Gesellschaftsgeschichte
Nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur gewinnt in der Forschung die Frage nach der Vergleichbarkeit des nationalsozialistischen Herrschaftssystems mit dem DDR-Regime erneut an Bedeutung. Mit der Analyse der einen deutschen Diktatur verbindet sich die Frage nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden mit der anderen. So werden einerseits - insbesondere mit der Neubelebung der Totalitarismusdiskussion - die Ähnlichkeiten beider diktatorischer Systeme in den Vordergrund gestellt, andererseits werden bei strukturellen Gemeinsamkeiten vornehmlich die Unterschiede hervorgehoben. Diese Vergleichsperspektive bildet den Hintergrund für den folgenden Beitrag, der sich im Rahmen eines größeren Projektes mit den Strukturen, den Funktionen und der Entwicklung der Kinderorganisation „Junge Pioniere“ von ihrer Gründung 1948 bis zum Ende der 1950er Jahre beschäftigt. Zentrale Fragestellung ist dabei, welche Herrschaftsabsichten mit der Gründung dieses Verbandes verbunden waren, welche inneren Strukturen und Funktionsweisen er in Verwirklichung politischer Zielsetzungen herausbildete und auf welche Weise es gelang, die Mehrheit der Heranwachsenden in relativ kurzer Zeit in diese Organisation zu integrieren. Dieser Untersuchung wird sich später ein Vergleich mit der Kinderorganiation im Nationalsozialismus, der entsprechenden Altersgruppierung in der HJ, anschließen, die in diesem Beitrag nur punktuell berührt wird. Erst im Ergebnis einer solchen Analyse wird eine Antwort auf die Frage nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden der beiden deutschen Diktaturen in bezug auf die politische Formierung der Jugend gegeben werden können.
Der Strafvollzug gehörte zu den härtesten Formen der Repression politischer Gefangener in der DDR, in dem Willkür und Schikane den Haftalltag prägten. Gleichwohl unterlag er im Verlauf der DDR-Geschichte Veränderungen, die im Kontext der Entwicklung der Gesamtgesellschaft zu sehen sind und von den wechselnden innen- und außenpolitischen Bedingungen abhängig waren. Einen wesentlichen Einschnitt in der Strafvollzugspolitik bildete das unter Honecker verabschiedete Strafvollzugsgesetz von 1977 (StVG), das sich an den Normen der UNO zur Behandlung von Gefangenen orientierte und Rechtssicherheit für die Häftlinge bringen sollte. Durch die internationale Einbindung der DDR, ihr Ringen um die Anerkennung als gleichberechtigter deutscher Staat, nicht zuletzt, um die Wirtschaft mit Hilfe des Westens zu stabilisieren, war sie im Gegenzug gezwungen, sich internationalen Standards anzupassen. Die Öffnung der DDR nach Westen bewirkte zudem eine größere Durchlässigkeit von Informationen, weshalb man sich gegenüber internationalen Auflagen nicht abschotten konnte. Dem Vorwurf über menschenunwürdige Zustände in den Strafvoll- zugsanstalten wollte sie durch die Fixierung von rechtlichen Normen entgegenwirken.