1980er
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Der Strafvollzug gehörte zu den härtesten Formen der Repression politischer Gefangener in der DDR, in dem Willkür und Schikane den Haftalltag prägten. Gleichwohl unterlag er im Verlauf der DDR-Geschichte Veränderungen, die im Kontext der Entwicklung der Gesamtgesellschaft zu sehen sind und von den wechselnden innen- und außenpolitischen Bedingungen abhängig waren. Einen wesentlichen Einschnitt in der Strafvollzugspolitik bildete das unter Honecker verabschiedete Strafvollzugsgesetz von 1977 (StVG), das sich an den Normen der UNO zur Behandlung von Gefangenen orientierte und Rechtssicherheit für die Häftlinge bringen sollte. Durch die internationale Einbindung der DDR, ihr Ringen um die Anerkennung als gleichberechtigter deutscher Staat, nicht zuletzt, um die Wirtschaft mit Hilfe des Westens zu stabilisieren, war sie im Gegenzug gezwungen, sich internationalen Standards anzupassen. Die Öffnung der DDR nach Westen bewirkte zudem eine größere Durchlässigkeit von Informationen, weshalb man sich gegenüber internationalen Auflagen nicht abschotten konnte. Dem Vorwurf über menschenunwürdige Zustände in den Strafvoll- zugsanstalten wollte sie durch die Fixierung von rechtlichen Normen entgegenwirken.
In der DDR nahmen Recht, Markt und Geld im wirtschaftlichen Austausch und im Prozess der sozialen Interaktion nur einen geringen Stellenwert ein. Die - im Vergleich zu westlich-kapitalistischen Gesellschaften - geringe Geltungskraft dieser „differenzierten Rationalitäts-kriterien“ wirkte sich nicht nur auf die Ausübung der politischen Herrschaft und die Ent-scheidungsprozesse aus, sondern auch auf die Allokation ökonomischer Ressourcen und die Ausprägung gesellschaftlicher Ungleichheit. So waren der Zugang zu Verbrauchsgütem - vor allem zu den begehrten Konsumgütem -, die damit verbundenen sozialen Differenzen und kulturellen Distinktionen in der Gesellschaft der DDR weitgehend nicht monetär bestimmt.
Nach dem 11. September 2001 schienen viele zuvor intensiv debattierte Themen schlagartig an Brisanz verloren zu haben - so auch die Welle der fremdenfeindlichen Gewalt, die Deutschland im Sommer 2000 erschütterte und die den Anstoß zur wissenschaftlichen Tagung „Fremde und Fremd-Sein in der DDR“ am Potsdamer Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZZF) im Dezember desselben Jahres gab. Aus einiger Distanz zeigt sich jedoch, daß beide Phänomene - trotz ihrer unterschiedlichen Tragweite - auf ein grundlegendes Problem moderner Gesellschaften verweisen, das im vorliegenden Band am Beispiel der DDR expliziert wird: die Frage nach der Fähigkeit und dem Willen zur Integration der „Fremden“ bzw. des „Anderen“ in eine moderne Gesellschaft.
Die DDR ist vierzig Jahre am Leben geblieben, bevor sie - unwahrscheinlich schnell - unterging. Jetzt, wo der Westen der „Sieger der Geschichte“ zu sein scheint, sagen viele, daß die DDR im Grunde nur auf Terror und Repression aufgebaut war. Der alte Begriff vom „Unrechtsstaat“, wie auch das Konzept des „Totalitarismus“, die in den fünfziger Jahren so beliebt waren, finden wieder Gefallen. Manche sagen auch, daß „die Deutschen“ seit eh und je besonders gehorsam gewesen sind.
Keine Institution des Staates DDR hat seit dessen Zusammenbruch solche Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Bei der Aufarbeitung dieses „erschreckendsten und zugleich groteskesten Teils des SED-Herrschaftssystems“ herrschte und herrscht ein erheblicher Nachholbedarf - und aufgrund der nach Art und Maß einmaligen Aktenöffnung besteht auch eine gute Chance, zu grundlegenden Wissensfortschritten über diesen Eckpfeiler des Staatssozialismus zu gelangen. Ihrer Genese nach steht diese Aufarbeitung in einem dezidiert politischen Kontext, der den Diskurs über das in der Zeitgeschichte ohnehin übliche Maß hinaus prägt. Die folgende Skizze befaßt sich mit den in diesem Zusammenhang eher vernachlässigten hauptamtlichen Mitarbeitern, die die Funktion der Staatssicherheit als wichtigstem repressiven Instrument der Parteidiktatur praktisch ausführten und die Herrschaftsinteressen gegenüber inoffiziellen Zuträgern und „Publikum“ vermittelten und durchsetzten. Im folgenden soll untersucht werden, welchen Platz das Personal der Staatssicherheit innerhalb der soziopolitischen Gesellschaftsstruktur der DDR einnahm, inwiefern sich diese Position funktional und intentional als „elitär“ definieren läßt und welche besonderen Ausprägungen das Selbstverständnis der MfS-Mitarbeiter im Kontext des „kollektiven Bewußtseins“ im Staats- und Parteiapparat der DDR aufwies. Zudem sollen genetische Ursprünge und soziobiographische Grundlagen dieses Selbstbildes Umrissen und schließlich Erosionsprozesse in der Endphase der DDR in den Blick genommen werden.
Warum ist der keine fünf Jahre nach dem Ende des SED-Regimes erschienene Aufsatzband „Sozialgeschichte der DDR" ein Meilenstein der historischen Forschung zum untergegangenen ostdeutschen Staat? Vor allem deshalb, weil dort differenzierte Fragestellungen und Arbeitshypothesen formuliert wurden, die die Forschung zur DDR bis heute prägen. Die einzelnen Beiträge vereint die Frage, wie sich die Geschichte der DDR in die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts einordnen lässt, ob die Brüche oder doch eher die Kontinuitäten überwogen und wie sich die historischen Vörprägungen durch die NS-Diktatur auf den verschiedenen Ebenen von Staat und Gesellschaft bemerkbar machten. Der Gesichtspunkt der nationalen Pfadabhängigkeit wird in immer wieder neuer Perspektive aufgegriffen: Die Autoren diskutieren neben den Ähnlichkeiten mit der NS-Diktatur Aspekte des Systemvergleichs und der Systemkonkurrenz der DDR mit der Bundesrepublik; aber auch die Weimarer Republik und selbst das Kaiserreich werden keineswegs ausgeblendet. Kursorische Vergleiche mit anderen ost- und westeuropäischen Ländern erlauben schließlich wichtige Thesen über das spezifisch „Deutsche" in der DDR-Geschichte.