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In seinem Aufsatz weist Rafał Stobiecki auf zwei Richtungen hin, die die polnische Zeitgeschichtsschreibung nach 1989 prägten: eine stark moralisierende sowie eine methodische Fragen bewusst bagatellisierende Richtung. Dies hat eine lange Tradition: Eine Geschichtsschreibung, die sich als Vermittlung der vermeintlich wahren und objektiven Geschichte versteht, welche anhand der für sich selbst sprechenden Quellen dargestellt wird, wurde in Polen schon seit Anfang des 19. Jahrhunderts erfolgreich praktiziert. Dazu kam noch das fragwürdige Ethos der Historiker als Volksgewissen und „Herzstärkung” für die Nation im besetzten Land. Ein Ethos, das sich im unhinterfragten Selbstbild der Zeithistoriker/innen als einstige Oppositionelle in der Volksrepublik Polen, in ihrem Fokus auf die Verurteilung des kommunistischen Regimes und in der oft kritiklosen Hervorhebung der entscheidenden Rolle der Opposition bis heute fortsetzt.
In allen europäischen Ländern steht die Entwicklung der Zeitgeschichtsforschung in engem Zusammenhang mit nationalen Traditionen und Traumata. In Frankreich hat sich zwischen Forschung und nationalem Selbstverständnis eine besonders enge Interdependenz herausgebildet. Ebenso wirken die spezifisch französischen institutionellen Rahmenbedingungen auf die inhaltliche und methodische Entwicklung der Wissenschaft ein.
Kehrt die Vergangenheit in der Gegenwart wieder, gewinnt sie große Kraft. Die Historikerdebatte über Polens Zeitgeschichte bestätigt diese Feststellung. Doch sei gleich vorausgeschickt, dass diese Debatte weder für die polnische noch für die allgemeine Geschichte etwas Außergewöhnliches ist. Große historische Umbrüche führen fast immer dazu, dass überkommene Interpretationen der Geschichte in Frage gestellt werden.
Europäisierung
(2010)
In Ihrem Beitrag werfen Ulrike v. Hirschhausen und Kiran Klaus Patel einen kritischen Blick auf "Europäisierung" als empirischen Prozess und analytischen Begriff. Entsprechende sozialwissenschaftliche Diskussionen haben Historiker bislang weitgehend ignoriert - zu Unrecht, so von Hirschhausen und Patel. Beide sehen hier ein lohnendes Feld der Zeitgeschichte, dem sie sich mit einem konstruktivistischen Ansatz nähern: Nur dort, wo historische Akteure konkrete Phänomene als "europäisch" wahrgenommen und benannt haben, kann Europäisierung als Herstellung einer "vorgestellten Gemeinschaft" erforscht werden, ohne mit normativen Voranahmen über einen europäischen "Wesenskern" operieren zu müssen.
Juristische Zeitgeschichte
(2010)
Im Bereich der Rechtsgeschichte beginnt der von Diethelm Klippel kreierte Begriff „Juristische Zeitgeschichte” sich als Bezeichnung für den jüngsten Zeitabschnitt durchzusetzen. Nicht endgültig geklärt ist allerdings die Erstreckung dieses Zeitabschnitts; und umgekehrt herrscht nicht einmal über die Frage, ob der Begriff „Juristische Zeitgeschichte” überhaupt einen Zeitabschnitt bezeichnet, Einigkeit.
Verfassungsgeschichte
(2010)
Verfassungsgeschichte begreift sich als Teildisziplin der Rechtsgeschichte. Spätestens seit der Wende zum 20. Jahrhundert steht sie im Schnittpunkt von Geschichts- und Rechtswissenschaft und wird von beiden Disziplinen betrieben. Ihr Gegenstand sind zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt (= Verfassungen im materiellen Sinne), insbesondere die diesbezüglichen ranghöchsten Regelungen in den Rechtsordnungen (= Verfassungen im formellen Sinne).
Von der zeithistorischen Forschung wurde die Tourismusgeschichte bislang eher stiefmütterlich behandelt, obwohl der Tourismus insbesondere ein wirtschaftlich höchst relevantes Phänomen ist. Unser Autor Rüdiger Hachtmann geht in seinem Beitrag dem vielschichtigen Phänomen „Tourismus” als Begriff und Forschungsgegenstand nach und behandelt die verschiedenen Formen und Phasen des modernen Tourismus. Außerdem diskutiert er die wichtigsten Vorschläge zu einer Theorie des Tourismus und benennt die methodischen Probleme, die seiner historischen Aufarbeitung im Wege stehen.