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Gewalt als Partizipation. Der Nationalsozialismus als Ermächtigungsregime

  • Das NS-Regime begann mit dem Ausnahmezustand. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 durch den Reichspräsidenten entsprach formal noch der Verfassung, obwohl die Präsidialkabinette der Weimarer Republik seit 1930 längst die verfassungsgemäße Balance zwischen Reichstag, Regierung und Präsidenten zugunsten autoritärer Regierungen ohne parlamentarische Mehrheit verschoben hatten und daher das Präsidialkabinett Hitler ebenso wenig wie seine Vorgänger dem demokratischen Inhalt der Weimarer Verfassung entsprach. Auch war der Wahlkampf zu den Reichstagswahlen Anfang März bereits von der Behinderung und Verfolgung der Opposition durch die Nationalsozialisten mit allen Mitteln des Staates, die ihnen nun zur Verfügung standen, gekennzeichnet.

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Verfasserangaben:Michael WildtGND
URL:http://www.zeithistorische-forschungen.de/sites/default/files/medien/material/2008-3/Wildt_GewaltalsPartizipation.pdf
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Staats-Gewalt. Ausnahmezustand und Sicherheitsregimes. Historische Perspektiven
Verlag:Wallstein
Verlagsort:Göttingen
Herausgeber*in:Alf Lüdtke, Michael Wildt
Dokumentart:Beitrag zu einem Buch (Artikel oder Kapitel)
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):12.02.2014
Datum der Erstveröffentlichung:01.01.2008
Datum der Freischaltung:12.02.2014
Erste Seite:215
Letzte Seite:240
ZZF-Zeitklassifikation:20. Jahrhundert
ZZF-Regionalklassifikation:Europa / Westeuropa / Deutschland
Gewalt
Zeithistorische Forschungen: Materialien zu Themenheften:3/2008 NS-Forschung nach 1989/90 3/2008 / Zum Thema
Lizenz (Deutsch):License LogoMit freundlicher Genehmigung des jeweiligen Autors / Verlags für Online-Ausgabe der Zeitschrift Zeithistorische Forschungen