1 / 2018 Offenes Heft
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Die weltpolitische Umbruchsituation 1989/90 barg für die internationale Ordnung wie für die nationalen Sicherheitsarchitekturen große Herausforderungen. In vielen Staaten musste das Militär seine Rolle neu definieren. Zugleich hofften westliche Regierungen und Zivilgesellschaften auf eine neue (Welt-)Friedensordnung. In diesem Spannungsfeld mussten Antworten auf ein Grundproblem moderner Demokratien gefunden werden: Wie lassen sich Streitkräfte, Militäreinsätze und damit verbundene (Todes-)Opfer legitimieren? In Kanada, einem wichtigen Truppensteller von UN-Blauhelm-Einheiten schon seit den späten 1940er-Jahren, wurde dieser Ausgleich mit einem Rückgriff auf die eigene Peacekeeping-Tradition versucht. Anhand der Errichtung des weltweit ersten »Peacekeeping Monument« in der kanadischen Hauptstadt Ottawa lässt sich exemplarisch analysieren, wie die gesellschaftliche Auseinandersetzung um militärisches Traditionsverständnis und (postkoloniale) Identitätsentwicklung einer Gesellschaft verlief, die sich zunehmend als friedliebend verstand. Während das Denkmal und das nationale Peacekeeping-Narrativ weithin positive Resonanz finden, ist die tatsächliche kanadische Beteiligung an UN-Blauhelm-Einsätzen seit etwa 20 Jahren nur noch marginal.
Der Massenmord an den europäischen Juden im Zweiten Weltkrieg gehört heute zu den am gründlichsten erforschten Themen der Neueren Geschichte. Vor der Publikation von Raul Hilbergs Dissertation »The Destruction of the European Jews« aus dem Jahr 1954, die erst 1961 im Druck erschien und noch heute zu Recht als Standardwerk der Holocaust-Forschung gilt, fehlte es zwar nicht an Untersuchungen zum Thema, doch waren diese zunächst ganz überwiegend aus einer nationalgeschichtlichen Perspektive verfasst und deckten daher immer nur Teilbereiche des Gesamtphänomens ab. Zu den wenigen Ausnahmen im deutschen Sprachraum, die früh die politischen Aspekte des Völkermordes in Südosteuropa analysierten und damit nachdrücklich auf dessen europäische Dimension aufmerksam machten, gehörte eine heute vergessene juristische Doktorarbeit, die im akademischen Jahr 1957/58 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M. angefertigt wurde.