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Die »Wende« als Form der Kolonisierung? Zur Genese und Aktualität eines populären Deutungsschemas
(2023)
Bei der Lektüre des 2023 erschienenen Bestsellers »Der Osten: eine westdeutsche Erfindung« von Dirk Oschmann sowie beim Nachvollzug der bisweilen heftigen Diskussionen, die dieses Buch ausgelöst hat, bekommt man unweigerlich das Gefühl, einer Orientalismus-Debatte 2.0 beizuwohnen. Zur Erinnerung: Edward Saids 1978 publiziertes Buch »Orientalism«, in dem ausgehend von primär wissenschaftlicher Wissensproduktion die koloniale Zurichtung und Erfindung des Orients beschrieben und kritisiert wird, gilt gemeinhin als einer der Gründungstexte postkolonialer Kritik. Tatsächlich lesen sich die Ausführungen des Leipziger Literaturwissenschaftlers Oschmann stellenweise so, als ob Ostdeutschland und die Ostdeutschen einem westdeutschen Zugriff quasi hilflos ausgeliefert wären. Gerade diese Zuspitzung wurde von einigen Kommentator*innen kritisiert, ähnlich wie bei der Orientalismus-Debatte im Anschluss an Said. Überhaupt fällt auf, dass Oschmann, wenngleich er sich nicht systematisch mit postkolonialer Theorie auseinandersetzt, so etwas wie eine postkoloniale Rhetorik in Anschlag bringt. Zum Beispiel heißt es an einer Stelle, »dass die Art und Weise, was und wie über ›den Osten‹ öffentlich geredet, geschrieben und gesendet wird, in Form von konstant negativen Identitätszuschreibungen und Essentialisierungen, komplett vom ›Westen‹ beherrscht und durchherrscht ist«. Zudem fällt auf, dass zwar auch der Kolonisierungsbegriff nicht systematisch zum Einsatz kommt, gleichwohl aber der Kolonialismus als historische Referenz erwähnt wird: »Dem Osten […] ›Demokratiefeindlichkeit‹ vorzuwerfen, ist nicht nur zynisch, sondern folgt obendrein einem seit Jahrhunderten eingeführten Herrschafts- und Diskursmuster, mit dem der westliche Kolonialismus verschiedener Couleur seine Hegemonie zu begründen sucht.« Ostdeutschland also als westdeutsche Kolonie? Und postkoloniale Kritik als Analyse-Tool für postsozialistische Dynamiken?
»Es gibt ein Menschenrecht auf Bleiberecht!«, verkündete Sevim Dağdelen, damals Bundestagsabgeordnete für Die Linke, im März 2006. Dabei bezog sie sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall »Sisojeva u.a. gegen Lettland« vom Juni 2005. Es ging dabei um das Ehepaar Svetlana Sisojeva und Arkady Sisojev, die zur Zeit der Sowjetunion Ende der 1960er-Jahre nach Lettland gekommen waren und dort auch eine Tochter bekommen hatten. Ihr Aufenthaltsstatus blieb nach der Unabhängigkeit des baltischen Staates 1991 ungeklärt, da Lettland die Annexion des schon in der Zwischenkriegszeit unabhängigen Landes durch die Sowjetunion 1940 bzw. 1944 nicht anerkannte und die zur Sowjetzeit ins Land gekommenen Personen daher als Ausländer bzw. Staatenlose betrachtete, die gegebenenfalls das Land zu verlassen hätten. Aus einer Binnenmigration wurde somit quasi rückwirkend eine internationale Migration. In ihrer Beschwerde beim EGMR machte die Familie geltend, dass der lettische Staat durch seine Weigerung, ihren Aufenthaltsstatus zu regeln, ihr Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK) verletze. Der EGMR schloss sich mehrheitlich dieser Auffassung an, woraus die Bundestagsabgeordnete Dağdelen folgerte: »Es gibt – unter bestimmten Bedingungen – ein Menschenrecht auf Bleiberecht, das der ausländerrechtlichen Allmacht der Nationalstaaten Grenzen setzt. Dieses Recht steht auch nicht im ›humanitären Ermessen‹ der Behörden. Es gilt absolut!«
Der Aufsatz beleuchtet einen von der migrationsgeschichtlichen Forschung bisher vernachlässigten Raum und seine Akteure: den Flughafen. Der Frankfurter Flughafen ist von besonderem Interesse, weil er sich zum größten Transitdrehkreuz in der Bundesrepublik entwickelte und seit den 1980er-Jahren auch ein Experimentierfeld für den Umgang mit Asylbewerber:innen wurde. Im Zentrum stehen die Positionen und Konflikte von Akteur:innen, die in Asylfälle und Zurückweisungen am Flughafen involviert waren – allen voran der Bundesgrenzschutz, der Flughafensozialdienst und die Migrant:innen selbst. Gezeigt werden zum einen die Folgen übergeordneter Politiken im konkreten Raum. Zum anderen offenbart die lokale Konfliktgeschichte auch Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten im komplexen Grenzraum der Transitzone, die wiederum auf größere politische Zusammenhänge und Regulierungsversuche wie das Flughafenasylverfahren zurückwirkten. Deutlich wird außerdem, dass Zurückweisungen an der Grenze und Abschiebungen/Zurückschiebungen aus dem Inland nicht immer klar zu trennen sind.
The airport is a neglected space in research on the history of migration. The article sheds light on this space, its characteristics, and the various actors involved with a focus on Frankfurt Airport. This airport developed into the largest transit hub in the Federal Republic of Germany and, since the 1980s, has become a testing ground in terms of how asylum seekers are dealt with. The article zooms in on the divergent positions of, and conflicts between, the various actors involved in asylum cases and refoulement (forced returns) at the airport; mainly the Federal Border Police, the Airport Social Services (Flughafensozialdienst), and the migrants themselves. It reveals how broader immigration policies played out on the local level in the complex border space that was the airport transit zone. Furthermore, it shows how, in turn, local actors and developments had an impact on policy-making and regulations at the state level, such as the Airport Asylum Procedure. Finally, the article challenges readers to question the common distinction between people being sent back at the (airport) border and deportations from within the country.
Das westdeutsche Abschieberegime entstand im Kontext der Problematisierung von People of Color, die seit 1950 in die Bundesrepublik einreisten, um dort ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen. Die junge Republik lud Menschen aus sich dekolonisierenden Ländern zunächst ein, um sich von der Rassenideologie des National- sozialismus zu distanzieren und sich gegenüber dem Sozialismus zu profilieren. Dabei bestand jedoch weiterhin die im Kern völkische Prämisse, dass People of Color nicht langfristig bleiben sollten. Die Herstellung ihrer Rückführbarkeit manifestierte sich in der Rechts-, Verwaltungs- und Betreuungspraxis lokaler Behörden und Wohlfahrtsverbände, wodurch diese Prämisse in das Ausländergesetz von 1965 einging. Das Gesetz machte insbesondere »außereuropäische« Migrant*innen abschiebbar, denen es pauschal kriminelle Täuschungsabsichten und extremistische Politisierung unterstellte. Es verrechtlichte zudem eine pseudomoralische Rückkehrpflicht von People of Color unter Verweis auf ihren Entwicklungsauftrag in den Herkunftsländern und auf tradierte Geschlechterrollen. Diese Normen waren in der Bundesrepublik permanent abrufbar und wurden sukzessive auf andere Migrant*innen angewandt.
West Germany’s deportation regime emerged in the 1950s and 1960s, when people of color migrated there to graduate from West German universities and receive voca- tional training. Distancing itself from the Nazis’ racial ideology and styling itself a liberal alternative to socialism, the young Federal Republic initially invited people from decolonizing countries. However, the substantially völkisch idea persisted that people of color could never belong to the Federal Republic and should leave the country sooner rather than later. The ensuing construction of their returnability manifested itself in juridical, administrative and aid practices shaped by local authorities and welfare associations, and found its way into the Aliens Act of 1965. This law made ›non-Euro- pean‹ migrants, in particular, deportable by declaring them collectively fraudulent, politically radicalized, and therefore criminal. At the same time, the Aliens Act evoked a pseudo-moral duty of return to develop their countries of origin, and referred to traditional gender roles to deport female partners. These norms remained anchored throughout in West Germany’s history and were successively applied to other migrants.
Cemal Kemal Altun nahm sich am 30. August 1983 durch einen Sprung aus dem sechsten Stock des Berliner Verwaltungsgerichts das Leben. Damit wollte er seiner Abschiebung in die Türkei und der dort drohenden Folter entgehen. Dreizehn Monate Auslieferungshaft und ein zermürbendes Rechtsverfahren machten den »Fall Altun« zum Symbol der Unmenschlichkeit und Ungerechtigkeit bundesdeutscher Ausweisungspraxis. Der Hohe Kommissar für Flüchtlingsfragen der Vereinten Nationen ermahnte die deutschen Behörden, ihre inhumane Behandlung von Migrant*innen zu beenden. Der Europarat protestierte, und die Europäische Kommission für Menschenrechte in Straßburg wurde hinzugezogen. In der Bundesrepublik traten Aktivist*innen in Hungerstreik, und etwa 10.000 Menschen setzten ein Zeichen, als sie Altuns Leichenzug durch West-Berlin in einen Protestmarsch verwandelten. Anti-Abschiebe-Proteste nahmen zu und institutionalisierten sich Mitte der 1980er-Jahre in Form von Kirchenasyl, Flüchtlingsräten, Pro Asyl, Fluchtburg-Bewegung, migrantischer Selbstorganisation und antirassistischen Initiativen.
Was verrät der Umgang mit Behinderung über moderne Gesellschaften? Während in Arbeiten von Disability Historians zu lesen ist, dass die Linse »Behinderung« einen ganz neuen, kritischen Blick auf Kultur und Gesellschaft und ihren Umgang mit Diversität ermögliche, erweckt die Durchsicht der großen Synthesen etwa zur bundesrepublikanischen Zeitgeschichte den Eindruck, dass es offenbar auch ohne diese Kategorie geht. Weder kommen Menschen mit Behinderung dort vor, noch wird »Behinderung« als Strukturkategorie verstanden. Dies erstaunt umso mehr, als die Relevanz des Phänomens nicht bestritten werden kann: Etwa ein Siebtel der Weltbevölkerung lebt mit einer körperlichen, seelischen oder kognitiven Behinderung. In der Bundesrepublik ist dieser Wert kaum niedriger. Der Anteil derjenigen, die wir heute als Menschen mit Behinderungen bezeichnen würden, dürfte in früheren Gesellschaften – legt man zum Beispiel die an Teilhabechancen orientierte Definition des deutschen Sozialgesetzbuches (SGB) IX zugrunde – mitunter noch größer gewesen sein. Die Geschichte dieser Menschen und des gesellschaftlichen Umgangs mit ihnen wurde von der historischen Forschung lange Zeit vernachlässigt. Die seit den 1980er-Jahren im Kontext der angelsächsischen Emanzipationsbewegung entstandene Disability History rückt beides ins Zentrum.
This article builds on the writing of former asylum inmates in the United States to analyze life on asylum wards between 1890 and 1950. Although published accounts of inmates’ experiences in American asylums have their own limitations as primary sources, they are nevertheless very revealing not only of the day-to-day life of institution inmates, but also of the ways in which former asylum inmates made sense of their experiences. The article relies upon insights from Disability Studies and Mad Studies to analyze life on the wards, work and socialization, relations among inmates, clandestine communication channels, and the formation of informal support groups, such as ›suicide clubs‹ in institutions. ›Mad writers‹ were almost equally women and men. They were white, and often well educated. They used the social and economic advantages that many of them had to create a public space from which they could critique the United States’ burgeoning asylum system. These accounts also laid the groundwork for later twentieth-century mad people’s movements.
Dieser Aufsatz stützt sich auf die Schriften ehemaliger Anstaltsinsassen in den USA, um das Leben auf den Stationen zwischen 1890 und 1950 zu analysieren. Obwohl die veröffentlichten Ego-Dokumente als Quellen nicht unproblematisch sind, sind sie dennoch sehr aufschlussreich – nicht nur als alltagsgeschichtliche Einblicke, sondern auch für die Art und Weise, wie ehemalige Anstaltsinsassen ihre Erfahrungen verarbeitet und gedeutet haben. Der Aufsatz stützt sich auf Erkenntnisse aus den Disability Studies und den Mad Studies, um das Leben auf den Stationen, die Arbeit und die Sozialisation, die Beziehungen zwischen den Insassen, die geheimen Kommunikationskanäle und die Bildung informeller Selbsthilfegruppen, etwa die »Selbstmordclubs« in den Anstalten, zu analysieren. Die »verrückten Schriftsteller« waren fast zu gleichen Teilen Frauen und Männer. Sie waren weiß und oft gut ausgebildet. Sie nutzten die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile, die viele von ihnen hatten, um einen öffentlichen Raum zu schaffen, von dem aus sie das wachsende Anstaltssystem der USA kritisieren konnten. Solche Berichte legten auch den Grundstein für die Bewegungen der »Verrückten« in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
During the first five-year plan, the Soviet state turned to an unusual source to cope with the challenge of factory-induced deafness and disability: the deaf community. From 1930 to 1937, deaf activists, alongside specialist doctors, organised a yearly, three-day event known as Beregi slukh! (Take Care of Your Hearing!) to propagandise the prevention of deafness. During these years, more than 46,600 lectures were held in venues across the Soviet Union and 7,900,000 brochures, leaflets and posters printed. While the event reflected the Soviet belief that disability was a relic of the ›backward‹ past that would be eliminated as communism approached, the deaf activists involved in these events used them to make the alternative case for their own identity as a legitimate part of the Soviet body politic. By foregrounding their labour capacities and demonstrating aspects of deaf cultural practices (including sign language) to a hearing audience, Beregi slukh! became a powerful means to advocate for the centrality of the deaf community to Soviet visions of self and society.
Während des ersten Fünfjahresplans griff der sowjetische Staat auf eine ungewöhnliche Ressource zurück, um das Problem der fabrikbedingten Taubheit und Behinderung zu bewältigen: die Gehörlosengemeinschaft. Von 1930 bis 1937 organisierten Gehörlosenaktivist:innen zusammen mit Fachärzt:innen jährlich eine dreitägige Veranstaltung mit dem Titel Beregi slukh! (»Schützen Sie Ihr Gehör!«), um für die Prävention von Gehörlosigkeit zu werben. In diesen Jahren wurden in der gesamten Sowjetunion mehr als 46.600 Vorträge gehalten sowie 7.900.000 Broschüren, Faltblätter und Poster gedruckt. Während die Veranstaltung die sowjetische Überzeugung widerspiegelte, dass Behinderung ein Relikt der »rückständigen« Vergangenheit sei und mit dem Herannahen des Kommunismus beseitigt werden würde, nutzten die gehörlosen Aktivist:innen das Ereignis, um ihre eigene Identität als legitimen Teil der sowjetischen Gesellschaft zu verteidigen. Indem sie ihre Arbeitskraft in den Vordergrund stellten und einem hörenden Publikum Aspekte ihrer kulturellen Praktiken demonstrierten (einschließlich der Gebärdensprache), wurde Beregi slukh! zu einem wirkungsvollen Mittel, um die Relevanz der Gehörlosengemeinschaft für die sowjetischen Visionen des Selbst und der Gesellschaft zu betonen.
Die DDR verstand die gesellschaftliche Rehabilitation von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen als sozialstaatliche Aufgabe. Während die Integration in die Arbeitswelt vergleichsweise gut erforscht ist, sind zu den Bereichen Wohnen und Mobilität noch viele Fragen offen. Welche Maßnahmen ergriff der Staat, um körperlich eingeschränkte Menschen in diesen Bereichen zu fördern? Welche Rolle spielten hierbei Kreisärzte und Stadtarchitekten? Welche Ergebnisse wurden in der Praxis erzielt? Erkennbar war vor allem seit Mitte der 1970er-Jahre das staatliche Bemühen, den Betroffenen mit Hilfsmitteln und Baumaßnahmen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Doch die begrenzten Ressourcen und die planwirtschaftlichen Strukturen des SED-Staates erschwerten dies. Zudem konnte der Abbau materieller Hürden neue Barrieren hervorrufen – etwa in Fußgängerzonen. Betroffene entwickelten deshalb eigene, durchaus erfolgreiche Initiativen. Anhand von Beispielen aus Karl-Marx-Stadt, Halle an der Saale und Greifswald bietet der Aufsatz Einblicke in einen Alltag von Menschen mit Behinderungen, der von Ambivalenzen und Handlungsspielräumen ebenso geprägt war wie von Beschränkungen seitens staatlicher Stellen.
The GDR conceived the social rehabilitation of people with physical impairments as the responsibility of the welfare state. While their integration into the world of work has been comparatively well researched, many questions remain unanswered with regard to housing and mobility. What measures did the state take to support physically impaired people in these areas? What role did district physicians and city architects play in this? What practical results were achieved? From the mid-1970s onwards, there were clear efforts by the state to provide assistance and implement construction measures that would enable the individuals concerned to participate in society. However, limited resources and the centrally planned economy of the SED state made this difficult. In addition, the removal of material obstacles could also create new barriers, such as in pedestrian zones. The individuals concerned therefore developed their own, quite effective initiatives. Drawing on case studies from Karl-Marx-Stadt, Halle an der Saale and Greifswald, the article provides insight into the everyday life of people with disabilities, characterised as it was by ambivalences, agency, and the restrictions imposed by state authorities.
Der Beitrag untersucht den Wandel der Freizeit- und Kurinfrastruktur für behinderte Menschen und ihre Angehörigen in der deutsch-deutschen Systemkonkurrenz. In der Bundesrepublik und in der DDR waren diese Maßnahmen sehr unterschiedlich organisiert und an die jeweiligen Familienideale angelehnt. Während das westdeutsche Müttergenesungswerk seit den 1950er-Jahren Sonderkuren für besonders belastete Hausfrauen anbot, blieben staatliche Freizeiten in der DDR zunächst Werktätigen vorbehalten. Gerade für Mütter behinderter Kinder ließ die DDR-Staatsführung der Diakonie eine Nische. Trotz solcher divergierenden Trägerstrukturen verlief der Wandel ost- und westdeutscher Angebote in ähnlichen Phasen. Im Westen war es der Contergan-Skandal Anfang der 1960er-Jahre, der eine stärkere Aufmerksamkeit auf die betroffenen Familien lenkte. Der Ausbau von Erholungsangeboten setzte sich auch »nach dem Boom« fort. Im Osten erkannte die SED-Führung ab den 1960er-Jahren die Versorgung der Angehörigen behinderter Menschen als Staatsaufgabe an und intensivierte ihr Engagement auch auf Druck von Eingaben Betroffener. Auffällig ist für beide deutsche Staaten, dass Väter lange Zeit eher abwesend blieben. Eine andere Gemeinsamkeit waren die fortbestehenden Barrieren an vielen Urlaubsorten.
In this article, we discuss the support available to the caregivers of people with disabilities in the ideological competition between East and West Germany. In the FRG and the GDR, recovery programs were organised very differently and reflected the respective family ideals. In West Germany, the Müttergenesungswerk (Maternal Health Care Foundation) organised special recovery cures specifically for housewives from the 1950s onwards. In the GDR, the state itself initially offered respite only for workers. East German church organisations found a niche in the otherwise atheist GDR state in recovery programs for mothers with disabled children. Despite the divergent stakeholders in the East and the West, the programs expanded at a similar pace. In the West, the thalidomide crisis led to a media focus on families with disabled children. The expansion of recovery initiatives continued even ›after the boom‹. In the East, international initiatives forced the socialist state to improve its measures. Moreover, GDR citizens, i.e. caregivers, began to remind the party leadership of the state’s own egalitarian principles. What is striking for both German states is that fathers long remained absent from the picture. Another common feature was the persistence of barriers at many holiday locations.