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Verfassungsgeschichte
(2020)
In seinem Beitrag befasst sich Christoph Gusy mit der Disziplin „Verfassungsgeschichte“, die als Teildisziplin der Rechtsgeschichte von der Geschichts- und Rechtswissenschaft betrieben wird. Die Geschichte der Verfassungen behandelt zentrale Normen der Legitimation, Organisation und Ausübung hoheitlicher Gewalt, die so erst seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert gelten. Für die Verfassungsgeschichte gilt dementsprechend: Sie versteht sich ganz überwiegend als „Verfassungsgeschichte der Neuzeit“. Dies ermöglicht und erschwert zugleich die Herausbildung einer Zeitgeschichte der Verfassungen.
Obwohl Psychologie und Psychoanalyse Nachbardisziplinen der Geschichtswissenschaft sind, findet eine methodische und theoretische Auseinandersetzung mit diesen kaum statt. Dennoch können sie, wie Nikolas R. Dörr im vorliegenden Beitrag erörtert, hervorragende Hilfswissenschaften der (zeit-)historischen Forschung sein, wenn sie richtig ausgewählt und angewendet werden. Er plädiert für eine (Wieder-)Entdeckung beider Disziplinen und erörtert den Nutzen mithilfe eines kurzen geschichtlichen Abrisses sowie von praxisbezogenen Anwendungsbeispielen.
Das historische Ereignis
(2020)
Historische Ereignisse gelten als zentrale Elemente bei der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Nachdem ihre Bedeutung mit dem Aufstieg der Sozialgeschichte in den Hintergrund rückte, hat in jüngster Zeit – auch durch kultur-, medien- und sozialwissenschaftliche Impulse – die Auseinandersetzung mit Ereignissen wieder zugenommen. In dem Artikel wird diskutiert, wie sich das historische Ereignis konzeptionell fassen lässt, wie sich sein Status in der Geschichtswissenschaft wandelte und welche (zeit-)historischen Ansätze sich zur Erforschung anbieten.