das Recht unterlaufen; durch die Art und Weise, wie sie Gerichte benutzten, konnten sie seine Wirksamkeit beeinflussen; durch ihre Erfahrungen vor Gericht wurden die Bürger ihrerseits in bestimmten Haltungen und Wertvorstellungen bestätigt. In diesem Beitrag will ich die gegenseitige Abhängigkeit von Bürger und Rechtssystem im sozialistischen Rechtsalltag untersuchen. In welchen Angelegenheiten wandten sich Lüritzer Bürger an ihr Gericht? Wie wurden sie vom Gericht behandelt und wie verhielten sie sich selbst? Wie beeinflußte die Alltagspraxis der ostdeutschen Justiz die Wirksamkeit des Rechts als Instrument gesellschaftlicher Veränderungen? Und welche Nachwirkungen können wir heute beobachten?
Von einer „Gesellschaft“ der DDR zu reden, ist auch zehn Jahre nach ihrem Ende noch immer alles andere als selbstverständlich. Als „Staat“ war und ist sie allemal leichter auszumachen: ein Ensemble von Institutionen, Ordnungen und Verfahren in Deutschland, dessen äußerer Bestand von einer Weltmacht garantiert wurde und das sich nicht zuletzt durch seine Entgegensetzung zur Bundesrepublik zu legitimieren suchte. Von einem totalitären Gestaltungswillen durchdrungen, der sich auf alle sozialen Beziehungen und Lebensbereiche auf seinem Territorium erstreckte, repräsentierte der „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ im Selbstbild wie in der Fremdwahmehmung die historische Alternative zum bürgerlich-liberalen Rechtsstaat in Westdeutschland. Diese Eindeutigkeit seiner Konturen begleitete ihn bis in den Untergang, der vertraglich definiert und exekutiert werden konnte. Infolge der Privatisierung staatlichen Vermögens kann, wer will, auch den „Marktwert“ dieses Staates im nachhinein bestimmen.
In modernen, auf Massenbewegungen und plebiszitärer Akklamation basierenden Diktaturen, die mit ihren spezifischen pseudodemokratischen Legitimationsstrategien die Geschichte des 20. Jahrhunderts nachhaltig geprägt haben, bildet der Elitenwechsel eine integrale Komponente des ehrgeizigen Projekts, die Gesellschaft der politischen Herrschaft der jeweiligen Machthaber zu unterwerfen. In den west- und mitteleuropäischen Staaten waren dabei die vorangegangene Demokratisierung und die Ausweitung der politischen Partizipation ebensowenig vollständig reversibel wie die - durch neue Medien, Verkehrsmittel und Übermittlungstechniken begünstigte - Zunahme der sozialen Mobilität und Kommunikation seit dem späten 19. Jahrhundert. Diktatorische Regimes zielten deshalb zugleich auf eine gesellschaftliche Mobilisierung und auf die weitgehende ideologische Durchdringung sowie politische Formierung sozialer Strukturen und Beziehungen. Ausgehend von chiliastisch-eschatologischen Befreiungsvisionen, einem hypertrophen Voluntarismus und einem nahezu grenzenlosen Idealismus, sollten nicht nur Monopolpartei, Staat und Gesellschaft miteinander verschmolzen, sondern auch die Individuen zu „neuen Menschen“ umgeformt werden.
Im Zentrum dieses Aufsatzes steht die europäische Dimension der Revolution. Sie läßt sich auf knappem Raum freilich nicht gleichmäßig ausleuchten. Ich werde mich auf die städtische Revolution konzentrieren - den für den gesamten Revolutionsprozeß eminent wichtigen Agrarbereich also ausklammern - und hier wiederum vor allem die Entwicklungen und Ereignisse in den drei europäischen Revolutionsmetropolen Paris, Wien und Berlin in den Blick nehmen. Der preußischen Metropole gilt darüber hinaus besondere Aufmerksamkeit, weil sie sich im Revolutionsjahr zur informellen Hauptstadt des 1848/49 staatlich ja nur vorübergehend geeinten Deutschlands mauserte. Die folgenden Ausführungen gliedern sich in acht Abschnitte. Sie beginnen jeweils mit einer These, die dann in mehr oder weniger groben Strichen ausgemalt wird.
Gut einen Monat nach der Märzrevolution, am 20. April 1848, wurde in Berlin ein junger Mann verhaftet. Der junge Mann - sein Name war Gustav Adolf Sehlöffel und er war zu diesem Zeitpunkt ein 19jähriger Student - hatte es damals vor allem als Herausgeber und alleiniger Redakteur einer in hoher Auflage vertriebenen Zeitschrift in der preußischen Hauptstadt zu erheblicher Popularität gebracht. In der zweiten Nummer dieser wie ein Flugblatt vertriebenen Zeitschrift - nach dem Vorbild von Jean-Paul Marats »Ami du Peuple« - Der Volksfreund genannt, hatte Sehlöffel sein politisches Programm zu Papier gebracht, die radikale Version eines Menschenrechts- bzw. Grundrechtekatalogs: »Alle Bürger im Staate sind gleich, Adel und Titel aufgehoben. Weder Glaubensbekenntnis noch Besitz bewirken einen Unterschied der Rechte«, lautete der erste Artikel des Programms. In den folgenden Artikeln verlangte Sehlöffel darüber hinaus die »Aufhebung aller [noch bestehenden] Feudallasten ohne Entschädigung«, uneingeschränkte Presse-, Rede- und Lehrfreiheit, die vollständige Trennung der Kirche vom Staat, die »Einsetzung eines Arbeiterministeriums« sowie eine Gesetzgebung, die »einzig und allein in den Händen des Volkes« ruhe.
Die revolutionären Ereignisse in den europäischen Hauptstädten Anfang 1848 besiegelten das Schicksal der Ancien régimes. Dies gilt mit Einschränkungen bereits für das Vorspiel der europäischen Revolution von 1848/49, den kurzen Schweizer Bürgerkrieg, der als Sonderbundkrieg in die Geschichte einging: Mit dem Einmarsch der Truppen der Schweizer Mehrheitskantone am 24. November 1847 in Luzem, der neben Zürich und Bern dritten Schweizer Hauptstadt, im Krisenjahr politisches Zentrum der separierten sieben konservativ-'jesuitischen' Minderheitskantone, fand der Sonderbundkrieg faktisch sein Ende. Uneingeschränkt gilt dies für den italienischen Auftakt der europäischen Revolution sowie die Februar- und Märzrevolutionen: Der Aufstand in der sizilianischen (Provinz-)Hauptstadt Palermo Mitte Januar und Massendemonstrationen in Neapel Ende Januar 1848 zwangen den König beider Sizilien, Ferdinand II., eine Verfassung zu gewähren und damit vorübergehend den Übergang zu einer konstitutionellen Monarchie zu vollziehen. Nach Kämpfen am 22. und 23. Februar in Paris wurde am 24. Februar der Bürgerkönig Louis Philippe aus der französischen Hauptstadt vertrieben und Frankreich zur Republik erklärt. Die Ereignisse in Wien am 13. und 14. März und die Barrikadenkämpfe vom 18. März in Berlin machten aus den beiden deutschen Hegemonialmächten konstitutionelle Monarchien. Am 15. März begann mit großen Demonstrationen und der Konstituierung eines ,Komités der öffentlichen Sicherheit' in Buda-Pest - friedlich - die erste Phase der ungarischen Revolution. Der Mailändische Aufstand vom 18. bis 22. März und die Revolution in Venedig am 22. März hatten zur Folge, daß ganz Norditalien vorübergehend die Herrschaft der Habsburger abschütteln konnte.
Arbeitsverfassung
(1998)
Die Regeln, nach denen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber als soziale Kontrahenten formieren und ihre Interessen zur Geltung bringen, und ebenso die Modalitäten, nach denen die Arbeitsbeziehungen einem realen oder fiktiven gesamtgesellschaftlichen Interesse zu- und untergeordnet werden, berühren in allen hochindustrialisierten Gesellschaften immer auch den Kern des politischen Gesamtsystems. Zugleich spiegeln die jeweiligen Arbeitsverfassungen das Selbstverständis der herrschenden Eliten wie die allgemein-politischen Konstellationen. Dies gilt nicht zuletzt für die drei deutschen Gesellschaftssysteme, die hier zur Debatte stehen.
Die Geschichte der Revolution von 1848 ist auch eine Geschichte des Gegensatzes zwischen Stadt und Land, in Berliner Perspektive: zwischen Hauptstadt und Provinz. Zwar haben neuere Untersuchungen gezeigt, daß die Agrarbevölkerung keineswegs so konservativ war, wie die traditionelle Revolutionshistoriographie häufig annahm. Namentlich in Schlesien, im Rheinland, in der Pfalz, in den hessischen und den südwestdeutschen Mittelstaaten schlug die demokratische Bewegung auch auf dem Land kräftige Wurzeln. Aus der Sicht der Berliner Zeitgenossen und hier namentlich der demokratischen Bewegung war die „Provinz“ jedoch tiefschwarz. Dieser Eindruck halle durchaus seine Berechtigung. Denn die „rote“ Hauptstadt war gleichsam von einem Ring kleinerer „schwarzer“ Städte umgeben.