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Human-Animal Studies
(2012)
Mieke Roscher widmet sich in ihrem Artikel dem noch recht jungen, interdisziplinären Forschungsfeld der Human-Animal Studies. Gegenüber älteren Beschäftigungen mit Mensch-Tier-Verhältnissen nehmen die Human-Animal Studies einen Perspektivwechsel vor, indem sie auf die Anerkennung tierischer „Wirkmächtigkeit” und ihrer „Agency“ abheben und in kritischer Perspektive gesellschaftliche Konzepte des „Animalischen” dekonstruieren. Vor allem historisieren die Human-Animal Studies jedoch das changierende Verhältnis von Mensch und Tier. Der Artikel betrachtet die institutionelle Entwicklung der Disziplin, bietet einen Überblick über insbesondere zeithistorische Forschungsthemen und stellt schließlich die theoretisch-methodischen Ansätze der Tiergeschichtsschreibung vor.
Juristische Zeitgeschichte
(2010)
Im Bereich der Rechtsgeschichte beginnt der von Diethelm Klippel kreierte Begriff „Juristische Zeitgeschichte” sich als Bezeichnung für den jüngsten Zeitabschnitt durchzusetzen. Nicht endgültig geklärt ist allerdings die Erstreckung dieses Zeitabschnitts; und umgekehrt herrscht nicht einmal über die Frage, ob der Begriff „Juristische Zeitgeschichte” überhaupt einen Zeitabschnitt bezeichnet, Einigkeit.
Von der zeithistorischen Forschung wurde die Tourismusgeschichte bislang eher stiefmütterlich behandelt, obwohl der Tourismus insbesondere ein wirtschaftlich höchst relevantes Phänomen ist. Unser Autor Rüdiger Hachtmann geht in seinem Beitrag dem vielschichtigen Phänomen „Tourismus” als Begriff und Forschungsgegenstand nach und behandelt die verschiedenen Formen und Phasen des modernen Tourismus. Außerdem diskutiert er die wichtigsten Vorschläge zu einer Theorie des Tourismus und benennt die methodischen Probleme, die seiner historischen Aufarbeitung im Wege stehen.
Verfassungsgeschichte
(2010)
Verfassungsgeschichte begreift sich als Teildisziplin der Rechtsgeschichte. Spätestens seit der Wende zum 20. Jahrhundert steht sie im Schnittpunkt von Geschichts- und Rechtswissenschaft und wird von beiden Disziplinen betrieben. Ihr Gegenstand sind zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt (= Verfassungen im materiellen Sinne), insbesondere die diesbezüglichen ranghöchsten Regelungen in den Rechtsordnungen (= Verfassungen im formellen Sinne).