1930er
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Wie bürgerlich war der Nationalsozialismus? Diese Frage scheint abwegig, angesichts des antibürgerlichen Gestus der Nationalsozialisten und angesichts eines von ihnen gepflegten Antiliberalismus, der neben dem Rassismus und Antisemitismus sowie der entschiedenen Feindschaft gegenüber allem, was links war, als markante Signatur des Nationalsozialismus als »Bewegung« wie als Ideologie vor und ebenso nach 1933 gelten kann. Indes ist diese Frage keineswegs so abwegig, wie sie auf den ersten Blick zu sein scheint. Der SA-Rabauke beherrschte nur bis Mitte 1934 die politische Szenerie. Zumindest in wichtigen gesellschaftlichen Teilsystemen gaben seitdem - oft auch schon vorher - Nationalsozialisten den Ton an, die durchaus auf gute Manieren achteten und die deutsche Hochkultur zu schätzen wussten. So wenig wie das deutsche Bürgertum bis (mindestens) zur Jahrhundertmitte mit Demokratie und Liberalität zu identifizieren war, so wenig ist der Nationalsozialismus auf Antibürgerlichkeit zu reduzieren.
Labour Policy in Industry
(2008)
From 1933 onwards industrial law was transformed from one which protected employees to one intended to secure the regime’s power over them. In the Third Reich the political and ideological aims of the regime - under the cloak of ‘Volk und Rasse’ (nation and race) - became the guiding principles of a new labour law. Evidence of this can be found in the destruction of trade unions, the arbitrary treatment to which non-conforming employees could be subjected, the integration of employees into the network of National Socialist institutions, the authoritarian wage policy, the rapidly vanishing significance of labour courts and the ascendancy of legal offices of the German Labour Front (Deutsche Arbeitsfront, DAF), which propagated the theory of a racist national community (Volksgemeinschaft).
Gegenstand dieses Beitrages ist der betriebliche Alltag einer mittelständischen Tuchfabrik in Guben und der dort unter den Bedingungen der NS-Kriegswirtschaft und des Zweiten Weltkrieges Beschäftigten. Versucht wird eine Rekonstruktion alltäglicher Situationen von deutschen Arbeiterinnen und Arbeitern, ab 1943 auch von ausländischen Arbeitskräften, aber auch des Unternehmens selbst. Die Untersuchung fußt fast ausschließlich auf Quellenmaterial des Betriebsarchives der Firma C. Lehmann’s Wwe. & Sohn, Tuchfabrik Guben. Neue Perspektiven für die Sicht von Lebenssituationen im Dritten Reich haben sich zwar aus diesem Aktenmaterial nicht ergeben, doch fügen sich einige Facetten ein in das Gesamtbild vom Leben unter der nationalsozialistischen Diktatur.
Der in der neueren historischen Forschung gern benutzte Terminus "Modernisierung" mag insofern von Nutzen sein, als sich mit seiner Hilfe recht gut der Frage nachgehen läßt, inwieweit Kontinuitäten vom "Dritten Reich" zur Bundesrepublik bestanden und in welcher Hinsicht während der Zeit der NS-Herrschaft Entwicklungen angebahnt wurden, die erst nach 1945 zum Durchbruch kamen. Falsch wäre es allerdings, den Blick ausschließlich auf die Zeit ab 1933 zu verengen: Alle entscheidenden Elemente dessen, was für die Zeit des "Dritten Reiches" als "Modernisierung" der Industriearbeit bezeichnet werden kann, hatte sich bereits in der Weimarer Republik, seit Beginn der "goldenen zwanziger Jahre" (ab 1924/25) herausgebildet.
Vernetzung um jeden Preis. Zum politischen Alltagshandeln der Generalverwaltung im "Dritten Reich"
(2007)
Wie stand die Generalverwaltung der KWG zum NS-Regime? Welches Verhältnis entwickelte umgekehrt das NS-Regime, genauer: entwickelten die wissenschaftspolitisch einflußreichen Institutionen der Diktatur zur KWG? Diese Fragen lassen sich nur beantworten, wenn man die Netzwerke der zentralen Akteure der Wissenschaftsgesellschaft und ihrer Generalverwaltung als politischem Kern der KWG genauer unter die Lupe nimmt.
Meinen Ausführungen liegen zwei Thesen zugrunde. Erstens: Die im »Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit« (AOG) vom 20. Januar 1934 fixierte nationalsozialistische Arbeitsverfassung war nicht endgültig, sondern ein zeitlich begrenzter Herrschaftskompromiss, der seit 1936 vor allem von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) infrage gestellt wurde. Zweitens: Angesichts einer grundsätzlichen Offenheit der NS-Arbeitsideologie sowie quasi verbandsimperialistischer Ambitionen der DAF entwickelten sich vor dem Hintergrund einer strukturellen Krise der nationalsozialistischen Tarifpolitik kontroverse Visionen einer künftigen Gestaltung der NS-Arbeitsverfassung. Und zwar seitens der Arbeitsfront auf der einen Seite, sowie seitens traditionell-staatìicher und quasi industrienaher Institutionen wie dem Reichsarbeitsministerium, dem Reichswirtschaftsminister, der Reichswirtschaftskammer, der Reichsgruppe Industrie und führenden Industriellen auf der anderen Seite. An Kontur gewannen diese Konzepte für eine Neugestaltung der NS- Arbeitsverfassung zwischen Herbst 1936, als die mit dem »Vierjahresplan« eingeleitete forcierte Aufrüstung auch eine Neuorientierung der Sozialpolitik und der Grundlagen des Arbeitsrechtes notwendig zu machen schien, und Mitte 1940, als auch hohe Funktionsträger des NS-Regimes glaubten, der »Endsieg« stünde unmittelbar bevor. Die Vision der DAF ziehe auf eine völlige Militarisierung der Arbeit. Die industrienahe Vision lief im Grundsatz auf eine Entstaatlichung der Tarifpolitik hinaus - mit freilich schwachen, von der Betriebsleitung abhängigen Arbeitnehmerausschüssen, die nur mit großem Wohlwollen als betriebsrats- und gewerkschaftschaftsähnliche Vertretungen hätten bezeichnet werden können.
"Volksgemeinschaft statt Klassenkampf" - so und ähnlich suchten die Nationalsozialisten ihre Vorstellungen von einer neuen Arbeits- und Sozialordnung zu umreißen. Zwar wurden - aller NS-Propaganda zum Trotz - die sozialen Gegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern während des 'Dritten Reiches' keineswegs aufgehoben; indessen gelang es dem NS-Regime erfolgreich, die deutsche Arbeiterschaft so weit zu 'bändigen', daß von dieser keine, den rüstungskonjunkturellen Aufschwung ab 1934 gefährdende oder gar das NS-System destabilisrende 'Unruhe' ausging. Warum dies gelang, welche politischen, rechtlichen, ideologischen und wirtschaftlichen Faktoren dafür verantwortlich waren, soll im Folgenden in groben Zügen - vornehmlich am Beispiel der Eisen und Stahl erzeugenden sowie metallverarbeitenden Industrie des Ruhrreviers - skizziert werden.
In der Forschung zum "Dritten Reich" wird häufig von "Verwaltungskonfusion", Zerrüttung und Zerfall des Staates gesprochen, von Chaos, allgemeinem Wirrwarr, "Desorganisation" oder "irrationalen Organisationsformen", so dass man sich verwundert die Augen reibt und fragt, wie dieser angebliche 'Nicht-Staat' innerhalb kurzer Zeit einen rasanten wirtschaftlichen Aufschwung induzieren und schließlich fast sechs Jahre lang einen Weltkrieg gegen mindestens ökonomisch weit überlegene Gegner führen konnte. Tatsächlich ist das Diktum von Zerfall des Staates zu kurz gegriffen. Was sich auflöste, war der klassisch-moderne Staat - der Staat mit mindestens im Groben verfassungsrechtlich wie politisch-praktisch abgeklärten, auf Dauer angelegten arbeitsteiligen Kompetenzen zwischen den Institutionen, mit rechtsförmig geregelten, überpersönlichen Verwaltungsgängen, mit eindeutigen und vergleichsweise festgefügten, also nur begrenzt fluiden Hierarchien. Diese Form der Staatlichkeit löste sich auf. Was in Deutschland 1936, 1939 oder 1941 existierte, waren jedoch nicht lediglich staatliche Trümmer. Es bildete sich vielmehr eine neue, ganz eigenartige politische Struktur heraus, eine neue Variante von Staatlichkeit, die nur sehr begrenzt Vorbilder kannte. Um diese neue Staatlichkeit geht es im folgenden.