Zeithistorische Forschungen
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»Im Zentrum dieser Untersuchung stehen Verhaltensweisen, die man als typisch für die abendländisch zivilisierten Menschen ansieht. Die Frage, die sie uns aufgeben, ist einfach genug. Die Menschen des Abendlandes haben sich nicht von jeher in der Weise verhalten, die wir heute als typisch für sie und als Kennzeichen des ›zivilisierten‹ Menschen anzusehen pflegen. […] Wie ging eigentlich diese Veränderung, diese ›Zivilisation‹ im Abendlande vor sich? Worin bestand sie? Und welches waren ihre Antriebe, ihre Ursachen oder Motoren?« (Bd. 1, S. LXXI-LXXII) So beginnt Norbert Elias’ 1939 erstmals veröffentlichte Arbeit »Über den Prozeß der Zivilisation«. Bis heute zählt sie zu den am meisten rezipierten Studien, die die deutschsprachige Soziologie je hervorgebracht hat. Während die Erstveröffentlichung – bedingt nicht zuletzt durch die politische Situation in Europa – kaum Beachtung fand, begann mit der ersten Taschenbuchausgabe von 1976 eine Debatte, die das Werk nicht nur über die Grenzen der Soziologie hinaus, sondern auch jenseits des Elfenbeinturms der Wissenschaften bekannt gemacht hat. Sucht man nach den Gründen für die anhaltende Popularität und Strahlkraft des Werks, lassen sich zwei Motive identifizieren. Zunächst ist zu konstatieren, dass Elias auf die von ihm gestellten Fragen eine empirisch gesättigte, theoretisch innovative und methodologisch anregende Antwort entwickelte. Ein Grund liegt also zweifellos in der wissenschaftlichen Originalität des Werks. Ausschlaggebend für den langfristigen Erfolg des Buches auch außerhalb der Soziologie und sogar außerhalb der Wissenschaft scheint jedoch ein zweiter Grund zu sein: Die Studie liefert eine historisch-soziologische Fundierung eines zentralen Elements der Selbstbeschreibung moderner Gesellschaften, indem sie die Vorstellung einer zunehmenden Gewaltlosigkeit der Moderne stützt. Während es sich beim ersten Grund um einen im engeren Sinne wissenschaftlichen handelt, stellt der zweite das Werk in den Horizont moderner Selbstbefragungs- und Selbstvergewisserungsdiskurse.
Jenseits von Brutalisierung oder Zivilisierung. Schule und Gewalt in der Bundesrepublik (1970–2000)
(2018)
Gewalt an Schulen wird regelmäßig skandalisiert und erscheint oftmals als Symptom einer allgemeinen Verrohung von Gesellschaft. Demgegenüber haben viele Historiker/innen gerade die Schule in das Zentrum einer Zivilisierungsgeschichte der westdeutschen Gesellschaft seit 1945 gestellt. Der Beitrag nimmt diesen Deutungswiderspruch zum Ausgangspunkt einer Analyse schulischer Gewalt zwischen den frühen 1970er-Jahren und der Jahrtausendwende. Vorgeschlagen wird eine neue Lesart, die den Gegensatz der konkurrierenden Thesen von Gewaltzunahme und Gewaltabnahme aufhebt und stattdessen die sich wandelnden Vorstellungen dessen untersucht, was »Gewalt« eigentlich sei und wie sie überwunden werden könne. Seit den 1970er-Jahren mehrten sich die Arten von Gewalt, die mit Schule in Verbindung gebracht wurden. Eine Sensibilisierung gegenüber sehr unterschiedlichen Gewaltphänomenen war verbunden mit neuen Ansprüchen an Schule und schulische Kommunikation – Erwartungen, die von Lehrer/innen und Eltern als Fortschritt erfahren werden konnten, aber auch als Zumutung und Überforderung.
Das Ende des Kalten Krieges gilt gemeinhin als Auftakt des Engagements der Bundeswehr in aller Welt, beginnend mit den UN-Missionen in Somalia und Kambodscha 1992. Übersehen wird dabei, dass sich die Bundeswehr schon seit 1959 mit großem Aufwand an mindestens 135 Hilfsaktionen im Ausland beteiligt hatte – auf dem Gebiet der NATO, aber auch darüber hinaus, wie etwa in Äthiopien, Bangladesch oder Peru. Der Beitrag fragt nach den Gründen für den bemerkenswerten Einsatz und stellt dar, welche Logik hinter dieser Beteiligung stand. Die Bundeswehr selbst betonte als zentrales Motiv den Dienst an der Menschlichkeit. Aus einer militärisch-operationellen Perspektive wird aber deutlich, dass die Hilfsaktionen attraktiv waren, weil sie einem »echten Einsatz« glichen. Für die westdeutsche Armee im Kalten Krieg boten sie gute Möglichkeiten, ihre Bereitschaft zu testen, die eigenen Fähigkeiten auszubauen und Orientierung im Raum zu entwickeln. Da die Hilfsaktionen in der öffentlichen und in der rechtlichen Diskussion zugleich als selbstlos, gut und daher unproblematisch galten, erwies sich die humanitäre Hilfe als ein Vehikel, um die Bundeswehr für den Einsatz »out of area« vorzubereiten.
»Hitler has won another victory at Bermuda […].« So kommentierte die Zeitung der zionistischen Arbeiterbewegung in den USA, »The Jewish Frontier«, die Bermuda-Konferenz vom April 1943. Was war passiert? Nach der Konferenz von Evian im Juli 1938 (und ihrem ernüchternden Ergebnis) war dies der zweite Versuch, mit einer internationalen Konferenz die Frage der jüdischen Flüchtlinge zu klären. Doch wie bereits 1938 am Genfer See, als sich außer der Dominikanischen Republik alle Teilnehmerstaaten weigerten, jüdische Flüchtlinge aufzunehmen, kam auch auf Bermuda keine Lösung zustande, obwohl an den mörderischen Absichten und Praktiken Nazi-Deutschlands 1943 kein Zweifel mehr bestand. Der World Jewish Congress (WJC) hatte für die Gesandten eine Informationsmappe zusammengestellt, die die nationalsozialistische Vernichtungspolitik darlegte und zum entschlossenen Handeln aufrief. Doch die Gesandten der Vereinigten Staaten und Großbritanniens, die auf der britischen Inselgruppe im Nordatlantik zusammenkamen, um über die Aufnahme europäischer Juden zu verhandeln, begruben die Idee einer groß angelegten Rettungsaktion rasch. Beide Staaten begnügten sich mit Symbolpolitik und kleinteiligen Maßnahmen. Zwar wurde das Intergovernmental Committee on Refugees (ICR) reaktiviert, welches nach der Evian-Konferenz gegründet worden war und sich größtenteils als ineffektiv herausgestellt hatte. Doch blieb das ICR auch für den Rest des Krieges unbedeutend.
Roland Freislers sich überschlagende Stimme im Volksgerichtshof, die beklemmende Atmosphäre im Nürnberger Gerichtssaal während des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher, Adolf Eichmann vor Gericht in Jerusalem: Töne und Bilder einiger besonders bedeutender Strafprozesse sind der Öffentlichkeit vertraut. Doch entstanden die Ton- und Filmaufnahmen nur in Ausnahmefällen und bereits mit Blick auf die Öffentlichkeit. Dies gilt für die Schauprozesse der NS-Diktatur, die für die mediale Verbreitung inszeniert wurden, ebenso wie für die Nürnberger Prozesse, bei denen die Dokumentation zur Aufklärung über die Verbrechen und zur Demonstration rechtsstaatlicher Verfahren diente.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden alle Beschriftungen und Zeichnungen, die beiläufig oder illegal angebracht werden, als Graffitis bezeichnet. Die Unterschiede im weiten Feld der Graffitis sind groß. Sie betreffen nicht nur die Gestaltung der Zeichen und deren Bedeutung, sondern auch die soziale Fundierung und Sinnhaftigkeit. Dies gilt für historische Graffitis, deren Spuren seit der Antike nachweisbar sind, und ebenso für das zeitgenössische Graffiti.
Am Beispiel der Strafvollzugsreform in der Bundesrepublik Deutschland thematisiert der Aufsatz Gewalt als Problem in Prozessen sozialer Ordnungsbildung, konkret: beim Umbau der westdeutschen Gesellschaft zu einem demokratischen Gemeinwesen. Gewalt als Handlungsoption war (und ist) in der Haft allgegenwärtig – nicht nur, weil die Insassen einander verletzen und sogar töten können, sondern auch, weil Gefangene potentiellen Übergriffen von Wärtern ausgesetzt waren. Auf welche Weise war die Bundesrepublik seit den späten 1960er-Jahren bemüht, insbesondere staatliche Gewalt gegen Gefangene einzuhegen und auch das Gefängnis als eine vom Liberalisierungsparadigma erfasste Institution erscheinen zu lassen? In welchem Maße wandelten sich Vorstellungen und Bewertungen von legitimer und illegitimer Gewalt? Durch mehrere Gefängnisskandale wuchs die Sensibilität der Medienöffentlichkeit und der Politik für Gewaltakte in Haftanstalten. Diesen sollte mit neuen Ansätzen der »Resozialisierung« begegnet werden, wozu unter anderem eine bessere Schulung des Personals zählte. Die Erfolge blieben freilich begrenzt, die Konzepte strittig. Das Gefängnis ist bis in die Gegenwart gleichermaßen ein Ort der Einhegung und der Entgrenzung von Gewalt.
»Man erinnert sich nicht, sondern man schreibt das Gedächtnis um, wie man die Geschichte umschreibt. Wie sollte man sich an den Durst erinnern?«, fragt sich der Schriftsteller, Fotograf und Regisseur Chris Marker (1921–2012) in seinem Filmessay »Sans Soleil« (1983). Damit weist er auf die Kluft zwischen Erfahrung und Erinnerung hin, die stets das Ergebnis reflexiver Prozesse ist. Er deutet des Weiteren einen Aspekt an, der für Historiker*innen von beträchtlicher Relevanz ist: den konstruktiven Charakter des Selbstzeugnisses. Nicht erst die historische Erzählung, sondern schon das Elementarteilchen der Geschichtsschreibung, das (Selbst-)Zeugnis, ist seit jeher das Ergebnis eines kontinuierlichen Prozesses der Neu- bzw. Umschreibung. Denn auf der einen Seite unterliegen Zeugnisse selektiven Wahrnehmungs- und Gedächtnismechanismen, auf der anderen ändern sie sich im Laufe der Zeit durch die Interaktion mit neu eingetretenen Erfahrungen und kollektiven Anstößen. Die negative Kehrseite dieser Verformbarkeit kommt bei der Manipulation und Instrumentalisierung von Zeugen durch Politik und Medien ans Licht, worüber Historiker*innen in den letzten Jahrzehnten intensiv reflektiert haben. Jedes (Selbst-)Zeugnis muss daher als eine Momentaufnahme in einem Prozess der Erinnerungsverarbeitung angesehen und entsprechend kritisch im Kontext seiner Entstehung und späteren Rezeption analysiert werden. Ohne Zeugnisse damit dem Bereich des Fiktiven zuzuordnen, bezweckt diese kritische Auseinandersetzung, ihnen die Qualität der Reinheit, Ursprünglichkeit und Beständigkeit, der Unmittelbarkeit des Zugangs zur Vergangenheit und der Individualität abzusprechen und sie in den Horizont sinnbildender Prozesse zurückzuführen.
Dieser Beitrag geht der Frage nach, wie Migration durch Statistik sozial relevant wird. Welche Kategorien kommen dabei zum Einsatz? Zuerst wird die historische und wissenssoziologische Perspektive erläutert. Im zweiten und dritten Teil werden historische Umbrüche in der Kategorisierung von Migration am Beispiel der amtlichen Statistik im Deutschen Kaiserreich und in der Bundesrepublik Deutschland skizziert. Der Fokus verschob sich von Migration als Ein- und Ausreisebewegung zu Migration als Alteritätszuschreibung (gestützt auf die Kategorie »Migrationshintergrund« ab 2005). Vor diesem Hintergrund wird im letzten Teil gezeigt, wie sich vergangene und aktuelle Kategorisierungen von Geflüchteten mit der Migrations- und Integrationssemantik verbanden bzw. verbinden. Über die Rekonstruktion der semantischen Brüche und Kontinuitäten hinaus dient die historische Kontextualisierung dem Ziel, heute gängige Kategorien für Migration und Flucht besser reflektieren zu können, die in der Wissenschaft, Politik und Verwaltung verwendet werden.
Gewalt in der Erziehung ist eine zentrale Untersuchungsebene, will man die Gewaltpotentiale einer Gesellschaft ergründen. Der Aufsatz beleuchtet zunächst die Bemühungen zur historischen Aufarbeitung der Missstände und Missbrauchstatbestände in der bundesdeutschen Heimerziehung: Welche Gewaltpraktiken waren hier anzutreffen, welche Erklärungsmuster wurden entwickelt, und welche Wandlungen sind seit den 1970er-Jahren eingetreten? Wer die Heimerziehung unter dem Gesichtspunkt der Gewaltabkehr beleuchten will, muss besonders auf die Nachfolgejahrzehnte schauen, in denen die Hilfen zur Erziehung grundlegend reformiert worden sind. Ein Blick auf die familiale Erziehungspraxis zeigt sodann, dass die Heimerziehung in puncto Gewalterfahrungen kein Sonderverhältnis darstellte. Während durch institutionelles und normatives Gegensteuern seit den 1970er-Jahren versucht wurde, der Gewalt in der Heimerziehung den Nährboden zu entziehen, bedurfte es für eine Abkehr von familialen Gewaltpraktiken in der Mehrheitsgesellschaft eines sehr viel längeren Wandlungsprozesses. Er ist in Deutschland auch mit der gesetzlichen Ächtung der körperlichen Züchtigung im Jahr 2000 noch nicht abgeschlossen.