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Historisierung (Version 2.0)
(2012)
Der Begriff „Historisierung” stellt sicherlich keine Neuheit in der Diskussion über Geschichtstheorie dar. In der Zeitgeschichte hat er sich insbesondere dank der Auseinandersetzung zwischen Martin Broszat und Saul Friedländer über das zulässige Ausmaß historischer Relativierung des Nationalsozialismus etabliert, und in der Tat würden die meisten Fachkolleginnen und -kollegen den Begriff wahrscheinlich mit diesem intellektuellen Ereignis assoziieren. Dennoch nahm der Begriff bisher keineswegs einen zentralen Platz in den fachhistorischen Debatten ein.
Historischer Vergleich
(2012)
Hartmut Kaelble zeigt in seinem Beitrag für Docupedia, dass sich Methodik, Praxis und damit auch Vergleichsräume und Vergleichszeiträume des Historischen Vergleichs in den letzten Jahren stark verändert haben. Nachdem die theoretischen Diskussionen der 1990er-Jahre über den Historischen Vergleich als weitgehend abgeschlossen angesehen werden können, ist er heute ein fest etablierter, eigenständiger Teil der transnationalen Geschichte. Wissenschaftshistorisch hat er damit zur Herauslösung der Geschichtswissenschaft aus rein nationalgeschichtlichen Traditionen beigetragen.
Historische Anthropologie
(2012)
Die Historische Anthropologie untersucht aus einer interdisziplinären Perspektive die Historizität des Menschen, indem sie nicht nach einem unveränderlichen „Wesen”, sondern nach historisch variablen Wissensformen fragt. Der Beitrag von Jakob Tanner zeigt, wie die Annäherung von Geschichte und Anthropologie seit den 1960er-Jahren die Voraussetzungen schuf, um die Geschichtlichkeit der Menschen auf neue Weise zu denken. Anschließend werden die wichtigsten theoretischen Annahmen der Historischen Anthropologie vorgestellt, wobei die vielfältigen Repräsentationen von Menschen, der Wandel sozialer Praktiken sowie Kulturtechniken und die sich wandelnden Vorstellungen von der „Natur” des Menschen zentrale Bezugspunkte der Analyse darstellen.
Globalisierung/en
(2012)
Globalisierung ist in Wissenschaft und Feuilleton ein allgegenwärtiger Begriff. Angelika Epple diskutiert in ihrem Beitrag die wichtigsten Merkmale des Globalisierungsphänomens und bietet einen einführenden Überblick in die neuere Forschung. Das weit verbreitete Unbehagen am Globalisierungsbegriff macht sich bei den meisten seiner Kritiker daran fest, dass er eine lineare historische Entwicklung in der Tradition der Modernisierungstheorie impliziert. Epple plädiert deshalb dafür, den Begriff im Plural zu verwenden, da es sich um einen asymmetrischen und vielschichtigen Verflechtungsprozess unterschiedlicher Geschwindigkeiten handelt, der von Individuen und Kollektiven vorangetrieben, gebremst, transformiert und verändert werden kann.
Geschlechtergeschichte
(2012)
Geschlecht, so die These des Beitrags von Kirsten Heinsohn und Claudia Kemper im Anschluss an die Forschung, ist keine geschlossene oder gar ausdiskutierte Kategorie. Vielmehr ist das, was unter Geschlecht verstanden wird, ein fortlaufender Aushandlungsprozess, der insbesondere im Hinblick auf seine strukturgebenden und situativen Bedeutungen zu historisieren ist. Die Autorinnen skizzieren das Forschungsfeld „Geschlechtergeschichte“, stellen zentrale theoretische Überlegungen vor und entwickeln schließlich Perspektiven für eine geschlechterhistorisch erweiterte Zeitgeschichte.
Fortschritt und Entwicklung
(2012)
Daniel Speich Chassé plädiert in seinem Beitrag für eine globalgeschichtliche und selbstreflexive Analyse der Konzepte Fortschritt und Entwicklung. Die Annahme, Fortschrittlichkeit zu besitzen und diese anderen Kollektiven zu bringen, war eine der zentralen Legitimationsstrategien des europäischen Kolonialismus. Nach 1945 trat der Entwicklungsbegriff stärker in den Vordergrund, der vermeintlich unterentwickelte Kollektive mit Inhabern höherer Entwicklungsstufen auf eine gemeinsame Zeitachse des Fortschritts stellte und den Ausgleich dieser Differenz zum gemeinsamen Zukunftshorizont erhob. Nach Speich Chassé kann die Geschichtswissenschaft auf beide Konzepte kaum verzichten, da historischer Wandel ohne diese Prozessbegriffe schwer zu beschreiben ist.
Ganz gegensätzlich zum teils immer noch lebendigen Vorurteil vom weltfremden Historiker, der lieber in staubigen Archiven wühle als sich im Netz zu tummeln, waren gerade die Geschichtswissenschaften sehr früh dabei, als in den 1990er-Jahren erste Versuche stattfanden, die Potenziale von Netzpublikation und -kommunikation auch für die Geisteswissenschaften fruchtbar zu machen. Viele der damaligen Initiativen haben sich – nicht zuletzt durch das Engagement Einzelner – bis heute gehalten, sich stetig weiterentwickelt und sind inzwischen Plattformen geworden, die wichtige Rollen im Arbeitsalltag der Wissenschaftler spielen, denken wir etwa an „H-Soz-u-Kult“ oder an die „sehepunkte“.
Obwohl der Begriff „Erinnerungskultur” erst seit den 1990er-Jahren Einzug in die Wissenschaftssprache gefunden hat, ist er inzwischen ein Leitbegriff der modernen Kulturgeschichtsforschung. Während er in einem engen Begriffsverständnis als lockerer Sammelbegriff „für die Gesamtheit des nicht spezifisch wissenschaftlichen Gebrauchs der Geschichte in der Öffentlichkeit – mit den verschiedensten Mitteln und für die verschiedensten Zwecke” definiert wird, erscheint es aufgrund der Forschungsentwicklung der vergangenen zwei Jahrzehnte insgesamt sinnvoller, „Erinnerungskultur” als einen formalen Oberbegriff für alle denkbaren Formen der bewussten Erinnerung an historische Ereignisse, Persönlichkeiten und Prozesse zu verstehen, seien sie ästhetischer, politischer oder kognitiver Natur.
Die Zeit scheint endgültig vorbei zu sein, in der sich Historiker mit großer Skepsis dem Internet näherten und, wenn überhaupt, nur ihre Rezensionen dem World Wide Web anvertrauten. Mittlerweile gehört es fast schon zum guten Ton, eigene Projekte im Netz zu etablieren. Die grundlegende Akzeptanz ist da. Gefordert ist nun eine breitere Reflexion darüber, ob und wie sich Geschichtswissenschaft und Geschichtskultur im digitalen Zeitalter verändern.
(Version 1.0, siehe auch Version 2.0) Der Begriff Diktatur stammt aus dem römischen Staatsrecht, wo er die temporäre Herrschaft eines Diktators bezeichnete, der zur Verteidigung der Republik über dem Gesetz stand. Diese klassische Bedeutung wurde im 20. Jahrhundert vielfach überformt; der moderne Diktaturbegriff entstand als Eigen- und Fremdbezeichnung für die kommunistische, faschistische und nationalsozialistische Herrschaft. Der Artikel unseres Autoren Jan C. Behrends rekonstruiert die Geschichte des Begriffs im 20. Jahrhundert mit einem Schwerpunkt auf den russischen und deutschen Fall und blickt abschließend auf die zeithistorische Forschung der Gegenwart.