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In Nürnberg formulierten die Alliierten 1945 erstmals das völkerrechtliche Prinzip, dass allgemeine Menschenrechte über nationalem Recht stehen. Damit wurde es möglich, staatlich sanktionierte Verbrechen zu ahnden – in diesem Fall die deutschen Verbrechen der NS-Zeit und des Zweiten Weltkriegs. Seit den 1990er-Jahren haben diverse vergleichbare Prozesse stattgefunden, etwa zu den Ereignissen in Jugoslawien, Ruanda und Kambodscha. Dass das Führungspersonal eines Landes für Kriegsverbrechen und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ strafrechtlich belangt werden kann, war im 20. Jahrhundert stark umkämpft und ist bis heute nicht vollständig durchgesetzt. Der Aufsatz stellt die drei wichtigsten Etappen im Überblick dar: die Leipziger Prozesse nach dem Ersten Weltkrieg, die Prozesse von Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg sowie die Debatte um die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Strittig war und ist vor allem, inwieweit auch Großmächte wie die USA bereit sind, universellen Menschenrechten und einer supranationalen Autorität gegenüber herkömmlichen nationalen Souveränitätsrechten einen Vorrang einzuräumen.
Wohl selten hat ein knapper, achtseitiger Text eine profundere Wirkung ausgeübt als Hans Rothfels’ Aufsatz über „Zeitgeschichte als Aufgabe“. Mit ihm verfolgte der Autor einen doppelten Zweck: Einerseits begründete er den Start einer neuen Zeitschrift; andererseits reflektierte er die möglichen wissenschaftlichen Grundlagen einer zeitgemäßen deutschen „Zeitgeschichte“, die es im Schatten des Nationalsozialismus überhaupt erst zu etablieren galt. Beide Ziele sind, vereinfacht gesagt, erreicht worden. Die „Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte“ avancierten zur auflagenstärksten geschichtswissenschaftlichen Zeitschrift in Deutschland. Bald schon übten sie beträchtlichen fachlichen Einfluss aus und wurden auch international stark beachtet. Überdies wirkten die Leitmotive, die Rothfels in die wissenschaftliche Diskussion warf, geradezu stilbildend. Über Generationen hinweg prägten sie das Verständnis von Zeitgeschichte, wie sie sich in der Bundesrepublik Deutschland höchst spezifisch herausbildete. Damit erfüllte sich auch der von Rothfels geäußerte Wunsch, die deutsche Forschung in „nachholender“ Weise an internationale Standards heranzuführen, die er während seiner Exiljahre in den USA kennengelernt hatte.
Ian Kershaw hat kürzlich eine kluge, bilanzierende Stellungnahme zur Diskussion veröffentlicht, mit der sich die Auseinandersetzung in besonderer Weise lohnt. Zunächst verweist er biographisch auf seine Anfänge als junger Historiker, der in den 1970er-Jahren vor allem an der Diskrepanz zwischen nationalsozialistischer Verheißung einer egalitären Gesellschaft und realer Klassenstruktur interessiert gewesen war – einer Diskrepanz, deren Beweis nicht zuletzt Tim W. Mason mit seinem großen Buch „Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft“ unternommen hatte. Heute besäßen diese alten Debatten über Klasse und Klassenlagen, so Kershaw, nur noch einen fernen Klang und seien von der Konzentration auf „Antisemitismus und Holocaust als Basis und Wesenskern – und nicht als fataler Schlusspunkt – der nationalsozialistischen Gesellschaft“ abgelöst worden.