Vergangenheitspolitik
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Es ist ein bisweilen befremdlicher erster Eindruck, den das Apartheid-Museum in Johannesburg für seine Gäste bereithält – während die Besucherin am Kassenhäuschen des Museums, auf halbem Weg zwischen der Johannesburger Innenstadt und dem Township Soweto gelegen, auf ihre Eintrittskarte wartet, trägt der Wind fröhliche Schreie herüber; Ausdruck der Achterbahnfahrten im nur einige Meter entfernt liegenden Vergnügungspark „Gold Reef City“. Einzig ein weitläufiger Parkplatz trennt den Themenpark, der mit einer disneyfizierten Repräsentation des Johannesburgs um 1900 aufwartet, und das zugehörige Kasino vom Museumskomplex. Für viele war dies zunächst ein Affront, etwa für die südafrikanische Autorin Nadine Gordimer, die „die Würde des südafrikanischen Freiheitskampfes“ durch den Rummel verletzt sah, gleichzeitig jedoch einräumte: „ Tatsache ist aber, dass wir ein eigenes Apartheid-Museum zwar diskutiert, aber nie zustande gebracht haben.“ Gordimers Bemerkung führt direkt in die Verwicklungen der südafrikanischen Kultur- und Erinnerungspolitik, für die das hier besprochene Großprojekt beispielhaft steht. Denn es war in der Tat das profane Anliegen, eine Kasinolizenz zu erlangen, das das gewaltige Museum möglich machte: Der „Community“ etwas „Greifbares“ zu geben war Bedingung für die Erteilung von „Gambling Licences“ ab 1994. In diesem Fall brachte der taktische Schritt eines der am besten besuchten Museen des Landes hervor.
Heute stellt sich in neuer Weise die generelle Frage: Wie geht die Gesellschaft des vereinigten Deutschland mit „ihren“ verschiedenen „Vergangenheiten“ um: mit der Geschichte der NS-Zeit und deren Vorgeschichte, mit der Geschichte der DDR und ihren historischen Kontexten und mit der Geschichte der (alten) Bundesrepublik? Wir haben es mithin mit einer mindestens doppelten, vielleicht sogar dreifachen Zeitgeschichte zu tun. Das Dritte Reich und die DDR, die anders als die Bundesrepublik „Vergangenheit“ sind, stellen dabei Problemkomplexe der Gegenwart dar, die keineswegs nur die zeitgeschichtliche Forschung betreffen, sondern Kernfragen der politischen Kultur, der Identität, des vereinigten Deutschland bilden und mit einer Reihe von politisch-gesellschaftlich-kulturellen Problemen verwoben sind.
After a seven-year period of military dictatorship and following the reestablishment of parliamentary democracy in 1974, historical studies have been a continuously developing field in Greece. Similarly as in Spain and Portugal at much the same time, archives became accessible for academic historians. The general public’s expectations about the establishment of historical ‘truth’ concerning the recent past were pressing.1 It is against this backdrop that we propose to review the changing conditions of historical research and especially the challenges involved in gaining access to primary sources, in particular those related to ‘national matters’. We will try to show the ways in which the particularities of the Greek case have to do with the history of civil rights in the country in the twentieth century, both during the interwar years and – more dramatically – during the Cold War period.
In France, the culture of secrecy continues to dominate access policies. The acceptance of or resistance to this culture by various social actors, including government officials, civil servants such as archivists, historians, independent scholars, and journalists, partly explains the historical tension between advocates of a more restrictive or liberal policy of access to government records deemed ‘sensitive’. Unlike the American case with its long-established right to access, in France, access to information is just starting to be considered a citizen’s right. Initial reactions to the first version of my book (1994) sparked a rather violent debate. In the controversy, most of the archivists and some influential historians either denied or justified the difficulty of accessing so-called ‘sensitive archives’. Indeed, thanks to the ‘invisibility’ of this question until then, a book dedicated to the ‘Vichy Syndrome’, which had been published some years before, did not even mention this problem as evidence of France’s difficulties in facing the past.
In seiner Antrittsrede am 12. September 1949 im Bundestag sagte der gerade gewählte erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, es sei eine „Gnade des Schicksals“ beim einzelnen Menschen, daß er vergessen könne, und auch für Völker gelte dies, aber seine Sorge sei, „daß manche Leute in Deutschland mit dieser Gnade Mißbrauch treiben und zu rasch vergessen“ wollten. Theodor Heuss mahnte daran anschließend, man müsse - ohne Rachebedürfnisse und Haß - das Gefühl dafür behalten, „was uns dorthin geführt hat, wo wir heute sind“. Aus der Verwirrung der Seelen im Volk müsse nun eine Einheit geschaffen werden: „Aber wir dürfen es uns nicht so leicht machen, nun das vergessen zu haben, was die Hitlerzeit uns gebracht hat.“ Mit der Sorge um Berlin und dem Bekenntnis, stellvertretend für die deutschen Brüder zu handeln, ging es weiter. Die Rede des Bundespräsidenten, der als entschiedener Hitlergegner das Dritte Reich in der inneren Emigration verbracht hatte, war symptomatisch für die Adenauer-Zeit. Man war stillschweigend einig in der Verurteilung des NS-Regimes und verwendete alle Kraft auf den Wiederaufbau des zertrümmerten Vaterlands, bzw. seines westlichen Teils, und dessen Integration in die westliche Völkergemeinschaft unter dem Schutz der Vereinigten Staaten von Amerika.
Das 1951 gegründete Bundeskriminalamt (BKA) rekrutierte seine Beamtenschaft zunächst aus ehemaligen Angehörigen der nationalsozialistischen Polizei. Ein vom BKA 2008 in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt, dessen Ergebnisse der Aufsatz resümiert und reflektiert, ging drei Fragen nach: Welchen Einfluss gewannen die reaktivierten NS-Polizisten auf Konzeptionen und Praxis des BKA? Wie prägten die Erfahrungen, welche diese Polizisten vor 1945 gemacht hatten, das Amt nach 1945? Wie wurde die NS-Vergangenheit eines Teils der Gründergeneration innerhalb des BKA thematisiert? Während der 1950er-Jahre testeten die ehemaligen NS-Polizisten, inwieweit sie alte Konzepte im BKA würden fortführen können. In den 1960er-Jahren gerieten diese Beamten unter wachsenden Anpassungsdruck. Auf den radikalen Umbau der Behörde in den 1970er-Jahren besaßen sie keinen Einfluss mehr. Letztlich haben die im BKA reaktivierten NS-Polizisten den Rechtsstaat nicht gefährdet; gerade für die Verfolgten der NS-Zeit aber bleiben ihre Nachkriegskarrieren ein Skandal. Von übergreifendem Forschungsinteresse ist dabei die Analyse spezifischer Organisationskulturen und ihrer Transformationen.