Zeithistorische Studien
Die „Zeithistorischen Studien“ erscheinen seit 1993 als Schriftenreihe des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung im Böhlau Verlag. Sie dienen der Dokumentation der wissenschaftlichen Arbeiten des Hauses und umfassen inzwischen 62 Bände zur Geschichte der SBZ/DDR, des geteilten Deutschlands und Osteuropas nach 1945.
ISSN 2748-4661 | e-ISSN 2748-467X
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Patronage ist eine Form menschlicher Interaktion, bei der zwei Akteure, die in ihrem Status verschieden sind, eine asymmetrische Beziehung eingehen. Der Patron verfügt gegenüber seinem Klienten über einen Vorsprung an Ressourcen materieller oder immaterieller Art, etwa über ein großes Vermögen oder eine politische Führungsposition, die ihm die Kontrolle einer Institution ermöglicht oder das Entscheidungsmonopol über die Verwendung und Zuteilung von knappen Gütern sichert. Bestimmender Inhalt einer Beziehung zwischen Patron und Klient ist der auf beiderseitigen Nutzen abzielende Austausch von Leistungen und Gegenleistungen. Diese Bindung ist informeller Natur und beruht auf Treue, Loyalität und Dankbarkeit, nicht aber auf einer rechtlichen oder vertraglichen Grundlage, das heißt, Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen werden nicht im Voraus festgelegt und sind nicht einklagbar. Der Patron gewährt seinem Klienten Protektion und Förderung im weitesten Sinne; er vergibt an ihn Posten oder auch Zuwendungen finanzieller Art. Im Gegenzug ist der in einer Art Bringschuld stehende Klient dazu angehalten, seinen Förderer in loyaler Weise zu unterstützen und dessen Interessen zu vertreten. Vom Engagement und der Loyalität des Klienten hängt es ab, wie lange er die Protektion seines Patrons genießen wird. Er ist vom Patron abhängig, denn ohne dessen Förderung bliebe er von der Mitnutzung an bestimmten Ressourcen ausgeschlossen, die der Patron kontrolliert (z. B. Teilhabe am politischen Prozess).
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Die politischen Funktionseliten der DDR stellten noch vor wenigen Jahren ein Desiderat der historischen Forschung dar. Das hat sich seitdem geändert. Mittlerweile liegen einige profunde Studien vor, die sich beispielsweise mit dem Militär- und Sicherheitsapparat oder aber auch mit den Wirtschaftseliten der ostdeutschen Planwirtschaft beschäftigen. Für den SED-Parteiapparat und die Regierungsadministration sieht die Lage dagegen immer noch etwas anders aus: Nach wie vor ist in zahlreichen Untersuchungen häufig von der SED-Führung oder der DDR-Regierung als kollektiv handelndem Akteur die Rede. Einzelne erfolgversprechende Ansätze können insgesamt nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Bereich noch weitgehend ein Schattendasein fristet. Dies hängt zweifellos auch mit der spezifischen Aktenüberlieferung zusammen. Da in den Protokollen der SED-Führungsgremien und den Sachakten des ZK-Apparates die Führungsspitze in der Regel als kollektive „Masse“ auftaucht, scheinen sozialhistorische Untersuchungen etwa zum SED-Politbüro - jenseits der vertrauten Zäsuren 1953, 1956/58, 1971 etc. - nicht möglich zu sein. Darüber hinaus wird in einigen Überblicksdarstellungen das von der SED propagierte und angewandte Prinzip des „demokratischen Zentralismus“ sehr stark überbetont, was stellenweise sogar zur irreführenden Kennzeichnung der DDR als SED-Staat führt.
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Der vorliegende Band vereint methodisch-theoretische Überlegungen zur sozialhistorischen Netzwerkanalyse und empirische Einzelstudien zum Phänomen der Netzwerke im Realsozialismus. Er lädt dazu ein, die Substrukturen der realsozialistischen Gesellschaften zu analysieren. Netzwerke sind definitorisch nur schwer zu erfassen und lassen sich nicht immer scharf gegenüber Begriffen wie Patronage, Seilschaft, Arrangement etc. abgrenzen. Die Autoren der Beiträge experimentieren quasi mit dem Netzwerkbegriff auf der Grundlage ihrer jeweiligen empirischen Ergebnisse. Dabei kommt es zu Überschneidungen mit den Netzwerkbegriffen der Wirtschaftsgeschichte, der Organisationssoziologie und der Politikwissenschaften. Auf den ersten Blick scheinen sich einige der vorliegenden Untersuchungen wenig auf den Netzwerkbegriff zu beziehen. Auf den zweiten Blick jedoch, und das macht die Spezifik des Bandes aus, untersuchen sie Sonderformen von Netzwerken. Die Netzwerke in staatssozialistischen Systemen wurden, anders als etwa in westlichen Unternehmen, nicht aufgrund kalkulierter Effizienzkriterien installiert und aktiv betrieben, sondern dienten in der Regel dazu, eine Vielzahl von Defiziten zu kompensieren.
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Der demokratische Zentralismus als das prägende Herrschaftsprinzip staatssozialistischer Gesellschaften, das nicht nur in der politischen Sphäre, sondern auch in der Staats- und Wirtschaftsordnung volle Gültigkeit beanspruchte, lässt die Frage nach möglicherweise daneben existierenden kooperativen „Netzwerken“ auf den ersten Blick als nachgeordnet erscheinen. Das Herrschaftsprinzip des demokratischen Zentralismus, das sei kurz in Erinnerung gerufen, stellte die wichtigste Grundlage für die zentralistische Leitung und den einheitlich-hierarchischen Aufbau des gesamten politischen, staatlichen und wirtschaftlichen Institutionengefiiges in den staatssozialistischen Gesellschaften dar. Legitimiert wurde es bekanntlich mit dem ideologischen Postulat, die sozialistische Gesellschaft bedürfe der einheitlichen und planmäßigen Führung durch die Partei der Arbeiterklasse, die deshalb keine konkurrierenden Macht- und Selbstbestimmungsansprüche neben sich dulden könne. Von der Partei wurde das Prinzip des demokratischen Zentralismus folglich nicht nur im eigenen Organisationsaufbau berücksichtigt, sondern - leicht abgewandelt - auch auf den ihrer Leitung subordinierten Staat sowie die ihm einverleibte Wirtschaft übertragen.
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Verlagtext Böhlau, siehe: http://www.boehlau-verlag.com/978-3-412-14206-3.html: "Ossip K. Flechtheim (1909–1998) war Politologe, Rechtssoziologe, Historiker und Mitbegründer der Zukunftsforschung. Der in der Ukraine geborene Forscher und Universitätslehrer wirkte in Deutschland, der Schweiz und den USA. Sein Leben wurde durch die Brüche und Katastrophen des 20. Jahrhunderts geprägt.
Flechtheim schrieb über Kardinalprobleme seiner Zeit: Krieg und Frieden, Demokratie und Diktatur, Faschismus und Antifaschismus, Kommunismus und Nord-Süd-Konflikt. Er war ein Wegbereiter des Faches Politische Wissenschaft in Deutschland und befasste sich schon früh mit dem Verhältnis von Ökonomie und Ökologie."
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Mit den Rechtsänderungen von 1977 - einem neuen Strafvollzugsgesetz und dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz (StÄG) - reagierte die DDR Erich Honeckers auf die gewandelten außenpolitischen Bedingungen seit Mitte der siebziger Jahre. Nach Unterzeichnung des Grundlagenvertrags mit der Bundesrepublik 1972, der Aufnahme der DDR in die UNO 1973 und der KSZE-Konferenz von Helsinki 1975 erwiesen sich überkommene Gesetzesformulierungen, in denen der westliche oder der bundesdeutsche Imperialismus angeprangert worden war, auf internationalem Parkett als ebenso störend wie extrem repressive Vorschriften im Strafvollzugsrecht.
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Der Strafvollzug gehörte zu den härtesten Formen der Repression politischer Gefangener in der DDR, in dem Willkür und Schikane den Haftalltag prägten. Gleichwohl unterlag er im Verlauf der DDR-Geschichte Veränderungen, die im Kontext der Entwicklung der Gesamtgesellschaft zu sehen sind und von den wechselnden innen- und außenpolitischen Bedingungen abhängig waren. Einen wesentlichen Einschnitt in der Strafvollzugspolitik bildete das unter Honecker verabschiedete Strafvollzugsgesetz von 1977 (StVG), das sich an den Normen der UNO zur Behandlung von Gefangenen orientierte und Rechtssicherheit für die Häftlinge bringen sollte. Durch die internationale Einbindung der DDR, ihr Ringen um die Anerkennung als gleichberechtigter deutscher Staat, nicht zuletzt, um die Wirtschaft mit Hilfe des Westens zu stabilisieren, war sie im Gegenzug gezwungen, sich internationalen Standards anzupassen. Die Öffnung der DDR nach Westen bewirkte zudem eine größere Durchlässigkeit von Informationen, weshalb man sich gegenüber internationalen Auflagen nicht abschotten konnte. Dem Vorwurf über menschenunwürdige Zustände in den Strafvoll- zugsanstalten wollte sie durch die Fixierung von rechtlichen Normen entgegenwirken.
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Kurz nach dem Zusammenbruch des Staatssozialismus hielt der Frankfurter Philosoph Jürgen Habermas fest, der theoretische Fehler der gescheiterten kommunistischen Machthaber habe darin bestanden, das „sozialistische Projekt mit dem Entwurf - und der gewaltsamen Durchsetzung - einer konkreten Lebensform“ verwechselt zu haben. Für diejenigen Historiker, die sich bereits vor 1989/90 eingehender mit der Geschichte der DDR und deren Herrschaftssystem befasst hatten, lagen die Dinge allerdings schon damals komplizierter, und auch heute - achtzehn Jahre nach dem unerwarteten Verschwinden der DDR - ist weiterhin umstritten, wann der schleichende Niedergang des Systems begann und wann es seinen ultimativen „point of no return“ erreichte.
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Der Beruf nimmt im Leben eines Menschen einen sehr wichtigen Platz ein. Über den reinen Broterwerb hinaus, bestimmt er seine Rolle und Bedeutung in der Gesellschaft. Berufe strukturieren also die Gesellschaft und die Interaktion ihrer Mitglieder. In der DDR waren Arbeit und Beruf zentrale Elemente, die dem Einzelnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen sollten. In der Tat wurden soziale Dienstleistungen wie Kinderbetreuung über berufliche, speziell betriebliche Netzwerke verteilt. Die Arbeitsbeziehungen waren für den Einzelnen von zentraler Bedeutung, nicht so sehr hinsichtlich der materiellen Tätigkeit, sondern eher in Bezug auf den „Betrieb als sozialen Ort“, also dem Betrieb als „Verteilungsinstanz von Sozialleistungen“, der Anknüpfungspunkte für informelle soziale Beziehungen“ bot, „die ihr Anwendungsfeld hauptsächlich jenseits der Arbeit und zum Teil auch außerhalb des Betriebes fanden“. So las man in der Erklärung zum 1977 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch der DDR, dass die „Arbeit [...] die wichtigste Sphäre des gesellschaftlichen Lebens“ sei. Weiter wurde in dieser Erklärung die Rolle von Arbeit und Beruf nicht nur für die Gesellschaft benannt, sondern ebenso für „die Entwicklung jedes einzelnen ihrer Mitglieder“.
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Im vorliegenden Artikel wird eine Entwicklung des Konfliktverhaltens von Beschäftigten in den Betrieben der DDR beschrieben, das in den fünfziger Jahren noch deutliche Bezüge einer traditionellen Arbeiterbewegungskultur aufwies, jedoch zunehmend einen individualisierten und privatisierten Charakter annehmen sollte. Die Tradition eines in Gewerkschaften oder Parteien organisierten Arbeiterwiderstandes war in Deutschland bereits 1933 durch das NS-Regime gewaltsam unterbrochen worden und konnte, von einer kurzen Nachkriegszeit abgesehen, in der DDR nicht wieder aufleben. Das diktatorische System hatte die Eigenständigkeit sämtlicher Arbeiterorganisationen, darunter die der Gewerkschaften, bald unterbunden und sie zum Bestandteil seines Herrschaftsapparates gemacht. Die organisierte Arbeiterbewegung war in der DDR eine „verstaatlichte“, sie hatte damit ihren Charakter als autonome Bewegung der abhängig Beschäftigten verloren. Auch die noch bis in die sechziger Jahre häufiger praktizierten individuellen betrieblichen Konfliktaustragungen und die weit weniger verbreiteten kollektiven Widerstände wie Streiks oder Protestversammlungen waren kaum noch mit dezidiert politischen Forderungen verbunden und mit ihren ökonomischen Zielstellungen auf die Verbesserung der Situation meist kleiner Belegschaftsgruppen gerichtet. „Arbeitsniederlegungen“ hatten am Ende der siebziger und in den achtziger Jahren an Zahl und Menge der Beteiligten keine gesellschaftliche Relevanz. Die DDR-Arbei- terschaft war atomisiert, in die Betriebe war nun „Friedhofsruhe“ eingezogen.
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Quelle: http://www.boehlau-verlag.com/978-3-412-14406-7.html
Dreimal feierte Berlin im 20. Jahrhundert ein historisches Jubiläum, und jedesmal diente die Stadtgeschichte der Legitimation eines anderen politischen Systems: 1937 inszenierte das NS-Regime die 700-Jahrfeier der Reichshauptstadt, und 1987 begingen Ost- und West-Berlin ihre 750-Jahrfeiern in direkter Konkurrenz. Stolze Festzüge, aufwändige Ausstellungen, reiche Verlagsprogramme und wissenschaftliche Beweisführungen untermauerten die jeweils eigene Erzählung der Stadtgeschichte. Krijn Thijs vergleicht die nationalsozialistische, die liberal-demokratische und die staatssozialistische Variante der Geschichte Berlins. Untersucht werden die Inhalte und Formen der drei historischen Erzählungen sowie ihre Entstehung unter den jeweiligen Rahmenbedingungen in Diktatur und Demokratie. Jenseits der politischen und nationalen Überformungen zeigt sich dabei, dass sich Geschichte nicht beliebig neu konstruieren lässt: Gerade in ihrer gegenseitigen Abgrenzung blieben die Erzählungen stets auch aufeinander bezogen. Der Band spiegelt die Auseinandersetzung zwischen den großen Ideologien des 20. Jahrhunderts im lokalen Raum und erschließt damit zugleich die städtische Geschichtskultur Berlins in den 1930er und 1980er Jahren. Die Studie wurde im Jahr 2007 mit dem Research Prize der Praemium Erasmianum Foundation ausgezeichnet.
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Thomas Klein untersucht die Politisierung der Geschichte der „Unabhängigen Friedensbewegung" und der politisch-alternativen Gruppen in Ost-Berlin während der 80er Jahre. In diesem Zeitraum entwickelten pazifistische Gruppierungen innerhalb der evangelischen Kirche und Teile der in den 70er Jahren entstandenen politischen Opposition neue Formen der Zusammenarbeit, die in der „Unabhängigen Friedensbewegung" wirksam wurden. Der Autor untersucht die Inhalte des oppositionellen Handelns und das veränderte Selbstverständnis der Gruppen. Er zeigt auf, wie sich dieses Geflecht politisch alternativer Gruppen der unabhängigen Friedens-, Ökologie- und Menschenrechtsbewegung zum bedeutendsten Segment im oppositionellen Spektrum in der DDR entwickelte.
Weitere Untersuchungsschwerpunkte sind der Wandel der staatlichen Repressions- und Herrschaftstechniken sowie die Ausnutzung der divergierenden Interessen der oppositionellen Akteure durch die Sicherheitsorgane oder andere Instanzen der Staatsmacht. (Klappentext, siehe: https://zzf-potsdam.de/de/publikationen/frieden-gerechtigkeit)
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Am 5. Juni 1945 übernahmen die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich mit einer Erklärung die „oberste Gewalt“ über das besetzte Deutschland. Wie es ausdrücklich hieß, erfolgte damit keine Annexion. Die Militärbefehlshaber als Repräsentanten der Vier Mächte sollten bis zur späteren Übertragung der Souveränität an die Deutschen ihre Macht getrennt in den jeweiligen Besatzungszonen und gemeinsam durch den Alliierten Kontrollrat ausüben. Als Hauptstadt erhielt Berlin den Sonderstatus eines gemeinschaftlichen Gebietes mit einheitlicher Verwaltung, das aber getrennt nach Sektoren besetzt wurde. Die Stadt lag inmitten der Sowjetzone; ihre Westsektoren waren daher nur über diese hinweg von den Westzonen aus zu erreichen. Die politischen und territorialen Vereinbarungen beruhten auf der Voraussetzung, dass es zu einer gemeinsamen Politik in Deutschland kommen werde. Davon konnte jedoch im besetzten Deutschland keine Rede sein. Es zeigte sich immer deutlicher, dass sich Ziele und Maßnahmen nicht miteinander vereinbaren ließen.
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Die sechziger Jahre waren eine spannende Zeit des Umbruchs, der lebhafte Diskussionen zur Folge hatte. Hansjakob Stehles journalistisches Engagement und seine informellen Aktivitäten im Vorfeld der Gespräche zwischen dem Senat und der östlichen Seite gehören zu diesem interessanten Kapitel der Berliner Geschichte des Kalten Krieges.
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Am 20. Juni 1949 mussten die Außenminister der Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges im Abschlusskommunique ihrer sechsten Konferenz über Deutschland eingestehen, dass die politische und wirtschaftliche Einheit nicht wiederhergestellt werden konnte. Genau ein Vierteljahr zuvor, am 20. März 1949, hatten die drei für die Berliner Westsektoren verantwortlichen westlichen Militärregierungen die seit Juni 1948 in den Westzonen gültige DM der Bank Deutscher Länder (BDL), die Westmark, mit der Währungsergänzungsverordnung (WEVO) zum alleinigen Zahlungsmittel für den Westteil der ehemaligen Reichshauptstadt erklärt. So wurde der unzulängliche Vier-Mächte-,,Halb'Kompromiss beseitigt, der im Zuge der separaten Währungsreformen in den Westzonen sowie der SBZ am 24. Juni 1948 in der Form eines provisorischen Berliner Währungsdualismus entstanden war. Dadurch wurde zugleich die wirtschaftliche Spaltung Berlins zementiert. Die Entscheidung hierzu war vorangetrieben worden durch gemeinsame Initiativen der westsektoralen Wirtschaft und Politik, vor allem maßgeblicher Vertreter des West-Berliner Magistrats wie Emst Reuter und Gustav Klingelhöfer, die unter dem Druck der sowjetischen Blockade standen.
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Wer sich von Berlin-Spandau aus Ende der vierziger Jahre auf den Weg nach Hamburg machte, sah sich, nach den ersten Kilometern seiner Reise, in eine seltsam anmutende Szenerie versetzt. Unmittelbar nach der Ortsdurchfahrt Nauen und kurz vor Ribbeck im Havelland passierte die alte, baumbestandene Femstraße 5 die idyllischen Dörfer Lietzow und Berge. Quer über die damals noch holprige und eher verschlafen wirkende Dorfstraße hingen hier, im Abstand von 500 Metern, rote Losungsbanner. Sie forderten den Reisenden zum Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung in Deutschland, zur Steigerang der Produktion sowie zum Kampf für den Frieden und gegen den US-Imperialismus auf. Vor solcher Art parteilichem Übereifer blieben in der Konsequenz auch nicht die Kirchgemeinden verschont.
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Wirtschaftskammem sind öffentlich-rechtlich verfasste Einrichtungen zur wirtschaftlichen Selbstverwaltung und gelten als typisch für korporative Marktwirtschaften, wie sie das Deutsche Kaiserreich und die Weimarer Republik kannte und auch die Bundesrepublik noch immer kennt. In einer korporativen Marktwirtschaft dienen Wirtschaftskammem - hierin den freien Berufs-, Fach- und Unternehmerverbänden recht ähnlich - in erster Linie der Selbstverwaltung, Interessenvertretung und Repräsentanz des gewerblichen Mittelstandes, nehmen darüber hinaus aber auch gewisse staatliche Aufsichts- und Kontrollaufgaben gegenüber ihren Mitgliedern wahr. Vor diesem Hintergrund ist es auf den ersten Blick etwas erstaunlich festzustellen, dass Wirtschaftskammem auch in der Planwirtschaft der DDR existierten. Stehen zentraladministrative Planwirtschaft und wirtschaftliche Selbstverwal-tung nicht in einem grundsätzlichen Widerspruch zueinander? Was war die raison d’etre der Wirtschaftskammem in der DDR? Stellten sie lediglich Übergangserscheinungen dar, die nur deshalb toleriert wurden, weil sie sich bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Probleme der unmittelbaren Nachkriegszeit als nützlich erwiesen und die öffentliche Verwaltung ohne ihre Unterstützung hoffnungslos überfordert gewesen wäre? Verloren sie angesichts der immer stärkeren Verdrängung der Privatwirtschaft im Zuge des „Aufbaus des Sozialis-mus“ ihre Existenzberechtigung? Oder bewirkte die sich verschärfende Systemkonkurrenz des Kalten Krieges einen spezifischen Wandel ihrer Funktionen, so dass sie - vielleicht gerade weil sie eigentlich „systemfremde“ Institutionen waren, die zur politischen Kommunikation mit dem konkurrierenden westlichen System gebraucht wurden - dauerhaft bestehen konnten?
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Verlagstext, s. http://www.boehlau-verlag.com/978-3-412-02706-3.html
"Betriebe in der DDR hatten neben ihrem Produktionsauftrag eine Vielfalt von sozialen und kulturellen Funktionen zu erfüllen, wodurch der Arbeitsort eine zentrale Stellung im Alltag und Leben des Einzelnen erhielt. Hauptzielgruppe der betriebsgebundenen Kulturangebote war die Industriearbeiterschaft.
Neben der Vermittlung einer stark selektiven Erzählung kommunistischer Arbeiter- und Widerstandsgeschichte sollte betriebliche Kulturarbeit die künstlerische Selbstbetätigung der Belegschaften fördern, die Freizeitbeschäftigung der Arbeiter lenken und inhaltlich am Gestaltungswillen der SED ausrichten.
Die Autorin untersucht, wie die an Produktivitätssteigerung und politischer Erziehung orientierte betriebliche Kulturarbeit installiert wurde und wie die Belegschaften sie transformierten. Dabei wird ein Bild der alltäglichen Praxis betrieblicher Kulturarbeit sichtbar, das sich nur selten mit den Intentionen der Organisatoren in Partei und Gewerkschaft deckte."