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Sowohl der Aufstieg der christlichen Rechten in den USA als auch der 11. September 2001 und seine Folgen haben erneut gezeigt, dass Religion und Politik keine Dichotomien darstellen, sondern vielfach miteinander verflochten sind. Das für die Erklärung dieses Sachverhaltes eminent wichtige Konzept der „Zivilreligion“ ist aber bislang hauptsächlich in den USA diskutiert worden und gerade von HistorikerInnen (sträflich) vernachlässigt worden. Wir plädieren im Folgenden für eine „offenere“ Definition von Zivilreligion sowie für eine intensivere Nutzung des Konzepts, um Phänomene des Religiösen im Politischen zu erklären sowie Politik-, Kultur- und Kirchengeschichte stärker miteinander zu vernetzen.
Im Jahr 2010 entzündete sich am Abschlussbericht einer vom Auswärtigen Amt eingesetzten Historikerkommission zur Geschichte des Ministeriums vor und nach 1945 eine außergewöhnlich heftige fachliche und öffentliche Debatte. Indem die Vorgeschichte der Einsetzung der Kommission, die grundlegende Struktur sowie Ablauf und Themen der Debatte skizziert werden, wird zunächst ein Überblick der Auseinandersetzung ermöglicht. Es entsteht das Bild einer von unterschiedlichen Faktoren bestimmten vielschichtigen Debatte, in der sich wissenschaftliche und (geschichts)politische Argumente in unterschiedlichen Anteilen mischten.
Auch zwei Jahrzehnte nach dem Untergang der realsozialistischen Gesellschaften Mittel- und Osteuropas leistet ihre Analyse einen grundlegenden Beitrag zur empirischen Sozialforschung und soziologischen Theoriebildung. Nur im Vergleich zwischen kapitalistischen und sozialistischen Gesellschaften ist zurechenbar, welche Mechanismen gesellschaftlicher Differenzierung und sozialer Statusreproduktion systemübergreifenden Charakter besitzen und welche nur in ihren spezifischen sozioökonomischen und historischen Kontexten auftreten und aus diesen erklärt werden können. Sozialistische Gesellschaften sind besonders wichtige Anwendungsfälle für die Elitentheorie und bedeutende Untersuchungsfelder für die Elitenforschung, weil sie eine Analyse der sozialen Struktur von Machtverhältnissen ermöglichen, die nicht in privaten Besitzverhältnissen begründet sind.
Dem proklamierten Selbstverständnis der SED-Führung zufolge hatte sich die DDR als Staat und Gesellschaft von der Entstehung jeglicher fremdenfeindlich oder rassistisch begründeter Diskriminierungen grundsätzlich abgekoppelt. Der darin von der Staatspartei für sich reklamierte Anspruch auf »gesellschaftlichen Fortschritt« durch den »Kampf gegen den Imperialismus«, also gegen den ›kapitalistischen‹ Westen, war nicht nur ein ideologisches Etikett. Vielmehr war dies eines der Prinzipien, mit denen die SED ihren Herrschaftsanspruch in der DDR rechtfertigte.
Im historischen Rückblick stellen sich viele Fragen über die DDR noch einmal. Die heutigen Antworten weichen aber mitunter nicht unerheblich von früheren Antworten ab. Dies ist nicht allein auf das Auffinden neuer Daten, Fakten und Quellen zurückzuführen, sondern vielfach auch auf veränderte Denkmuster und andere theoretische Analysemodelle. Die auf dieser Grundlage mögliche Neuinterpretation betrifft unter anderem den historischen Platz, den Charakter der Produktionsweise und die Definition der Wirtschaftsordnung der DDR, darüber hinaus aber auch ihr Verhältnis zur Bundesrepublik. Hier soll der Versuch unternommen werden, die Wirtschaft der DDR im Kontext der Debatte um den Fordismus als Produktions- und Sozialmodell der westlichen Welt zu analysieren und dabei auf einige, bisher in der komparativen DDR-Forschung wenig beachtete Aspekte aufmerksam zu machen.
Ich untersuche in diesem Aufsatz die für die Kampagne der NS-Propaganda zur Anwebung von Arbeitskräften in der Ukraine entwickelte Bildsprache der deutschen Besatzer während des Zweiten Weltkriegs in den besetzten Gebieten und stelle die Kampagne als konzertierte Aktion in Filmen und Plakaten vor. Mein Thema hat eine politische Dimension insofern, als die an der Herstellung der Filme und Plakate Beteiligten aus der einheimischen Bevölkerung als Kollaborateure galten und gelten. Die damaligen sowjetischen Sicherheitsdienste fahndeten nach dem Krieg nach ihnen und verurteilten Kollaborateure nach Überprüfung teilweise zu hohen Strafen.
Am 20. Juni 1949 mussten die Außenminister der Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges im Abschlusskommunique ihrer sechsten Konferenz über Deutschland eingestehen, dass die politische und wirtschaftliche Einheit nicht wiederhergestellt werden konnte. Genau ein Vierteljahr zuvor, am 20. März 1949, hatten die drei für die Berliner Westsektoren verantwortlichen westlichen Militärregierungen die seit Juni 1948 in den Westzonen gültige DM der Bank Deutscher Länder (BDL), die Westmark, mit der Währungsergänzungsverordnung (WEVO) zum alleinigen Zahlungsmittel für den Westteil der ehemaligen Reichshauptstadt erklärt. So wurde der unzulängliche Vier-Mächte-,,Halb'Kompromiss beseitigt, der im Zuge der separaten Währungsreformen in den Westzonen sowie der SBZ am 24. Juni 1948 in der Form eines provisorischen Berliner Währungsdualismus entstanden war. Dadurch wurde zugleich die wirtschaftliche Spaltung Berlins zementiert. Die Entscheidung hierzu war vorangetrieben worden durch gemeinsame Initiativen der westsektoralen Wirtschaft und Politik, vor allem maßgeblicher Vertreter des West-Berliner Magistrats wie Emst Reuter und Gustav Klingelhöfer, die unter dem Druck der sowjetischen Blockade standen.
Ende des 20. Jahrhunderts lebten im Balkanraum - von Bosnien-Herzegowina, über Albanien, Kosovo, den Sandschak und Makedonien bis nach Thrakien und Bulgarien - zwischen 8 und 8,5 Millionen Muslime unterschiedlicher Sprache und Herkunft. Die größten Gruppen bildeten die auf sechs Staaten bzw. Teilrepubliken aufgeteilten Albaner (die mehrheitlich, aber nicht ausschließlich muslimisch waren), die bosnischen Muslime, die Türken sowie die Roma und Sinti, gefolgt von den kleineren Gruppen der slawisch sprechenden Muslime in Bulgarien, Griechenland, Makedonien und Teilen Albaniens und Kosovos. Im Unterschied zu den muslimischen Bevölkerungsgruppen in Westeuropa, die mehrheitlich erst während der letzten Jahrzehnte zugewandert sind, handelt es sich bei den Balkan-Muslimen um alteingesessene Bevölkerungsgruppen. Zum größten Teil sind sie ein Erbe der osmanischen Herrschaft, einer Zeit, die in der Wahrnehmung der (West)Europäer mit der politischen Hegemonie des Islam über die christliche Bevölkerung, nicht selten auch mit „asiatischer Despotie“ „Rückständigkeit“ und „Bedrohung“ assoziiert wurde. Auch die christlichen Völker des ehemaligen osmanischen Balkans definierten seit dem 19. Jahrhundert ihre nationale und europäische Identität in Abgrenzung zum Islam und den orientalischen „Türken“. Sie wollten einen Platz in den „Reihen der zivilisierten europäischen Nationen“ einnehmen und am Fortschritt teilhaben, welcher für sie gleichbedeutend mit „der Zugehörigkeit zu Europa“ war. „Europa“ stand stellvertretend für den „Westen“. „Rückkehr nach Europa“ und „Verwestlichung“ wurden abwechselnd zur Bezeichnung ein und desselben Annäherungsprozesses. Die Muslime wurden hierbei als eine „Verunreinigung“ bzw. als eine unerwünschte Hinterlassenschaft wahrgenommen, sie galten als „uneuropäisch“, „osmanisch“ und „balkanisch“. In der Politik der Balkanstaaten bedeuteten „Modernisierung“ und „Europäisierung“ zugleich eine Entosmanisierung und Entislamisierung.
"Im vorliegenden Beitrag untersucht der Autor Strukturaspekte, die die Lage und das Verhalten der GHH-Arbeiter bedingten. Neben der Entwicklung der Belegschaftsstruktur und Arbeitsbelastung bildet die Untersuchung der verschiedenen mit dem Lohn zusammenhängenden Aspekte einen Schwerpunkt der vorliegenden Ausführungen. Im "Lohn" spiegeln sich die betrieblichen Verhältnisse auf verschiedene Weise wider: Die je spezifischen Entlohnungssysteme sind auf die Struktur des Arbeitsplatzes abgestimmte; an Höhe und Art der Entlohnung entzünden sich die meisten Arbeitskonflikte; die Binnenstruktur der Arbeiterschaft findet in der Differenzierung der Löhne ihren augenscheinlichen Ausdruck und läßt sich über sie vertiefen und verfeinern; betriebliche Lohnpolitik wird von Unternehmensleitungen deshalb zur Sicherung der innerbetrieblichen Hierarchie und Machtverhältnisse eingesetzt; die Höhe der Effektivverdienste ist ferner ausschlaggebend dafür, inwieweit es gelang, neue Arbeitskräfte anzuwerben bzw. alte an das Unternehmen zu binden; anhand von Lohnauseinandersetzungen läßt sich außerdem besonders gut der Frage nachgehen, wie wirkungsvoll der "Vertrauensrat" als 1934 neugeschaffenes Organ der Belegschaft agiert. Die Höhe der Realeinkommen bestimmte schließlich unmittelbar das Lebenshaltungsniveau des einzelnen Arbeiters (und seiner Familie), mittelbar damit auch den Grad seiner Zufriedenheit mit seinen Arbeits- sowie überhaupt den Gesellschaftsverhältnissen. (pmb)" Quelle: http://sowiport.gesis.org/search/id/gesis-solis-00138847/Description